Elternzeit und auf 400,-Euro-Basis arbeiten gehn, geht das?

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Beitrag von manu10.04.76 - 17.11.07 - 11:06 Uhr

Hallo,
momentan bekomm ich noch bis Februar 2008 Elterngeld.
Danach sollte aber weiterhin ein wenig Geld ins Haus kommen.
Aus diesem Grund möchte ich auf 400,-Euro-Basis arbeiten gehn.
Da ich aber die 3jährige Elternzeit bei meinem Arbeitgeber eingereicht habe, weiß ich nun nicht, ob ich auf die 400,-Euro arbeiten kann.
Ich meine einmal gelesen zu haben, dass man trotz Elternzeit 400,-Euro verdienen kann.
Ich müsste im Prinzip bei meinem Arbeitgeber nachfragen, ob ich bei ihm ad Februar für 400,-Euro arbeiten kann.
Wenn er keinen Job hat? Kann ich auch woanders die 400,-Euro verdienen und meine alte Stelle bleibt mir trotzdem für die restliche Elternzeit sicher.
Natürlich muß er hierzu zustimmen. Weil lt. meinem Arbeitsvertrag keine Nebenbeschäftigung erlaubt ist.
Sehe ich das alles so richtig ?

Mir gehts nämlich darum, dass ich meine alte Stelle nicht aufs Spiel setzen möchte. Bin schon seit 13Jahren bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und das Arbeitsverhältnis möchte ich vorerst nicht selbst beenden, zwecks Abfindungen etc...
Nun spricht mich aber immer wieder meine Schwiegermutter auf ausgeschriebene Stellen für Aushilfskräfte an.
Aber wie gesagt, ich finds dumm jetzt zu kündigen.
Dann verfällt die Elternzeit, meine 13jährige Betriebszugehörigkeit und wenn ich wieder mehr arbeiten kann, hab ich keine richtige Stelle mehr, sondern nur noch so ein "Aushilfsjob".

Oder ist mein Denken so falsch?

Danke schon mal fürs Antworten.

Liebe Grüße Manu

Beitrag von sbecker - 17.11.07 - 11:50 Uhr

Hi Manu, selbstverständlich kannst Du in der Elternzeit nen 400€ausüben.. ABER nur mit Genehmigung Deines derzeitigen Arbeitgebers..

Frag ihn, ob Du bei ihm auf Minijob Basis arbeiten kannst, dann siehst Du ja was er sagt..

Wenn er Dir nix anbieten kann, brauchst Du die Genehmigung von ihm für die Nebentätigkeit..

LG

Mone

Beitrag von schnugge05 - 17.11.07 - 13:34 Uhr

Hallöchen. Also du darfst bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Ich hab mir damals die Erlaubnis schriftlich geben lassen, da mir mein AG auch keine Teilzeitstelle anbieten konnte. Das alte Arbeitsverhältnis bleibt so bestehen und du kannst trotzdem dazuverdienen.
LG Schnugge05