Grüsse euch 
Also, ich war noch nie Arbeitslos. Und habe mich auch noch nie um irgendwelche Zuschüsse gekümmert.
Deswegen fällt mir meine momentane Situation ein wenig schwer.
Bin seit August 07 arbeitslos, da ich wegen befristetem Vertrag und Schwangerschaft nicht weiter übernommen wurde.
Bekomme jetzt Alg1 500€.
Habe zusätzlich eine Erstlingsausstattung von der Caritas bekommen. Und seit einem Monat noch zusätzlich Wohngeld. Wobei mir da, grade mal 71€ zustehen laut Amt.
Also habe ich ein Gesamteinkommen im Moment von ca. 570€
Bezahle 320€ WarmMiete + 39€ Strom.
Bleibt also nicht wirklich viel übrig.
Natürlich habe ich auch noch "Luxus" Dinge am laufen, wie z.b. einen Handy Vertrag oder ein Auto usw.
Brauchte ich natürlich auch Zwecks arbeiten usw.
Möchte auch nach der Geburt schnellstmöglich wieder arbeiten gehen.
So jetzt meine Frage: Gibt es denn einen Mindestsatz, den man bekommt? Oder wieviel würde mir denn zustehen?
Ich komme so einfach nicht über die Runden 
Und bin bei Ämtern leicht hilf los...
Danke schonmal im Vorraus...
Liebe Grüssle
Nadja
Alg1 + Wohngeld und was noch?!
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Beitrag von timmi1985 - 18.11.07 - 18:33 Uhr
Beitrag von goldtaube - 18.11.07 - 19:04 Uhr
Es ist so, dass man zum ALG I ergänzend ALG II bekommen kann, wenn man unter seinem Bedarf liegt.
Du hast ein Kind? Lebst du mit jemandem zusammen? Dann wäre euer Bedarf folgender:
2x 312 Euro + 208 Euro + angemessene Miete inkl. Nebenkosten + Heizkosten
Das ALG I würde angerechnet, das Kindergeld ebenfalls. Elterngeld bis 300 Euro wird nicht angerechnet. Erwerbseinkommen wird nach Abzug des Freibetrages angerechnet. Wenn dann noch was übrig bleibt würdet ihr ergänzend ALG II bekommen. Es sei denn Wohngeld ist höher als ALG II.
Wohngeld fällt dann natürlich weg. Denn Wohngeld und ALG II zusammen geht nicht.
Wenn du keinen Partner hast, dann hast du mit deinem Kind einen Bedarf von 312 Euro + 124 Euro Alleinerziehendenzuschlag + 208 Euro fürs Kind + angemessene Miete inkl. Nebenkosten + Heizkosten. Rest wie oben geschrieben.
Beitrag von goldtaube - 18.11.07 - 19:06 Uhr
So lange das Kind noch nicht da ist mindert sich der Bedarf um die 208 Euro und falls du Alleinerziehend bist um den Allerinerziehendenzuschlag.
Beitrag von guppy77 - 18.11.07 - 20:56 Uhr
hallo,
wenn du meinst zu wenig geld zu bekommen, kannst du ergänzend alg2 beantragen. ich gehe von alleinstehend aus, klingt so, weil du auch keinen partner angibst bei deiner frage..aber haben tust du einen, hab ich in deienr VK gelesen.
regelsatz 347 €
schwangerenmehrbedarf um die 55 €
miete ca. 300 (geschätzt anhand deiner 320 €)
---
702 € bedarf
einkommen 500 € alg1 und wohngeld.
reicht vorn und hinten nicht. beantrage alg2 und das wohngeld fällt dann weg. dir stehen monatlich bis zur geburt vom amt 200 € ca. ergänzendes alg2 zu!!
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nach geburt steht euch dann dieses zu:
regelsatz 347 €
alleinerziehenden zuschlag 124 €
regelsatz kind 208 €
miete ca. 300 €
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979 €
da wird folgendes einkommen angerechnet.
einkommen 500 € alg1
154 € kindergeld
... € kindesunterhalt
.... € betreuungsgeld für dich (vom kindesvater)
bis 300 € ist elterngeld anrechnungsfrei, bekommst du mehr wird der rest angerechnet.
Beitrag von timmi1985 - 18.11.07 - 21:26 Uhr
Super lieben Dank für eure Antworten.
Dann werd ich wohl nochmal aufs Amt müssen und Alg2 beantragen.
Noch einen schönen Abend.
Gruss
Nadja
Beitrag von meusemuckel - 19.11.07 - 06:29 Uhr
Guten Morgen,
für Erstausstattung und Deinen Unterhalt ab Beginn Mutterschutz ist in erster Linie Dein "Schatz" zuständig.
Beteiligt er sich nicht an Deinen Kosten oder ist er nicht in der Lage, zu zahlen?
Sobald Du ALGII beantragst, wird das aber auch geprüft und entsprechende Unterhaltsansprüche von ihm eingefordert. Du bekommst das ALGII dann praktisch als Vorschuß und er muß es zurückzahlen.
Gruß,
MM
