GUTEN MORGEN.
ICH HÄTTE DA MAL EINE FRAGE UND HOFFE DAS MIR EVTL. JEMAND HELFEN KANN. MEIN MANN UND ICH WÜNSCHEN UNS EIN BABY, ICH ARBEITE IM NACHTDIENST-KH+ PFLEGEHEIM( STAATLICH ).
BEI UNS GEHT ES SEIT GERAUMER ZEIT DRUNTER UND DRÜBER WAS DAS PERSONAL, BZW. DIE BESETZUNG BETRIFFT: BEISPIEL: WENN ICH JETZT SCHWANGER WERDEN SOLLTE, WÄRE DAS EIN KÜNDIGUNGSGRUND? DA ICH JA NUR NACHTS ARBEITE UND KEINEN TAGDIENST MACHEN KANN?
DANKE SCHON MAL FÜR EURE HILFE
NACHTDIENST-SS-KÜNDIGUNGSGRUND?
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Beitrag von stego - 19.11.07 - 08:29 Uhr
Beitrag von glu - 19.11.07 - 08:52 Uhr
während einer ss hast du kündigungsschutz, wenn du wirklich nur nachts arbeiten kannst (warum eigentlich?) dann müßtest du eigentlich ein BV bekommen.
lg glu
Beitrag von stego - 19.11.07 - 08:57 Uhr
HABE EINEN AV FÜR NACHTDIENST DEN HABE ICH VOR 7 JAHREN BEKOMMEN ALS MEIN SOHN GEBOREN WURDE. SO BIN ICH FÜR MEIN KIND DA UND GEHE NACHTS ARBEITEN
BV?
Beitrag von stego - 19.11.07 - 09:01 Uhr
DU MEINST BESCHÄFTIGUNGSVERBOT?
DAS GIBT ES DOCH NUR WENN MAN GES: PROBLEME HAT, ABER NICHT IN MEINEM FALL, HABE MICH DA SCHON ERKUNDIGT
Beitrag von glu - 19.11.07 - 09:11 Uhr
nein, das stimmt nicht! ich hab auch keine gesundheitlichen probleme, kann meinen job aber während einer ss auch nicht machen, da besteht ein generelles BV vom gesetzgeber. davon mal ab könnte mir ein FA auch ein BV ausstellen!
es gibt auch BV's die sich nur auf bestimmt tätigkeiten beschränken, z.b. nachts arbeiten. was dein AG dann draus macht bleibt ihm überlassen, aber kündigen kann er dir nicht!
schau doch mal ins MuschG
lg glu
Beitrag von guppy77 - 19.11.07 - 09:24 Uhr
HALLO
IN ANDEREN FOREN WIRD DAS GRO? SCHRIEBEN ALS "SCHREIEN" ANGESEHEN 
...und noch dazu liest es sich echt schlecht 
zu deiner frage, ist es in dem Beruf also nicht möglich Tagschichten zu machen? eine Schwangerschaft ist kein Kündigungsgrund !!
•vorübergehend kann dein Arbeitgeber dir eine andere zumutbare Tätigkeit zuteilen
•Eine Gehaltsreduzierung darf hierdurch nicht eintreten
Auf Antrag erhält der Betrieb die Lohnkosten für eine dem Beschäftigungsverbot nach MuSchG unterliegenden Mitarbeiterin von der Krankenkasse erstattet.
aber du schreibst, das du kein Beschäftigungsverbot bekommst, müsstest du aber!! wenn dein arbeitgeber dich nicht am Tage einsetzen kann, weil Nachts darfst du nicht !!
Beitrag von meusemuckel - 19.11.07 - 09:37 Uhr
Sie kann/will tagsüber nicht arbeiten! Ob das ein Grund für ein BV ist?
Lg,
MM
Beitrag von glu - 19.11.07 - 10:40 Uhr
sie hat einen AV in dem NUR nachtdienst steht!
lg glu
Beitrag von meusemuckel - 19.11.07 - 10:55 Uhr
Ja und?
Wenn in nem Arbeitsvertrag einer Arzthelferin Tätigkeiten im Behandlungsraum stehen, kann der Chef sie während der Schwangerschaft auch in der Anmeldung einsetzen, bevor es ein BV gibt.
Gruß,
MM
Beitrag von glu - 19.11.07 - 12:27 Uhr
damit wollte ich nur sagen das sie nicht am tag arbeiten kann weil sie nicht dafür eingestellt ist!
Beitrag von meusemuckel - 19.11.07 - 12:48 Uhr
Ja und ich hab das mit der Arzthelferin verglichen, meinetwegen mit jedem anderen "Schichti" auch. Hier ist es so, dass Frauen sofort in die Normalschicht rutschen, wenn sie schwangerschaftsbedingt keine Nachtarbeit mehr machen dürfen. Ob es dann ein BV gibt, wenn Frau nicht bereit ist, tagsüber zu arbeiten, war meine Frage. Ich kann mir das nicht ganz vorstellen...
Gruß,
MM
Beitrag von stego - 19.11.07 - 13:03 Uhr
hallo ihr lieben
jetzt schreibe ich klein, nicht das ihr wieder denkt, dass ich schreie
also, ich habe einen Arbeitsvertrag in dem steht, dass ich für den Nachtdienst arbeite. Wir haben einen zu großen Überschuss an Personal, dh. ich kann im Tagdienst nicht eingestellt werden. Bei uns passt der Pflegeschlüssel nicht. Mein FA hat mir gesagt, dass es "angeblich" nicht in seiner Macht stehen würde mir ein BV zu erteilen, dass könnte er, wenn es gesundheitliche Probleme geben sollte.
Beitrag von sbecker - 19.11.07 - 13:24 Uhr
Hi Du,
laut MuSchuG ist meines Wissens nach Nachtdienst nicht zulässig... Dann kann Dein AG ein BV aussprechen..
Medizinisch gesehen, darfst Du einiges nicht mehr an Tätigkeiten ausüben, egal ob Tag oder Nacht..
steht aber im MuSchuG...
Mach Dich nicht zu verrückt..
LG
Mone
Beitrag von glu - 19.11.07 - 15:43 Uhr
aber sie arbeitet NICHT in schicht!
in ihrem AV steht drin, daß sie NUR nachts arbeitet (dabei geht es nicht um die tätigkeit, im übrigens gehört anmeldung zum berufsbild einer arzthelferin dazu) ihre arbeitszeit (und zwar das wann) ist vertraglich geregelt, da kann sie jetzt nicht einfach so mal tagsüber arbeiten gehen!
Beitrag von meusemuckel - 19.11.07 - 15:56 Uhr
Nachtschicht ist keine Schicht???
Mir ging es um die schwangeren Frauen hier, die wegen der Nachtschicht und der letzten zwei Stunden der Spätschicht in die Normal- oder Frühschicht wechseln müssen. Das ist durchaus vergleichbar, auch wenn sie nur Nachtschicht und nicht in Wechselschicht arbeitet.
Natürlich kann sie nur in Absprache tagsüber arbeiten. Du verstehst mich nicht. Meiner Meinung nach ist es so, dass der Chef ihr dann nach Möglichkeit andere Arbeitszeiten oder -bedingungen anbieten muß. Er wird sicher auch tagsüber Leute beschäftigen, wenn es um einen Pflegejob geht. Warum sollte sie dann nicht tagsüber arbeiten KÖNNEN?
Beitrag von glu - 19.11.07 - 16:03 Uhr
< Nachtschicht ist keine Schicht??? >
entschuldige, falsch ausgedrückt...mit "nicht schicht arbeiten" meinte ich keine wechselschicht! schicht ist für mich immer noch mind. zwei verschiedene schichten zu arbeiten!
ihr chef muß gar nichts wenn er einen AV hat in dem steht das sie nur nachts arbeitet! wenn überhaupt kann er, dazu müßte der vertrag aber sicherlich geändert werden!
er kann sie doch nicht einfach zu einer x-beliebigen zeit arbeiten lassen wenn vertraglich extra festgehalten ist wann sie zu arbeiten hat, das wäre ja ein vertragsbruch!
alles was er muß, akzeptieren das sie mit nem BV zuhause bleibt!
ich glaube du verstehst mich nicht!
lg glu
Beitrag von seikon - 19.11.07 - 16:38 Uhr
Also nachts arbeiten ist als Schwangere im MuSchu Gesetz verboten. Hin oder her, was im Arbeitsvertrag steht.
Wie schon gesagt, entweder er setzt dich tagsüber ein, oder du musst ein BV bekommen.
Es kann schon sein, dass dein FA dir kein BV ausstellen kann, wenn keine gesundheitlichen Probleme vorliegen, aber ein BV kann ebensogut auch der Arbeitgeber ausstellen.
Und kann dich der Arbeitgeber nicht anderweitig einsetzen, dann MUSS er dir sogar ein BV aussprechen. Das kann er sich nicht aussuchen.
Solltest du schwanger werden, dann muss dein Arbeitgeber dir einen anderen Arbeitsplatz für die Zeit der SS zur Verfügung stellen. Kündigen kann er dir nicht. Sollte sich dein Arbeitgeber weigern dir ein BV auszusprechen, und dich weiterhin im Nachtdienst einsetzen wollen, dann wende dich an die zuständige Aufsichtsbehörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt). Verstöße gegen das MuSchu Gesetz werden nämlich hart bestraft.
Beitrag von glu - 19.11.07 - 19:22 Uhr
< Also nachts arbeiten ist als Schwangere im MuSchu Gesetz verboten. Hin oder her, was im Arbeitsvertrag steht. >
natürlich ist es verboten, das steht auch überhaupt nicht zur diskussion!
aber er kann sie nicht einfach tagsüber arbeiten lassen wenn ausdrücklich im AV steht das sie nur nachts arbeitet. also gibt es nur ein BV, da sie ja nachts nicht arbeiten darf!
Beitrag von meusemuckel - 20.11.07 - 07:02 Uhr
"aber er kann sie nicht einfach tagsüber arbeiten lassen wenn ausdrücklich im AV steht das sie nur nachts arbeitet. also gibt es nur ein BV, da sie ja nachts nicht arbeiten darf! "
DAS wage ich zu bezweifeln. Das ist nämlich vollkommen üblich in der Industrie. Sobald der Mutterschutz greift, werden die Frauen in der Montage bei uns in eine spezielle Abteilung versetzt, in der sie in Normalschicht (trotz Wechselschicht-Vertrages, der Früh- /Spät- und Nachtschicht beinhaltet und KEINE Normalschicht) arbeiten. Selbstverständlich ist das zulässig und erwünscht. Das BV, dass zu Lasten der Allgemeinheit geht, soll ja die letzte Möglichkeit sein. Inwiefern sich eine SChwangere wegen der Betreuung ihrer vorhandenen Kinder dagegen wehren kann, war meine Frage dazu.
Gruß,
MM
Beitrag von glu - 20.11.07 - 10:42 Uhr
du schreibst es doch selbst wechselschichtvertrag, darum geht es doch aber gar nicht!
wenn man zwei oder drei schichten arbeitet, dann ist das klar das man dann nur noch tagsüber arbeitet, aber das macht sie ja nicht!
Beitrag von meusemuckel - 20.11.07 - 06:59 Uhr
Huhu,
wenn ich Dich nochmal mit meiner Frage nerven dürfte?
Hier geht es ja darum, dass sie einen "Nachtschichtvertrag" hat und tagsüber nicht arbeiten kann/will. Wäre das Grund genug für ein BV, sofern der AG ihr auch einen Job mit mutterschutzkonformen Arbeitszeiten bieten könnte?
Gruß,
MM
Beitrag von meusemuckel - 20.11.07 - 06:57 Uhr
Unsinn - ich spreche von einer einvernehmlichen Änderung der Arbeitszeiten. Sicher gibt es da eine Änderung des Vertrages aber Vertragsbruch ist ne einseitige Sache...
Es muß doch im Interesse beider Parteien sein, nicht aufgrund starrer Vereinbarungen ein BV mutwillig zu provozieren, oder?
Meine Frage war eigentlich nur, ob ein Nachschichtvertrag per se ein Grund für ein BV ist oder dem AN zugemutet werden kann, zu mutterschutzverträglichen Zeiten zu arbeiten während dieser Zeit.
Gruß,
MM
