Kann ich den Vermittler auf eigenen Wunsch wechseln?

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Beitrag von steffibienchen - 16.11.07 - 10:45 Uhr

hallo,

also meine Freundin bekommt jetzt ganz frisch algI und ist absolut ahnungslos!

jetzt hatte sie anfang der woche absolute probleme mit ihrer vermittlerin!

sie meinte, das das arbeitsamt doch nicht ihre vergnügungstouren bezahlt. da meine freundin nach gefragt hat, ob sie die kostenerstattung bekommt wenn sie zu ihrer schule fährt und die ganzen sachen dort abholt.
Fakt 1: die shcule verlangt das sie persönlich vorbei kommt.
Fakt 2: sie braucht die unterlagen für ihre bewerbungen

und die vermittlerin meinte dann, das sie es gar nicht einsehe, das die arbeitslosen immer nur aus "jux und dollerei" durch die gegend fahren anstatt sich mal intensiv um arbeit zu kümmern!

also ich war letztes jahr auch einige monate arbeitslos und finde es eine schweinerei was jetzt mit ihr dort abgezogen wurde!
als sie zum ersten vermittlergespräch musste, hab ich ihr gesagt das sie sofort wegen kostenerstattung von bewerbungen sich das formular geben lassen soll und die frage wegen der erstattunmg zu vorstellungsgesprächen! ich habe nämlich die erfahrung gemacht das mein vermittler mir nichts davon gesagt hat UND ICH AUF DEN KOSTEN SITZEN GEBLIEBEN (huch) bin!
So und als sie das der vermittlerin gesagt hat, kam der spruch: na das ist ja mal wieder typsich- alle arbeitslosen wollen auf unsere kosten sich einen lenz machen!
hallo???? gehts noch??? das muss man sich doch nicht bieten lassen!!
sie muss am montag wieder zu der und hat schon den totalen hass- weils ja sowieso vorne und hinten nicht klappt!!
wisst ihr ob es machbar ist, das sie ihre vermittlerin wechseln kann??

Sorry für das #bla

LG Steffi

Beitrag von bibuba1977 - 16.11.07 - 10:56 Uhr

Hi Steffi,

die werden doch dort auch so ne Art Bereichsleiter oder so haben. Den würde ich mal kontaktieren.

LG
Barbara

Beitrag von muggles - 16.11.07 - 11:30 Uhr

Verstehe ich richtig: Deine Freundin wollte die Fahrtkosten erstattet haben, als sie zu ihrem alten Arbeitgeber (Schule) fahren wollte?

Beitrag von steffibienchen - 16.11.07 - 11:42 Uhr

Nein, sie wollte nicht die Kosten erstattet haben, sondern sie hat ganz normal nach gefragt,ob sie die Kosten erstattet kriegen würde!
Da kann man als Vermittlerin auch ganz normal antworten und nicht auf so eine herablassende Art!
Ohne die Arbeitslosen wären die Leute auch ihren Job los- aber warum muss man die Leute so schlecht behandeln???

Beitrag von sbecker - 16.11.07 - 11:35 Uhr

Hi Steffi,
also die Fahrt zu der Schule um die Unterlagen abzuholen werden vermutlich nicht erstattet..
Der Ton ist nicht ok, da geb ich Dir Recht..

Aber die Beschaffung der Unterlagen gehört zu ihren Pflichten, genauso wie der Weg für Bewerbungsfotos etc..
und dafür werden keine Fahrkosten erstattet, nehm ich die Unterlagen nicht beim Verlassen der Schule mit, muss ich nochmal hin..

Bezüglich eventueller Bewerbungskosten auf denen Du sitzen geblieben bist.. Hier ist die Mitwirkungspflicht auch in Bezug auf Informationseinholung gefordert.. entweder man fragt den Vermittler, wenn er von sich aus nix sagt oder man holt die Infos aus den Info- Unterlagen..

Ich hoffe, Du hast die Bewerbungskosten dann mit der Einkommenssteuererklärung für letztes Jahr abgesetzt!??

LG

Mone

Beitrag von steffibienchen - 16.11.07 - 11:46 Uhr

Hi Mone,

du es ging ja jetzt auch nicht direkt um die Erstattung sondern um den Ton!
Sie hat die Vermittlerin ganz normal gefragt, und bekommt dann so eine Antwort! Da frag ich mich doch wirklcih was das soll!?!?!?

Nein hab ich nicht, weil ich bis Juli 2006 noch in Elternzeit war und dann bis Ende Dezember arbeitslos! Habe erst am 02.01.07 wieder angefangen zu arbeiten! Kann also für letztes Jahr keine Steuererklärung machen!

Weisst versteht mich nicht falsch! Ich habe ab dem 02.01.07 selbst beim Arbeitsamt gearbeitet und kenne das Prozedere! Kaum bist DU arbeitslos bist du für die dort einfach Unterschicht!
Und ich finde das kann nicht angehen!!

Beitrag von sbecker - 16.11.07 - 11:52 Uhr

Ich versteh Dich nicht falsch..

auch habe ich einen Bekannten der beim AA arbeitet, leider nur nicht hier sondern weiter weg..
man muss immer beide Seiten sehen, daher schrieb ich ja bereits, dass der Arbeitslose auch die Pflicht hat, sich die Infos zu beschaffen..

Und warum bewerb ich mich erst, wenn ich arbeitslos bin?? irgendwie ist das zu hoch für mich..

Der Ton ist unter alle Würde gewesen,, ja..

LG

Mone

Beitrag von steffibienchen - 16.11.07 - 13:09 Uhr

Hi Mone,

sie hat am 15.10. die Kündigung zum 12.11. bekommen. War dann am 16.10. beim AA zum arbeitslos melden und hatte am 18.10. das erste Gespräch bei der Vermittlerin! Seitdem bewirbt sie sich ja auch.

Und wenn sie fragenhat oder was ist, dann fragt sie mich erstmal. Und ich hab gesagt sie soll halt Fragen ob sie irgendwas bekommt für die Fahrt! Und darauf diese Antwort!
Und eigentlich gehts nur darum!

LG Steffi

Beitrag von devadder - 16.11.07 - 13:21 Uhr

Hi!

Aber auch der Ton der Kunden ist wichtig.
Als ich mal unerwartet aus einem Lohnabhängigen Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, habe ich mir ganz artig um 07:00 Uhr die Beine in den Bauch gestanden, bis die Agentur für Arbeit um 07:30 Uhr dann aufgemacht hatte. Nach dem Einlass habe ich dann die Nummer gezogen. Bis ich dran kam, denn ich war trotz der 30 Minuten früher nicht der Erste, habe ich mir schon sämtliche Broschüren eingepackt die ich bekommen konnte und auch angefangen zu lesen. Außerdem hatte ich drei Ordner mitgenommen. Als ich dann an der Reihe war, hatte das erste Auftrete sicherlich schon Eindruck gemacht. Auch kannst Du davon ausgehen, daß ich nicht mit Alkoholfahne, nach Zigarettenrauch riechend oder mit Turnschuhen dort hin bin. Der Ton war höflich, freundlich teilweise unwissend aber gleichzeitig informiert, was die SB ja sah, ich hatte ja die Hand voll Broschüren. Der Ton der auf mich traf war entsprechend freundlich. Ich fragte gleich ob ich den in das Bewerbungszentrum könne um nach Stellen zu recherchieren. Auch die Unterlagen bekam ich nicht in die Hand gedrückt mit einem Termin bei dem nächsten SB, sondern wir haben sie gleich gemeinsam ausgefüllt und ich kam gleich zum nächsten SB, der Weg war von Raunen der anderen Wartenden begleitet. Ich habe auch mehrfach zum Verstehen gegeben, daß wenn man mir gleich eine Stelle vermitteln könnte, ich auf das ganze Prozedere gerne verzichte. Wenn man dann noch zu hören bekommt, "der Tag fängt gut an, endlich mal ein normaler Mensch", geht einem das schon runter wie Öl.

Deshalb, Du hast Recht, der Ton U N D das Auftreten macht die Musik.

Wir können alle nicht beurteilen wie sich Deine Freundin "aufgeführt" hat, nur mal so am Rande.

Grüße

Beitrag von juliafranziska1 - 16.11.07 - 14:05 Uhr

#pro ;-)

Beitrag von ma14schi - 16.11.07 - 11:58 Uhr

Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Beitrag von manavgat - 16.11.07 - 13:07 Uhr

Grundsätzlich kann jeder Antrag formlos! (d. h. ohne Formular gestellt werden.

Deine Freundin schreibt also:

hiermit beantrage ich Kostenübernahme für xy, weil yz...

mit Datum und Unterschrift.

Unter Zeugen abgeben oder faxen. Wenn die Vermittlerin sich im Ton vergreift, fragen, wer der/die Fachvorgesetzte ist und sich schriftlich beschweren.

Bei Unstimmigkeiten würde ich nur noch in Begleitung hingehen (das ist nicht verboten!).

Gruß

manavgat