Hallo!
Ich habe mal eine Frage: Also ich habe vor (wenn hoffentlich alles gut geht) das Elterngeld auf zwei Jahre zu verteilen. Nun ist es aber so, dass ich eine befristete Stelle habe die in dieser Zeit auslaufen würde. Wie sieht es dann aus, wenn mein Arbeitsvertrag abgelaufen ist? Wenn die zwei Jahre dann rum sind, bekomme ich dann direkt hartz IV oder bin ich erstmal arbeitslos? Also habe da überhaupt keinen Schimmer 

Kann mich vielleicht jemand aufklären?

Gruß, Nadine
Elternzeit / Elterngeld
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Beitrag von dine15 - 18.11.07 - 17:47 Uhr
Beitrag von sonne_1975 - 18.11.07 - 18:14 Uhr
Hallo, du bist dann arbeitslos. ALG wirst du aber nur bekommen, wenn du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, sprich, die Kinderbetreuung nachweisen kannst.
Gruss. Alla
Beitrag von meusemuckel - 19.11.07 - 06:32 Uhr
AlgII (Hartz4 ist keine Leistung) bekommst Du nur, wenn Dein Partner nicht ausreichend verdient, Euch zu unterhalten.
ALGI bekommst Du nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst und dann auch nur anteilig, wenn Du z. B. Teilzeit arbeiten möchtest. Die Betreuung des Kindes muß gewährleistet sein und nachgewiesen werden.
Du solltest Dich - wenn es ein befristeter Vertrag ist und absehbar, dass er ausläuft - bereits 3 Monate vor Vertragsende arbeitslos melden.
Gruß,
MM
