Elterngeld u. trotzdem Weihnachtsgeld von ehem. AG!!??

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Beitrag von niratho - 16.11.07 - 17:34 Uhr

Hallo ihr lieben!
Eine frage steht ja schon oben, hab da nämlich grad nen beitrag gelesen und bin jetzt etwas verwirrt!#hicks#kratz

Und noch ne Frage:

Wir haben jetzt Anfang Nov. geheiratet, stimmt es, dass man die ganzen zu viel bezahlten Steuern vom jahr 07 zurück bekommt? Sprich die steuern der monate: jan, feb, mär,.... usw bis nov.
???#gruebel

danke schon mal hoffe es kann mir jemand von euch helfen!#danke

Beitrag von sbecker - 16.11.07 - 17:40 Uhr

Hallo,
wenn Ihr dieses Jahr geheiratet habt, hierzu erstmal Glückwunsch!!, dann werden Euere Einkommen bei Zusammenveranlagung auch gemeinsam bei der Erklärung versteuert..

Was dann evtl zurückkommt, hängt von den ganzen Sachen ab, wie jetzige Steuerklasse, werbekosten etc pp..

im Regelfall gibts ne gute Rückerstattung..

LG

Mone

Beitrag von kati543 - 16.11.07 - 20:47 Uhr

Mit dem Elterngeld kann ich dir nicht helfen, ich nehme aber mal an, es kommt auf den AG an und auch darauf, wie lange man im Jahr noch gearbeitet hat. Warum soll es das nicht geben, wenn man z.B. im November in Elternzeit geht und vorher immer gearbeitet hat.

Bei den Steuern ist es so, wie du annimmst. Bei der Steuererklärung wird so gerechnet, als würdet ihr bereits am 01.01. geheiratet haben. Normalerweise kommt daher eine gute Rückvergütung, es sei denn die Gehälter der Ehepartner sind identisch. Je größer der Unterschied der Verdienste, desto größer ist auch die Rückerstattung - natürlich kommen dann zusätzlich noch die Sachen drauf, die du sonst noch geltend machen kannst. Bei unserer Heirat (Dezember) hatten wir dann im Jahr danach knapp 6000€ Rückerstattung. Das kam daher, dass ich in dem Jahr noch in der AUsbildung war, dann arbeitslos (2 Mon.) und dann noch 2 Monate gearbeitet habe - und mein Mann entsprechend der Topverdiener unserer Familie war.