Heiho,
ich hab da mal eine Frage.
Ich gehe ab 04.01.2008 in Elternzeit, mein Arbeitsvertrag läuft aber nur bis 31.07.2008.
Bekomme ich dann weiter für 12 Monate Elterngeld oder nur solange wie ich angestellt bin, wenn nicht, was bekomme ich dann? Arbeitslosengeld kann ich ja nicht beantragen, ich bin ja nicht vermittelbar.
Und wenn mein Vertrag verlängert wird (was ich nicht glaube) muß ich dann nochmal für die Restzeit Elternzeit und Elterngeld beantragen? Hätte ich das vorher sagen müssen?
Hoffe es kann mir jemand helfen denn ich bin doch sehr verwirrt!
LG grillesun
Befristetter Arbeitsvertrag und Elternzeit, was dann?
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Beitrag von grillesun - 15.11.07 - 13:14 Uhr
Beitrag von lieserl - 15.11.07 - 13:27 Uhr
Hallo!
Elterngeld und Arbeitsvertrag(sende) haben nichts miteinander zu tun!
Du bekommst ganz normal weiter Elterngeld, musst auch nichts neu beantragen!
Grüße
Lieserl
Beitrag von kittythecat - 15.11.07 - 15:54 Uhr
Elterngeld bekommt ja jeder für 12 Monate - auch die, die nicht arbeiten, nur halt entsprechend weniger.
Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ist das Durchschnittseinkommen aus der Zeit vor der Geburt, demnach bekommst du ganz normal dein Elterngeld weiter, so wie du es nach der Geburt beantragt hast und dein Vertrag wird wahrscheinlich einfach auslaufen.
LG - kitty
