Muss der Kindsvater auch sein Erbe preisgeben wegen Unterhalt?

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Beitrag von serefina - 15.11.07 - 19:35 Uhr

Hallo ich habe da mal eine Frage.
Wenn der Kindsvater Unterhalt zahlen muss was ja nach seinem Einkommen berechnet wird. Muss er auch sein Erbe preisgeben?
Also derjenige den ich meine der hat sehr sehr viel Geld geerbt und geht halt sonst noch normal arbeiten...
Muss er wenn er für ein Kind Unterhalt zahlt sein Erbe mit angeben?


Ach so liebe leute es geht nicht um mich bei mir ist alles okay.....danke für eure antworten...

LG Janine

Beitrag von guppy77 - 15.11.07 - 19:42 Uhr

ich will nichts falsches sagen, also unter vorbehalt.

glaube es wird von seinem einkommen gerechnet. bezahlt er den ausgerechneten satz an sein kind, ist alles ok.

könnte er nicht zahlen weil er zu wenig hat kann aufs erbe zurückgegriffen werden. halt ist das ja sein vermögen.

Beitrag von kittythecat - 15.11.07 - 20:31 Uhr

sehe das genauso wie guppy77.
der regelsatz in der düsseldorfer tabelle richtet sich ja auch nach dem einkommen und nicht nach vermögen.
das vermögen müsste er wahrscheinlich nur dann antasten, wenn er aus der vergangenheit unterhalt schuldet, oder das JA einen unterhaltsvorschuss gewährt hat und diesen nun zurück will.
sorry, auch keine besseren nachrichten.

LG - kitty

Beitrag von schimmelreiter - 16.11.07 - 09:10 Uhr

Wobei ich zu Bedenken gebe, dass auch Zinseinkünfte aus dem Vermögen zum Einkommen dazuzählen.