Guten Tag,
ich bräuchte ein paar Info´s.
Kann denn der Treuhänder die Kontoauszüge der letzten 6 Monate verlangen, wenn der Kontoinhaber aber der Ehepartner ist?
Das wurmt mich grade ziemlich. Es ist nämlich mein Konto, mein Mann ist erst seit 2 Monaten zweiter Kontoinhaber, obwohl das letzte halbe Jahr SEIN Gehalt drauf gegangen ist.
Kennt sich jemand aus?
Danke und LG,
sarah
Verbraucherinsolvenz*Kontoauszüge*Treuhänder*Weiss jem. bescheid?
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Beitrag von baerenmutti - 15.11.07 - 15:30 Uhr
Beitrag von baerenmutti - 15.11.07 - 15:33 Uhr
Muss noch dazu sagen, dass ICH nicht am Insolvenzverfahren beteiligt bin! Also auch meine Ausgaben ja den Treuhänder nix angehen, oder?
Beitrag von multivitamin - 15.11.07 - 16:05 Uhr
Hallo Sarah,
wenn Dein Mann Dein Konto für sein Gehalt nutzt, könnte der Verdacht einer mißbräuchlichen Nutzung des Kontos und damit von Geldwäsche aufkommen. Ich nehme mal an, daß Du bei Kontoeröffnung angegeben hast, der alleinige wirtschaftlich Begünstigte zu sein. Geldwäsche ist ein Straftatbestand.
Auch könnte der Verdacht bestehen, daß Dein Mann Gelder über Dein Konto leitet, um diese Einnahmen vor Pfändungen etc. zu schützen oder zu verheimlichen. Problematisch.
Gruß, Multivitamin
Beitrag von maximimi - 15.11.07 - 16:10 Uhr
Dein Mann ist verpflichtet waehrend der Insolvenz ein eigenes Konto zu haben. Ohne wird er zum Verfahren gar nicht zugelassen.
Was ihr da macht ist Geldwaesche und wenn das rauskommt seid ihr beide dran. Schliesslich betruegt ihr so die Glaeubiger. Die haben ein recht auf Geld, dein Mann hat es schliesslich auch genommen von denen. Ganz davon ab was dahinter steckt. Lasst das sofort sein bevor ein Strafverfahren bekommt.
Beitrag von kittythecat - 15.11.07 - 16:26 Uhr
1. Problem - Geldwäsche - der Verdacht kommt einem sofort (war gestern auch wieder im TV
), aber ich glaub jetzt einfach mal, ihr habt das nicht gewusst...
2. Problem - so, wie ich das verstanden hab, habt ihr ein GEMEINSAMES Konto, er hat also nicht nur eine Vollmacht zu deinem...da ist es doch nur logisch, dass die Gläubiger auch sehen wollen, was dein Mann auf diesem Konto "mit"hat - theoretisch könnte er ja dort einen großen Betrag beiseite geräumt haben.
Also, wenn du möchtest, dass keiner der Treuhänder auf dein Konto schaut, dann lass es nur auf deinen Namen lassen und wie schon gesagt, dein Mann braucht eh ein eigenes und wenn auch nur ein simples Guthabenkonto.
Schaut bloß, dass euch da keiner drauf kommt mit dem Gehalt in der Zeit, wo du alleinige Kontoinhaberin warst!
LG - kitty
Beitrag von baerenmutti - 15.11.07 - 16:34 Uhr
Danke für Eure Antworten.
Mein Mann ist zweiter Kontoinhaber, weil ja SEIN Geld drauf geht. Wie ihr schon erwähnt habt, muss er ja zumindest 2. Inhaber sein, solange sein Gehalt eingeht.
Ich hab jetzt ein neues Konto aufgemacht für Kinder- und Elterngeld und ER ist jetzt 1. Kontoinhaber für das schon bestehende Konto. Zumindest lassen wir das morgen ändern.
Das dürfte ja dann legal sein, oder ?!?!
Naja mal sehen was unser Treuhänder so sagt.
LG
sarah
Beitrag von kittythecat - 15.11.07 - 16:53 Uhr
hab das schon auch so verstanden, dass ihr nix böses machen wolltet und er deswegen 2. kontoinhaber wurde - es war halt nur...naja...ein wenig spät, weil ihr das bereits dann hättet ändern müssen, als das erste mal sein gehalt auf dein konto ging.
was meinst du mit 1. und 2. kontoinhaber? entweder ihr habt ein gemeinsames konto, oder einer hat ein konto und der andere ne vollmacht dafür...also, die "rangordnung" der inhaber verhindert noch nicht, dass dir die treuhänder auf´s konto gucken 
legal ist das gemeinsame konto ja jetzt auch schon...
das problem, was ich und die anderen gesehen haben, ist nur das, dass bei der konteneinsicht halt diese "Ungenauigkeit" auffallen wird, als du alleiniger inhaber warst....also st die vergangenheit das problem...
LG-kitty
Beitrag von baerenmutti - 15.11.07 - 17:23 Uhr
Ja du hast schon recht. Wir haben ein GEMEINSAMES Konto. Vorher wars mein eigenes, dann haben wir von der Bank ein Schreiben bekommen, dass wir es ändern müssen in ein Gemeinschaftskonto, weil das Gehalt meines Mannes drauf geht.
Das haben wir dann gemacht.
Ist es denn egal, ob er zweiter oder erster Konotinhaber ist? Dann müssten wir das nämlich nicht ändern lassen.
Och ist das nervig
aber immerhin besser als sich mit dem Gläubiger rumzuärgern
Beitrag von kittythecat - 15.11.07 - 17:52 Uhr
Also, da ihr ja als gemeinsame Kontoinhaber jeweils gleiche Rechte und Pflichten im Bezug auf das Konto habt ist es wohl egal, wer zuerst und wer danach genannt wird, demnach braucht ihr das wohl nicht ändern lassen.
bedenkt jedoch, dass es von außen nicht zu erkennen ist, wem welches geld auf dem konto gehört - also nicht, dass du noch "vermögen" darauf hast, bei dem die gläubiger dann denken, es gehört deinem mann.
braucht ihr denn das gemeinsame konto wirklich unbedingt, wenn nur er darauf einzahlt? ich denke es wäre günstiger deine und seine "vermögensmasse" auch klar zu trennen, da du ja auch geschrieben hast, dass du nicht vom insolvenzverfahren betroffen bist. nicht, dass du dich dann noch mit seinen gläubigern ärgern musst
.
du schreibst ja auch, dass du jetzt eh schon wieder ein eigenes konto hast - dann überlass deinem mann das andere und er soll dir eine vollmacht über sein konto erteilen, wenn auch du zugriff darauf haben sollst.
lg - kitty
Beitrag von baerenmutti - 15.11.07 - 17:58 Uhr
Danke für Deine Antworten. Wir werden es dann wohl morgen so ändern lassen.
Das ist ne gute Idee mit den getrennten Konten. Eine Vollmacht genügt shcließlich auch und ich kann ausschliessen, dass sie bei mir auch "rumwühlen"! 
Vielen Dank.
LG
sarah
Beitrag von maximimi - 15.11.07 - 19:49 Uhr
Das Geld deines Mannes muss aber unbedingt ueber sein Konto laufen. Versucht eure Finanzen so gut es geht zu trennen, dann duerftet ihr auch keine Probleme bekommen und du musst nicht fuerchten, dass dein Geld gepfaendet wird.
Beitrag von baerenmutti - 16.11.07 - 00:57 Uhr
Vielen Dank, werden wir tun!
