Hallo alle zusammen,
vielleicht könnt ihr mir mal auf die Sprünge helfen...
Mein Mann kam heute von der Arbeit nach Hause und hat mir erzählt das sein Arbeitskollege gesagt bekommen hat das er seit einem Jahr zuviel Lohn bekommt. Mehrfach hatte er sich schon bei der Chefin erkundigt wegen seinen Lohnabrechnungen weil er dachte das etwas nicht stimmen könnte. Naja heute wurde ihm gesagt das er alles zurückbezahlen muss. Wieviel genau sagte er nicht wohl nur dass sie diesen Monat schon 200€ einfach einbehalten haben, ihm standen die Tränen in den Augen.
Auf der einen Seite kann ich ja verstehen das sie es wieder haben wollen auf der anderen Seite kann ich mir nicht vorstellen das sie das Recht haben es einfach ohne vorherige Absprache einzubehalten. Ist das nicht arg seit 12 Monaten bekommt er zuviel und keiner hats bemerkt.
Wie sieht es für ihn rechtlich aus?
Wäre schön wenn jemand mir dazu evtl. Auskunft geben kann.
Viele liebe Grüße Corina
Zuviel Lohn... und jetzt?
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Beitrag von nutellagurke - 15.11.07 - 20:09 Uhr
Beitrag von rosaundblau - 15.11.07 - 20:22 Uhr
Hallo Corina!
Mein Tipp: ab zum Anwalt! Es ist tatsächlich so, daß der überbezahlte Lohn zurück gezahlt werden muss. ES SEI DENN, er hat das Geld schon ausgegeben! Klingt eigenartig, aber ist tatsächlich so! Also ab zum Anwalt und da klären lassen welche Summe tatsächlich zurück zu zahlen ist, ggf. nur der letzte Monat!
vg
rosaundblau
Beitrag von kittythecat - 15.11.07 - 20:33 Uhr
kurze frage: willst du auf entreicherung hinaus? ...denn ich kenn da nur den grundsatz "geld hat man zu haben"
LG - kitty
Beitrag von nutellagurke - 15.11.07 - 20:39 Uhr
Okay ich danke Dir werde es so weitergeben, ist schon ne fiese Sache, aber naja.
LG Corina
Beitrag von kittythecat - 15.11.07 - 20:24 Uhr
hmmm...blöde sache.
war ihm denn nicht klar, dass er das dann nicht einfach ausgeben sollte, wenn er schon gemerkt hat, dass irgendwas nicht stimmt.
da ich jetzt im arbeitrecht nicht ganz so firm bin, kann ich das nur von der zivilrechtlichen seite bewerten: also,ich würde sagen, er muss das geld zurück zahlen, da er ja wusste, dass es ihm nicht zusteht und er vor allem auch keinen anspruch darauf hatte (dumm gesagt: im zweifelsfall hätte er immer das zuviel gezahlte zur seite legen müssen um jetzt die forderung ausgleichen zu können)
hat der arbeitgeber denn nur das "zuviel bezahlte" einbehalten, oder schon vom "gekürzten" gehalt abgezogen?
LG - kitty
Beitrag von nutellagurke - 15.11.07 - 20:38 Uhr
Also es war so, er hat mehrfach die Chefin gefragt diese meinte es sei alles richtig und nun das. Er hat diesen Monat schon den gekürzten Lohn bekommen und davon haben sie es abgezogen. Er arbeitet mittlerweile schon circa sechs Jahre in der Firma.
LG Corina und danke für die Antworten
Beitrag von seikon - 15.11.07 - 20:46 Uhr
Schau mal hier:
http://www.123recht.net/Arbeitnehmer-muumlssen-uumlberzahlten-Lohn-nicht-immer-zuruumlckzahlen__a12226.html
Da dein Mann dem Arbeitgeber selbst auf die Überzahlung aufmerksam gemacht hat, und diese (in Kenntnis dieser) weiterhin zu viel bezahlt haben, und nun nach über einem Jahr das zuviel gezahlte Gehalt zurück fordern, KANN es sein, dass dein Mann das zuviel gezahlte Gehalt nicht rückführen muss.
Ich würde schnellstens einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten, da auch ihr nur gewisse Fristen habt, dagegen vorzugehen.
Beitrag von nutellagurke - 15.11.07 - 20:54 Uhr
Vielen Dank auch an Dich, werden es so seinem Arbeitskollegen weitergeben...
P.S. Es handelt sich nicht um meinen Mann, aber das ändert ja nichts an der Tatsache das Deine Antwort sehr informativ für uns ist...
Dankeschön... LG Corina
Beitrag von meusemuckel - 16.11.07 - 06:32 Uhr
Das Problem ist nur, dass er nicht beweisen kann, dass er darauf aufmerksam gemacht hat.
Hätte er das schriftlich, gäbe es eine Chance, es nicht zurückzahlen zu müssen aber wenn Aussage gegen Aussage steht, wird die Firma damit durchkommen, es jetzt einzubehalten.
Gruß,
MM
Beitrag von kittythecat - 15.11.07 - 20:55 Uhr
so, ich hab mich nochmal kurz schlau gemacht:
vor 2002 musste man zuviel bezahlten Lohn nur dann zurückzahlen, wenn man ihn auch wirklich noch hatte, als die überbezahlung festgestellt wurde (das meinte ja auch "rosaundblau" oben).
mittlerweile muss jedoch alles was nicht verjährt ist (länger als 3 jahre her) komplett ausgeglichen werden.
prinzipiell dürfte der arbeitgeber sogar sofort den komplette betrag fordern. wenn er "raten" vom gehalt abzieht, dann darf er nicht den pfändungsfreibetrag antasten.
ich würde euch empfehlen, euch mit dem arbeitgeber zu einigen bzw. es zumindest zu versuchen und dabei auch das mitverschulden der chefin ansprechen, die ja schon länger bescheid wusste.
LG - kitty
Beitrag von seikon - 15.11.07 - 21:00 Uhr
@kitty
Ich hab ja ein Urteil zitiert, da hat eine Schreibkraft auch über Jahre hinweg zu viel Lohn bekommen. Der Arbeitgeber hatte nach Bekanntwerden noch über 1 Jahr gewartet mit der Rückzahlungsforderung. Und die Frau musste das Geld nicht zurück zahlen, da der Arbeitgeber in einer sehr kurzen Frist nach Bekanntwerden (da steht was von 6 Monaten) die Forderung stellen hätte müssen.
Wenn der Arbeitnehmer im vorliegenden Fall jetzt also direkt nach der ersten Überzahlung zum Arbeitgeber gegangen ist, und sie trotzdem weitere 11 Monate zu viel Gehalt bezahlt haben, dann denke ich kann es durchaus sein, dass er das Gehalt nicht zurück zahlen muss.
Es kann sein, wie du das geschrieben hast, dass sich da Mittlerweile rechtlich was geändert hat, deswegen meinte ich ja, schnellstmöglich einen Anwalt einschalten.
Beitrag von kittythecat - 15.11.07 - 21:19 Uhr
ich bin da grundsätzlich auch bei dir, was die BAG-Entscheidung angeht, zumal sie ja auch grundsätzlich bindend ist.
das problem sehe ich hier jedoch darin, dass abweichend vom BAG-fall, der arbeitnehmer ja selber auch wusste, dass etwas nicht stimmte (geht aus dem link nicht hervor, ob die dame da das bemerkt hatte) und das nächste problem ist, dass man halt nicht sagen kann, ob das verhalten der chefin (vorgesetzten), bzw deren wissen auch der firma selbst zugesrechnet wird, oder ob man nicht erst auf den zeitpunkt abstellt, an dem die lohnbuchhaltung es bemerkt hat, zumal die tread-erstellerin meinte, die chefin würde es wohl nicht zugeben (beweisproblem....)
wie du siehst: kann gut ausgehen, der richter kann aber auch anders entscheiden mangels vergleichbarkeit der fälle.
der rat mit dem anwalt ist prinzipiel gerade in diesem grenzfall gut, ich bin nur der meinung sie sollten versuchen sich so zu einigen, weil der mann ja bestimmt auch noch weiter in der firma arbeiten will...sollte eine einigung nicht möglich sein, wäre ich genau deiner meinung und würde es einem anwalt übergeben!
LG - kitty
Beitrag von meusemuckel - 16.11.07 - 06:33 Uhr
Ich schätze die Lage genau so ein wie Du. Bei uns im Unternehmen wird es auch so gehandhabt. Das Problem liegt aber darin, zu beweisen, dass er seit längerer Zeit darauf hingewiesen hat. Ich gehe nicht davon aus, dass er das schriftlich getan hat.
Gruß,
MM
Beitrag von manavgat - 16.11.07 - 09:06 Uhr
Ich weiß nicht, wie hier alle auf die Idee kommen, nur schriftliche Äußerungen hätten Rechtsfolgen!
Dem ist nicht so.
Wurde mündlich darauf aufmerksam gemacht und es gibt einen Zeugen, dann gilt das als Beweis!!!!!
Gruß
Manavgat
Beitrag von meusemuckel - 16.11.07 - 10:17 Uhr
In den Beiträgen ist keine Rede von persönlichen Zeugen, der Mann der TE hat es m. E. auch nur durch den Mitarbeiter selbst erfahren, sonst hätten sie das Problem ja nicht, dass die Vorgesetzte es jetzt abstreitet.
Dass auch mündliche Absprachen rechtsverbindlich sind, ist mir durchaus bewußt, das habe ich auch nicht anders hier von mir gegeben.
Ich habe lediglich auf das Problem der Beweisführung hingewiesen aber trotzdem herzlichen Dank für die Belehrung. Immer wieder gern, auch wenns gerade so gar nicht paßt.
Beitrag von nutellagurke - 15.11.07 - 21:03 Uhr
Danke Dir Kitty,
habe das auch gerade gelesen, puuh da wird ja einiges auf den armen Kerl drauf zu kommen. Haben uns vorhin nochmal versichert ob bei uns alles rechtens ist, das ist schon ein starkes Stück. Nur leider wird es nichts bringen die Chefin auf ihr Mitverschulden anzusprechen, denn das würde sie a) nicht zu geben oder b) nicht interessieren... Traurig aber wahr, morgen wird er Bescheid bekommen wieviel genau er der Firma schuldet.
Liebe Grüße nochmal und vielen Dank
Beitrag von nutellagurke - 15.11.07 - 21:21 Uhr
So nun habe ich noch das hier gefunden bei der Deutschen Anwaltshotline und bin restlos überfordert... Ich denke er sollte sich wirklich mit einem Anwalt zusammensetzen denn hier gehen die Meinungen sehr auseinander.
"Info: zuviel Lohn
Es kann durchaus vorkommen, dass der Arbeitgeber zu viel Lohn überwiesen hat. Fraglich ist hierbei, was passiert bei einer solchen Überraschung. Es kommt nämlich darauf an, ob der Arbeitnehmer ein kleineres Einkommen bis zu einem bestimmten Betrag hat und gleichzeitig nur eine geringe Überzahlung handelt. Dies darf nur ein kleiner Teil des Monatsgehalts sein. Liegt das vor kann das Geld behalten werden, insofern es für den Lebensunterhalt ausgegeben wurde. Dazu kommt, dass der Arbeitnehmer keine weiteren Einnahmequellen besitzen darf. "
Ich denke er sollte sich wirklich mit einem Anwalt zusammensetzen denn hier gehen die Meinungen sehr auseinander.
Ich danke euch allen ihr seit einfach klasse...
Beitrag von kittythecat - 15.11.07 - 21:44 Uhr
es gibt nen spruch der geht in etwa so "ein jurist - 3 meinungen"
- das trifft´s in dem fall wohl ziemlich genau...
es kann halt keiner so genau voraussagen was wirklich passiert, wenn es eine regel und 20 ausnahmen gibt, die man auch noch so oder so auslegen kann.
ich wünsch dem kollegen deines mannes (um den ging es doch, oder?
) alles gute mit der geschichte!
LG - kitty
Beitrag von nutellagurke - 15.11.07 - 21:52 Uhr
Ja dankeschön kann ja nochmal schreiben wie es ausgegangen ist...
Ich hoffe nur das es nicht allzu krass für ihn werden wird morgen wissen wir um wieviel es sich genau handelt das wurde ihm nämlich heute noch nicht gesagt.
Schönen Abend noch und danke...
Beitrag von manavgat - 16.11.07 - 09:03 Uhr
Ich würde mit dieser Angelegenheit einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von nutellagurke - 16.11.07 - 11:24 Uhr
Hallo Manavgat
Ich danke Dir für Deine Anwort, er wird die Sache einem Anwalt vortragen. Hatte insgeheim ja gehofft das von Dir eine Antwort kommt da ich schon mehrfach gelesen habe das Du Dich mit solchen Dingen auskennst.
Viele liebe Grüße Corina
Beitrag von manavgat - 16.11.07 - 13:11 Uhr
Hallo Corinna,
wirklich helfen konnte ich Dir ja nicht, leider.
Trotzdem danke für die Blumen.
LG
Manavgat
