Frage zu Teilzeit und Antragsfrist

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Beitrag von seefee - 17.11.07 - 12:43 Uhr

Liebe Urbis,

ich habe eine dringende Frage: Wie sind denn jetzt die Fristen, um Teilzeit nach dem Mutterschutz rechtmäßig zu beantragen?

Es ist immer von 3 Monaten die Rede, aber im § 15 Abs. 7 BErzGG steht was von 6 Wochen.

(5. der Anspruch wurde dem Arbeitgeber acht Wochen oder, wenn die Verringerung unmittelbar nach der Geburt des Kindes oder nach der Mutterschutzfrist beginnen soll, sechs Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt.)

Wie ist da Eure Erfahrung?

Ebenso bei der Stellungnahme des Arbeitgebers. Gilt da 4 Wochen ab Antragsstellung oder 4 Wochen vor Beginn der Teilzeitarbeit?

Benötige ganz dringend Auskunft.

Lieben Dank und schönes Wochenende, seefee

Beitrag von sbecker - 17.11.07 - 13:38 Uhr

Hallo,

hast Du denn anfangs Elternzeit beantragt und möchtest während dieser nun doch Teilzeit arbeiten oder wie ist die Frage??

Also wenn Du bereits Elternzeit beantragt hast, solltest Du meines Wissens nach den Antrag drei Monate vor gewünschter Teilzeitaufnahme stellen..

Der Arbeitgeber sollte innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung seine Äusserung tun, ob dies rechtlich bindend ist, kann ich Dir aber nicht sagen..

LG

Mone

Beitrag von seefee - 17.11.07 - 20:39 Uhr

Hallo Mone,

vielen Dank für deine Antwort. Ich möchte nach dem Mutterschutz statt Vollzeit nur noch Teilzeit arbeiten.

Das heisst, ich werde noch 2 Wochen Vollzeit arbeiten müssen, falls es mit dem Arbeitgeber klappt, da ich das mit den Fristen zu spät in Erfahrung gebracht habe, ich Trottel.

Danke nochmals für deine Antwort, die seefee

Beitrag von susaheld - 17.11.07 - 17:36 Uhr

Hallo,

wenn Du Teilzeit in Elternzeit beantragen möchtest beträgt die Frist hierfür 6 Wochen vor Arbeitsbeginn. So wie Du den Paragraphen schon interpretiert hast, denn der greift in Deinem Fall.

Möchtest Du "normale" Teilzeit beantragen (also Deinen Vollzeitvertrag ändern auf Teilzeit) gilt das Teilzeitgesetz und das gibt 3 Monate vor! Diese Frist von 3 Monaten gilt auch, wenn Du aus der Elternzeit kommst und danach nur noch Teilzeit arbeiten möchtest.

Die Frist für den AG bezieht sich auf den Arbeitsbeginn gerechnet.

Susanne

Beitrag von seefee - 17.11.07 - 20:35 Uhr

Hallo Susanne,

vielen Dank für deine Antwort. Genau das war meine Frage, denn ich möchte von Vollzeit auf Teilzeit nach dem Mutterschutz gehen.

Also werde ich noch 2 Wochen Vollzeit arbeiten müssen und kann dann eventuell umzwitschen.

Lieben Dank, die seefee