Hallo,
ist vielleicht jemand vom Fach und kann mir helfen?
Wir werden im Januar nur sehr wenig Geld haben, da mein mann ab Januar wieder auf Vollzeit geht und ich ab Januar auf Teilzeit, ich bekomme aber im voraus Geld und er im nachhinein, d.h. im Januar gibt es mein halbes Geld und seine 380 Euro vom 400 Euro Job..
Nun haben wir die Bank angeschrieben, ob wir im Januar die Tilgung aussetzen können für den Monat und lediglich die Zinsen zahlen! Das selbe hatten wir mal letztes Jahr 2 Monate gemacht, als unser Sohn geboren wurde.
Damals hat es nichts gekostet!
Nun haben sie und eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 20 Euro abgebucht!!
Ist das rechtens??
LG Katinka
Tilgungsaussetzung, Aufwandsentschädigung??
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Beitrag von katinka79 - 15.11.07 - 20:48 Uhr
Beitrag von bi_di - 16.11.07 - 05:44 Uhr
Schaut mal in das Kleingedruckte Eures Kreditvertrages.
Es kann durchaus sein, das da drin steht, das man nur einmal kostenfrei aussetzen darf.
Grüsse
BiDi
Beitrag von meusemuckel - 16.11.07 - 06:28 Uhr
Das wird schon vertraglich abgesichert sein. Davon abgesehen ist die Bank überhaupt nicht verpflichtet, Euch so oft die Tilgung zu stunden, je nach Eurer privaten Situation....
Ihr solltet froh sein, dass sie sich drauf einlassen und keinen Aufstand wegen 20 Euro machen.
Gruß,
MM
Beitrag von schneeglitzern - 16.11.07 - 08:30 Uhr
Klar kann sie das. Es ist ja auch ein Aufwand.
Du solltest nur mal nachsehen wie hoch Euer Tilgungsan teil ist. Wenn der nahe an den zwanzig Euro liegt macht eine Aussetzung keinen Sinn.
Gruß
Schneeglitzern
