Elterngeldantrag: Frage wegen Lebensmonate und Resturlaub

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Beitrag von mimpi - 15.11.07 - 19:40 Uhr

Hallo!

Ich hoffe ich darf nochmal kurz zweieinhalb Fragen zum Antrag fürs Elterngeld stellen... Das war dann auch mein letztes Posting zu diesem Thema. #hicks

Unklar ist mir noch:

#tasse Punkt 3:
Eintrag der Lebensmonate, für die Elterngeld beantragt wird
Gehe ich richtig in der Annahme, daß ich da LM 3 bis 12 eintrage und nicht LM 1 bis 12, da ich in den ersten zwei Monaten ja noch Mutterschaftsgeld bekomme??

#tasse Punkt 10:
Resturlaub
Was trage ich denn bei den freien Stellen im Text ein ("X Tage von ____ bis ____")? Kommt da der Zeitraum rein, aus dem sich der Resturlaub ergibt? Also z.B. 01.01.07 (Beginn Zeitraum für Jahresurlaub 2007) bis sagen wir mal 28.02.08 (Ende Mutterschutz)??
Mein Resturlaub besteht aus restlichem Jahresurlaub 2007 und Urlaub für ca. 2 Monate Mutterschutzzeit in 2008.

#tasse
Und bekomme ich von Krankenkasse und Arbeitgeber noch eine gesonderte Aufstellung über die Zahlung des Mutterschutzgeldes? Ich glaube doch da muß man auch irgendwas einreichen für den Elterngeldantrag, oder?
Einfach mal abwarten?

Vielen lieben Dank für die Beantwortung meiner Fragen!!!!
Liebe Grüße
mimpi (39. SSW)

Beitrag von ypfi - 16.11.07 - 01:03 Uhr

Hallo,

ich hatte das problem auch :-) und bis man bei der L-Bank mal einen erreicht das kann dauern :-)

Also zu punkt 3 da musst du 3-12 monate da hast du richtig gelegen denn du bekommst ja noch mutterschutzgeld.

Punkt 10 weiss ich jetzt selber nicht aber du kannst dich ja mal ans telefon setzen und mal versuchen ob du jemanden erreichst vielleicht ist es ja jetzt besser, mein kleiner ist im märz auf die welt gekommen und ich musste fast 3 monate auf mein geld warten weil sie zu wenig personal eingestellt hatten, echt toll.

Du musst bei deinem Arbeitgeber ein Formular abgegeben das auch bei dem Bogen dabei ist und das steuerbüro oder AG füllt es dir dann aus. Von der Krankenkasse bekommst dann was wenn du die Geburtsurkunde abgegeben hast, so war es zumindest bei mir, dann füllen die dir dann auch gleich was aus :-)

ich hoffe ich habe dir bisschen geholfen, ich hatte genau die gleichen Probleme mit dem

liebe grüsse und viel glück für die geburt :-)#baby

yvonne und felix (8 Monate) #baby

Beitrag von mimpi - 16.11.07 - 10:54 Uhr

Hallo!

Danke für Deine Hilfe!!!
Wieder ein Stückchen weitergekommen... :-)

Ja, ich glaube ich versuche da mal anzurufen. Mittlerweile denke ich auch daß wir den Antrag vielleicht persönlich abgeben sollten, ich hab irgendwie Angst daß ich etwas total falsch eingetragen habe. Mal sehen ob wir dazu kommen mit kleinem Baby...

Danke und alles Gute!
mimpi

Beitrag von sbecker - 16.11.07 - 11:44 Uhr

Guten Morgen Mimpi... lach..

das mit dem Resturlaub ist relevant, wenn Du diesen nach der Geburt auch nimmst... aber ich denke mal erst Mutterschutz und dann Elternzeit oder??

da es ja dort um die Erwerbstätigkeit NACH Geburt geht!!! und nicht um eine Errechnung des Resturlaubes..

solltest Du KEINE Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezuges ausüben, dann kommt das Kreuz bei Feld eins in Punkt1 rein, da steht "keine"...

Süsse,mir gehn die Brillen aus... lach..

LIEBEN GRUSS

Mone