Hallo an alle,
vielleicht könnt ihr mich ein wenig aufbauen oder vielleicht weiß der ein oder andere einen Rat.
Gestern kam ein Strafbefehl für meinen Mann per Post. Er ist beruflich LKW-Fahrer und hat lt. der Anklage einen Zaun (der um einen Parkplatz ist) und eine Laterne beschädigt. Schaden etwa 1000€.
Das ganze war am 06.06.07 und Männe meinte er hat davon nichts gemerkt (ist bei einem 40-tonner wohl nicht so einfach) sonst wäre er natürlich stehen geblieben.
Er erzählte mir auch, dass kurze Zeit nachdem das passiert sein sollte ein Polizist bei ihm angerufen hat und er erst mal nicht wusste um was es überhaupt geht. Der Polizist hat Männes Aussage so aufgenommen (er hat nichts von bemerkt, dass er da irgendwo hängen geblieben wäre) und meinte dann ok, er glaubt ihm das, es wird wohl ein Bußgeld wegen der Fahrlässigkeit kommen aber das wars dann. Es kam nichts weiter, weder ein Anruf oder etwas schriftliches zur Anhörung oder ähnliches.
Tja gestern wurden wir dann eines besseren belehrt .
Anklage Punkt 1) Fahrlässigkeit 35€ Bußgeld
Anklage Punkt 2) Entfernen vom "Unfall"ort 25 Tagesätze zu je 40€, d.h. 1000€ (Gehalt wurde geschätzt und daher diese Tagessätze)
+ 4 Wochen Fahrverbot (er muss in 2 Wochen seinen Schein abgeben)
Das ganze basiert auf einer Aussage von einer Frau, die das von einem Biegrgarten aus beobachtet haben will.
So wir haben seit 01.08. eine neue Rechtschutzversicherung, die natürlich nicht einspringt, da sich das ganze ja schon vor Versicherungsbeginn abgespielt hat. Mit der alten Versicherug die wir am 06.06. noch hatten sind wir momentan am klären, hoffe die stellen sich nicht quer. Und dann erst mal ab zum Anwalt 
Mir hat es gestern erst mal den Boden unter den Füßen weggezogen.
Woher die 1000€ nehmen, was passiert wenn er 4 Wochen den Schein abgeben muss?
Mir gehen so viele Gedanken im Kopf rum, mich macht das wahnsinnig 
LG
Tanja
Strafbefehl ~ bin am verzweifeln! Wer weiß Rat?
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Beitrag von tanimaus23 - 15.11.07 - 13:50 Uhr
Beitrag von noblesse-oblige - 15.11.07 - 14:05 Uhr
Bevor man einen Haftbefehl bekommt muss schon viel passieren.. Habt ihr evtl. den Bußgeldbescheid, die Mahnungen etc. nicht beachtet??
Ruf dort an und versuche es in Ruhe zu klären. Biete eine Ratenzahlung an.
Nicht direkt zum Anwalt rennen, erstmal so versuchen.
LG Lena
Beitrag von noblesse-oblige - 15.11.07 - 14:06 Uhr
Ups.. Nicht Haftbefehl 
Wie gesagt, versuch eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
LG Lena
Beitrag von tanimaus23 - 15.11.07 - 14:10 Uhr
Hallo Lena,
nein, wie schon geschrieben, es kam ein Anruf von einer Polizeidirektion und mein Mann wurde dazu befragt, dass muss noch im Juni gewesen sein. Ansonsten kam hier nichts schriftliches an. Bei solchen Sachen handel ich immer recht schnell, will da keine Probleme haben.
Naja im Grunde muss er ja die 1000€ und die 4 Wochen Führerscheinenzug hinnehmen weil er sich vom Unfallort entfernt hat. Er hat aber nichts bemerkt, von daher hätte ich eben an einen Anwalt gedacht.
Dass er ein Bußgeld wegen der Beschädigung zahlen soll, kein Thema, dafür muss und wird er gerade stehen.
Och man alles irgendwie verzwickt 
LG
Tanja
Beitrag von noblesse-oblige - 15.11.07 - 14:52 Uhr
Hatte mich auch vertan
Beitrag von maeuschen06 - 15.11.07 - 14:08 Uhr
Hallo,
du weißt ja nicht mal, was ein Strafbefehl überhaupt ist. Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man bei so wichtigen Fragen nicht antworten.
lg
Beitrag von noblesse-oblige - 15.11.07 - 14:39 Uhr
Dann solltest du erstmal lesen.. Habe doch geschrieben, dass ich mich vertan habe.. Meine Güte..
Beitrag von maeuschen06 - 15.11.07 - 14:44 Uhr
Darum ging es doch gar nicht! Deinen Rat zu befolgen ist so ziemlich der schlimmste Fehler, den sie begehen können! Es ist ja nicht schlimm, wenn man von rechtlichen Dingen keine Ahnung hat, aber dann sollte man anderen Menschen keinen Rat geben, der ihre Existenz vernichten kann.
Beitrag von noblesse-oblige - 15.11.07 - 14:51 Uhr
Man man man.. Ich habe mich VERTAN ist dir das noch nie passiert??
Trotzdem meine Meinung:
Er hatte einen Unfall, hat bei der Polizeit eine Aussage gemacht und daraufhin einen Strafbefehl bekommen. Wenn er die 100 Euro nicht auf einen schlag hat, soll er eine Ratenzahlung vereinbaren..
Beitrag von tanimaus23 - 15.11.07 - 14:59 Uhr
Mhmmm vielleicht hast du nicht ganz gelesen:
Er hatte einen Unfall, von dem er NICHTS bemerkt hat. Die Polizei rief ihn an und fragte ob er eine Ahnung hat warum sie anriefen. Mein Mann wusste von nichts und wurde vom Polizisten erst mal aufgeklärt, was passiert ist. Mein Mann hat dann also am Telefon die Aussage gemacht, dass er NICHT bemerkt habe, ansonsten doch dort stehen geblieben wäre und das gemeldet hätte.
Im Übrigen sind es 1000€ und nicht 100€! + 4 Wochen Fahrverbot, die er sich nicht leisten kann und so wahrscheinlich noch seinen Job verliert.
Wenn ich jetzt beim Amtsgericht anrufe und eine Ratenzahlung vereinbare stehen wir immer noch so da!
Beitrag von noblesse-oblige - 15.11.07 - 15:02 Uhr
Ich habe mal einem guten Freund mein Auto gegeben. Ich habe NICHT gewusst dass er zu dem Zeitpunkt keinen Führerschein hatte. Trotzdem habe ich einen Strafbefehl bekommen.
Unwissenheit schützt vor Torheit nicht oder wie heisst das..
Beitrag von tanimaus23 - 15.11.07 - 15:07 Uhr
Naja aber bitte, du kannst doch das nicht mit unserem Fall vergleichen 
Es heißt übrigens Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Und das er den Unfall nicht bemerkt hat stellt keine Unwissenheit dar...
Wenn er den Unfall bemerkt hätte und weiter gefahren wäre und dann die Aussage macht "mhhmmm ich hab nicht gewusst das man bei einem Unfall nicht weiterfahren darf" hättest du dieses Sprichwort anwenden können.
Sorry aber ich muss echt gerade den Kopf schütteln, auch wenn deine erste Anwort an mich wohl eher nett gemeint war.
Beitrag von bienchen1975 - 15.11.07 - 15:00 Uhr
Ich denke mal es ging eher um den "Rat" nicht zum Anwalt zu gehen...............????
Was für ein Quatsch, willst Du den Strafbefehl mit Gutzureden und Ratenzahlung wegzaubern??
Da kann nur ein Anwalt helfen oder zumindest die Richtigen Antworten geben.
Bienchen
Beitrag von noblesse-oblige - 15.11.07 - 15:04 Uhr
Ich habe mich vertan. Dachte es geht um einen Haftbefehl, weil etwas nicht bezahlt wurde..
Den Strafbefehl wegzaubern nicht, aber eine Ratenzahlung ist ein guter Rat, wenn man die 1000 Euro nicht auf einen Schlag bezahlen kann.
Beitrag von bienchen1975 - 15.11.07 - 15:13 Uhr
Ratenzahlung ist gut wenn Du Dir was bei OTTO bestellst.........
Bei einem ausgesprochenen Strafbefehl geht es nicht nur um die 1000 Euro, sondern darum dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommen kann - ohne Hauptverhandlung!
Und da hilft m.E. nur noch ein guter Anwalt!!!
Bienchen
Beitrag von noblesse-oblige - 15.11.07 - 15:16 Uhr
ein strafbefehl ist doch eine verurteilung.. er wurde doch verurteilt.. zu 1000 euro und 4 wochen fahrverbot


Beitrag von bienchen1975 - 15.11.07 - 15:20 Uhr
EBEN..........und daher sollten sie auch als Erstes auf jeden Fall einen Fachanwalt hinzuziehen!!
Schönen Tag noch...............
B.
Beitrag von noblesse-oblige - 15.11.07 - 15:21 Uhr
EBEN??? Du hast doch eben geschrieben, dass es zu einer Verurteilung kommen KANN..
Eine Verurteilung gab es aber schon! Also schreib doch nicht "EBEN"
Beitrag von tanimaus23 - 15.11.07 - 15:21 Uhr
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehl
Beitrag von bienchen1975 - 15.11.07 - 15:29 Uhr
Richtig..........
Besser wäre gewesen Strafbefehlverfahren..........
Bienchen
Beitrag von maeuschen06 - 15.11.07 - 14:14 Uhr
Hallo,
bleib bloß ruhig, noch ist es nicht endgültig. Ihr müsst unbedingt zum Anwalt und euch beraten lassen. Fragt vorher nach den Kosten, dann gibt es keine Überraschungen.
Wenn dein Mann den Unfall nicht bemerkt hat, dann muß er gegen den Strafbefehl unbedingt Einspruch einlegen. Der Anwalt kann dann Akteneinsicht nehmen und eine schöne Begründung schreiben. Er wird euch das ganze Vorgehen und eure Möglichkeiten in Ruhe erklären. Es gibt auch die Möglichkeit, statt Fahrverbot eine höhere Geldstrafe zu bekommen, oder den Führerschein erst zu einem bestimmten Zeitpunkt (eure Ferien) abzugeben, wenn es denn tatsächlich sein muss. Ihr braucht unbedingt professionelle Hilfe!
Und kümmert euch schnell, die Fristen sind meiner Meinung nach sehr kurz.
Aber wie gesagt, keine Panik. Mein ehemaliger Nachbar stand mit seinem Auto an einer Kreuzung und ist von einem LKW massiv getroffen und eine ganze Ecke weggeschleudert worden. Dem Faherer hat ein Gutachter bescheinigt, dass er den Unfall im LKW nicht bemerken konnte und der zum Punkt Unfallflucht raus.
lg
Beitrag von tanimaus23 - 15.11.07 - 14:28 Uhr
Hallo,
deine Antwort lässt mich ja schon ein wenig Land sehen
.
Ja die Fristen sind kurz, innerhalb von 2 Wochen muss der Widerspruch auf dem Tisch liegen.
Hab auch gesagt, notfalls gehen wir da ohne Rechtschutzversicherung durch, denn es hängt doch eine Menge dran. Das wichtigste natürlich der Job!
Danke für deine Einschätzungen und deinen Rat.
LG
Tanja
Beitrag von darkmoon66 - 15.11.07 - 14:29 Uhr
Hallo Tanja
kann Dir bei dem Problem zwar leider nicht helfen aber einmal
Kopf hoch wird wieder werden
Lg Anja
Beitrag von tanimaus23 - 15.11.07 - 14:50 Uhr
Danke 
LG
Tanja
Beitrag von mengesonnenschein - 15.11.07 - 15:05 Uhr
Hallo,
wie meine Vorschreiberin schnellstens zum Anwalt, und Einspruch einlegen, passieren kann da nichts ( wird auf jeden Fall nicht schlimmer).Den Einspruch kannst du auch selber machen um die Fristen zu wahren. Die Fristen sind immer so kurz. Mein Freund war LKW-Fahrer und hatte einige Sachen wegen Abstand und geplatzen Reifen etc. Ausserdem wie ich weiss wird nur ein vergehen bestraft d.h. das schwer wiegende . Alles andere fragst du am besten einen Anwalt der darauf spezializiert ist. Ich wünsche euch viel Glück in eurer Sache, mein Freund hat auch noch ein paar Punkte in der Schwebe.
Gruss Julia
