Berufsverbot-Arbeitgeber macht Streß

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Beitrag von laura - 15.11.07 - 20:20 Uhr

Hallo an alle,
ich habe seit letzter Woche Berufsverbot, vorher war ich seit 1.10. krankgeschrieben. Wo ich letzte Woche beim Gyn war meinte er, ich kriege keine AU (Krankmeldung) mehr, das war nähmlich die 6 Woche von AU, jetzt hat er Post von IKK bekommen, weg. Prüfung vom Berufsverbot, die schickt er zur IKK und es läuft wohl jetzt so: ich bekommen meinen vollen Gehalt vom Arbeitgeber und er bekommt dann den Gehalt von IKK zurück erstattet.
Jetzt aber, macht der Arbeitgeber Streß, hätte wohl nichts schriftliches von mir, weiß nicht wie es mit mir weiter geht.
Da ich mit d. Arbeitgeber selber nicht sprechen will, wenn soll ich morgen anrufen, die IKK????????? Das die dem Arbeitgeber aufklären, wie es weiter geht??? Weil der Gyn ist wohl dafür nicht zuständig den Arbeitgeber aufzuklären?????????
Bin verzweifelt
LG Laura

Beitrag von emmy06 - 15.11.07 - 20:25 Uhr

Hallo...

erstmal hast Du ein Beschäftigungsverbot und kein Berufsverbot, denn das möchtest Du ganz bestimmt nicht haben... ;-)

Wenn Dein Gyn Dir ein BV ausgestellt hat, dann hast Du einen Zettel bekommen von ihm, sprich das BV. Das muss zum Arbeitgeber, DU musst es hinbringen, hinschicken oder egal wie dem AG zugänglich machen.

Der AG setzt sich mit Deiner KK in Verbindung, legt denen Dein BV vor und bekommt über das U2 Umlageverfahren Deinen Durchschnittsnettolohn (berechnet aus den 3 Monaten vor dem BV/ Grundlohn ohne Zeitzuschläge) erstattet und zwar zu 100%.

LG Yvonne 39.SSW

Beitrag von laura - 15.11.07 - 22:09 Uhr

Hei, danke für die Antwort.
Aber ich habe kein Zettel bekommen, der Gyn hat so ein Schreiben für die KK ausgefüllt, da stand: Prüfung eines Beschäftigungsverbotes. also habe absolut gat nichts schriftlich#kratz.
ich habe gefragt, ob ich was für AG bekomme, meinte er: nein. Läuft alles über KK!!
Ich denke, ich ruf morgen die KK an, und sage, die sollen ein Fax oder sowas zum Chef schicken, dass die Sache bearbeitet wird. Oder wie siehst du das???
Habe nun mal nichts schriftlich, deswegen macht AG mich jetzt zur Sau.
#kratz#kratz#kratz

Beitrag von emmy06 - 15.11.07 - 22:21 Uhr

Kümmere Dich da schleunigst drum...
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann bist Du im Moment einfach nur unentschuldigt von der Arbeit weg. Du hast weder Au noch BV.
Kenn mich nicht gut aus, aber im schlimmsten Fall kann der AG Dir kündigen... Du kannst ja garnichts vorweisen, der AG weiß nicht was los ist und Du erscheinst trotz abgelaufener AU nicht auf der Arbeit.

Beitrag von maya18max - 15.11.07 - 21:53 Uhr

Hallo Laura,

du solltest sofern deine Krankmeldung abgelaufen ist auf alle Fälle bei deinem AG anrufen und dich weiter krank melden. Sag ihm einfach, dass deine Lohnfortzahlung beendet ist und du deshalb keine AUs mehr bekommst und es momentan geprüft wird, ob du ein BV gekommst.
Sollte allerdings deine Krankmeldung noch ein paar Tage länger gehen könntest du das Attest über das BV deinem AG zuschicken. Das reicht völlig aus. Du musst nur darauf achten, dass du zu jeder Zeit "entschuldigt" warst.

LG#liebdrueck
Maya

Beitrag von rudi334 - 16.11.07 - 10:34 Uhr

Was ist das denn für eine Basis:

"Da ich mit d. Arbeitgeber selber nicht sprechen will"

Nimm das Telefon in die Hand und erklär es ihm.

Er ist es doch, der Dir Arbeit gegeben hat, Dir jeden Monat Dein Gehalt zahlt und jetzt 1, 2 oder 3 Jahre auf Dich warten muss und für Ersatz sorgen muss.

Solches Getue wird ich mir nicht so mit ansehen an seiner Stelle, bei der nächsten passenden Gelegenheit wärst Du den Job eh los.

Mal abgesehen davon, dass es ja oft gerechtfertigt ist, kommt es mir doch so vor, als wenn das mit den Beschäftigungsverboten ziemlich krass überhand nimmt. Es geht wie gesagt nicht gegen Dich persönlich, das meine ich allgemein. In meinem Bekanntenkreis kenn ich nämlich keine Frau, die nicht bis zum Mutteschutz gearbeitet hat.

Beitrag von meusemuckel - 16.11.07 - 10:44 Uhr

DU hast nen Vertrag mit Deinem AG und das ist es doch wohl Deine mindeste Pflicht, ihn über den aktuellen Stand der Dinge aufzuklären!
Sorry, aber das ist absolut kindisch....Du kannst doch wohl da anrufen - immerhin hat Du auch gewisse Verpflichtungen und noch ist Dein BV doch gar nicht durch. Du könntest ja noch in Verlegenheit kommen, dort arbeiten zu müssen, es ist also in Deinem Interesse, das Verhältnis nicht unnötig zu verschlechern.

Gruß,

MM

Beitrag von meusemuckel - 16.11.07 - 10:48 Uhr

Du bist zur Zeit weder krank geschrieben, noch hast Du ein BV. Entweder klärst Du das mit dem Gyn UND dem AG oder Du solltest in der Zwischenzeit wieder arbeiten.

M. E. bleibst Du seit letzter Woche (?) unentschudigt der Arbeit fern, was ein Grund zur fristlosen Kündigung ist. Dein AG hat Recht, ärgerlich zu werden und Dein Gyn müßte Dir meiner Meinung nach für den Übergang eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen oder ist er der Meinung, dass Du wieder arbeiten kannst/solltst.
Ob Du jetzt 6 oder 7 Wochen krankgeschrieben bist, ist in diesem Fall irrelevant, das wirkt sich nur auf Dein Einkommen aus.

Gruß,

MM

Beitrag von sbecker - 16.11.07 - 10:58 Uhr

Hallo Laura,

also auch wenn Du mit Deinem AG nicht reden willst, DU musst ihn in Kenntnis setzen, wie es weitergeht.. sprich Nachweis des BV!!! Du bist seit letzter Woche somit unentschuldigt und dies ist dann nicht mehr über den besonderen Kündigungsschutz gesichert.. da vorsätzlich bzw grob fahrlässig!!

Es wird Dir keiner diese Aufgabe abnehmen, es ist DEIN Arbeitgeber !!! Und er will zu Recht wissen, wie es weitergeht, er muss ja auch planen können, gelle..

Es klingt ja fast so, als wenn für Dich schon feststeht, dass Du nach der Elternzeit da nicht wieder arbeiten wirst!??

Also informiere Deinen Chef, er braucht ja auch einen Nachweis über das BV da er normalerweise dann das Geld von der KK wiederbekommt.. und nicht die KK von allein auf ihn zugeht..

Da Du ja eh bald im Mutterschutz bist, kannst Du nicht notfalls bis zur Genehmigung des BV Urlaub nehmen?? sind doch nur noch 2 Wochen, oder?

Gruss
Mone


Beitrag von gori_mama - 16.11.07 - 14:44 Uhr

Ich finde das ungaublich feige, dass du dort nicht selbst anrufst. Um was für eine "Arbeit" handelt es sich denn?