wie ist das eigentlcih wenn ein paar nciht veheiratet aber ein kind da ist und sie zusammen ziehn wollen
kann man drotzdem die krankenversicherung auf den partner laufen lassen oder geht das nur bei verheirateten?
wie kann man das lösen wenn es nciht geht?
krankenversicherung wer bezahlt ?
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Beitrag von 07sternchen - 15.11.07 - 13:31 Uhr
Beitrag von ma14schi - 15.11.07 - 13:35 Uhr
Du musst dich selbst versichern. Familienversicherung gibt es nur bei Eheleuten.
Beitrag von goldtaube - 15.11.07 - 13:35 Uhr
Man kann nur in die Familienversicherung, wenn man verheiratet ist. Ausnahme ist da das Kind, dass kann da auch rein, wenn die Eltern nicht verheiratet sind.
Es gibt dann nur drei Möglichkeiten für den der nicht versichert ist:
1. freiwillig versichern
2. heiraten
3. einen Job über 400 Euro suchen
Beitrag von meusemuckel - 15.11.07 - 13:41 Uhr
"3. einen Job über 400 Euro suchen "
Dann wäre es aber auch nicht kostenlos...
Gruß,
MM
Beitrag von goldtaube - 15.11.07 - 13:50 Uhr
Das nicht. Aber etwas günstiger als eine freiwillige Versicherung.
Beitrag von meusemuckel - 15.11.07 - 14:00 Uhr
Na, das hängt dann ja wieder von der Höhe des Einkommens ab :)
Aber ich denke, es ging sowieso nicht um einen Job, sondern eher um ne kostenlose Möglichkeit in der Frage.
LG;
MM
Beitrag von 07sternchen - 15.11.07 - 13:52 Uhr
danke für die antworten
heiraten kommt für mich nicht in frage
einen job mit bald 3 kindern ist auhc nciht einfach
hmmm
alles nicht einfach
Beitrag von goldtaube - 15.11.07 - 13:55 Uhr
Da bleibt nur freiwillig versichern und selber zahlen. Das sind ungefähr 130 Euro pro Monat.
Beitrag von meusemuckel - 15.11.07 - 13:40 Uhr
Nein, das geht nicht.
Selbst versichern und die Versicherung eben zahlen oder heiraten.
Gruß
MM
Beitrag von seikon - 15.11.07 - 21:33 Uhr
Während der Elternzeit (maximal 3 Jahre bei einem Kind) bist du ganz normal beitragsfrei über einen Arbeitgeber versichert. Ist ja nur ein ruhendes Arbeitsverhältnis. Kommt in dieser Zeit ein 2. Kind, dann läuft deine Elternzeit ja weiter, und somit bist du auch weiter versichert.
Gedanken musst du dir erst machen, wenn du nach der Elternzeit nicht wieder arbeiten willst. Dann müsstest du dich arbeitslos melden und wärst über das Arbeitsamt versichert, müsstest aber eben Eigenbemühen bei der Stellensuche nachweisen, oder die hier bereits genannten Möglichkeiten.
Beitrag von meusemuckel - 16.11.07 - 06:48 Uhr
Dank Dir, auch wenn ich weder schwanger, in Elternzeit oder arbeitslos bin :)
LG,
M
