muss ich mich arbeitslos melden?

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Beitrag von nirttac - 16.11.07 - 08:33 Uhr

Guten Morgen,

mein Arbeitsvertrag läuft am 31. dezember aus.
momentan bin ich in erziehungszeit seit juli.
ich hatte auch vor noch etwas zuhause zu bleiben bei meinen kids, und wenn ich wieder anfangen will soll ich mich einfach melden, sagt meine chefin.
muss ich mich dann jetzt ab januar erstmal arbeitslos melden?#kratz
oder brauche ich das nicht, weil ich ja wieder zu meiner "alten" arbeit zurückkehre?

Kann mir da jemand helfen?

Liebe Grüße
Sarah

Beitrag von kleinerhase3004 - 16.11.07 - 08:46 Uhr

Hallo,

also normalerweise muss man sich 3 Monate vor Ablauf des Vertrages arbeitslos melden um vollen Anspruch auf ALG zu haben. Wie das genau während der Elternzeit ist, weiß ich leider nicht.
Wenn Deine Chefin Dich allerdings weiterbeschäftigen will, verstehe ich nicht, warum sie den Vertrag nicht verlängert. Ich würde sie nach einem neuen Vertrag fragen, dann bist Du auf der sicheren Seite und musst Dich gar nicht arbeitslos melden.

LG

kleiner #hasi

Beitrag von sockeline - 16.11.07 - 09:50 Uhr

Die Aussage meiner Vorrednerin ist so nicht ganz richtig.
Da du dich im Moment in Elternzeit befindest kannst du dich nicht arbeitslos melden!!!
Du erhälts ja Elterngeld. Dies bekommst du, weil du dein Kind zu Hause betreust.
Arbeitslosengeld erhälst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst, sprich vermittelbar bist bzw. vermittelt werden willst.

Beitrag von kleinerhase3004 - 16.11.07 - 11:19 Uhr

Na dann stimmt meine Aussage doch, oder nicht? Habe ja geschrieben wie es normalerweise ist und dass ich nicht weiß, wie das während der Elternzeit gehandhabt wird..... (bitte nicht falsch verstehen...)

Beitrag von sockeline - 16.11.07 - 11:24 Uhr

Naja, ich bin davon ausgegangen, daß sie sich zur Zeit in Elternzeit befindet. Tut sie dass, dann kann sie sich, auch wenn die Chefin den Vertrag verlängert nicht arbeitslos melden. Dies ist erst möglich, wenn die Elternzeit vorbei ist und sie dem Arbeitsmarkt bzw. der alten Stelle wieder zur Verfügung steht.
Läuft ihr Vertrag aus, dann muss sie die restliche Zeit vom Elterngeld und dem Gehalt des KV leben.

Beitrag von sbecker - 16.11.07 - 11:30 Uhr

Morgen :-)

Sie sollte sich bei Nichtverlängerung sich bereits arbeitlos + arbeitssuchend ab dem Wunschdatum der Arbeitswiederaufnahme melden, bekommt jedoch kein ALG..

Bei Meldung erst ab dem Tag, wo sie wieder arbeiten würde, erfolgt sonst leider eine Sperre..

Gruss

Mone