Frage wegen Urlaubsanspruch

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Beitrag von kleinefische - 19.11.07 - 09:44 Uhr

Hallo,

habe seitdem 3.11.07 ein BV bekommen und nun wollte ich wissen, wie das mit dem Urlaubsanspruch dann überhaupt aussieht.
Mein Mutterschutz soll am 15.03.08 anfangen.
Habe den Job seit 26.09.07 und 24 Tage urlaub im Jahr.

kann ich meinen Urlaub dann einfach vor Beginn des Mutterschutzes in anspruch nehmen oder mir das Geld sogar auszahlen lassen ?
vielen dank

Beitrag von meusemuckel - 19.11.07 - 10:52 Uhr

Du legst keinen großen Wert darauf, nach der Elternzeit da wieder zu arbeiten, oder?
Du hast da gerade mal 4 oder 5 Wochen gearbeitet, bist jetzt im BV und sowieso Zuhause und fragst nach Urlaub?
Eine Pflicht, den Urlaub auszuzahlen, gibt es meines Wissens nicht für den AG, er hat ja nicht zu vertreten, dass Du ihn nicht nehmen kannst.

Gruß,

MM

Beitrag von nicole2906 - 19.11.07 - 13:50 Uhr

Hallo! Habe gerade ein Brett vorm Kopf, was ist BV?
Ich glaube dir stehen nicht die 24 Tage Urlaub zu sondern pro Monat 2 Tage. Also kannst du dir ausrechnen wieviel Urlaub du noch in diesem Jahr bekommst.
Nun ich denke du kannst die paar Tage vor Beginn nehmen. Aber 100%sicher bin ich mir nicht.
Könnte mir auch vorstellen, dass dein Chef nicht begeistert ist.
Viele Grüße
Nicole

Beitrag von sbecker - 19.11.07 - 14:11 Uhr

Hallo,

also erste Frage: gilt das BV direkt bis zum Mutterschutz?? dann hat sich die Frage mit vor dem Mutterschutz ja erledigt..

zweitens: magst Du nach der Elternzeit da weiter arbeiten?? dann würde ich mir die Tage für nach der Elternzeit aufheben.

drittens: Du bist seit dem 24.09. in dem Betrieb.. laut Bundesurlaubsgesetz hast Du eine Wartezeit von sechs Monaten bis Urlaubsantritt, sprich bis zum 24.09. zwar sammelt man bis zum Ablauf der Wartefrist Urlaubsanspruch an, aber er muss in der Wartefrist nicht genehmigt werden.

viertens: Anspruch auf Urlaubstage für 2007: 6 Tage, für 2008 wären es, wenn ich mich nicht verrechnet habe, 12 Tage..

Rechtlich ist der AG NICHT gezwungen, den Urlaub auszuzahlen... Rechtlich muss er lediglich den Urlaub bis nach Ende der Elternzeit übertragen..

Eine Auszahlung ist nach Gutdünken des Arbeitgebers, ich würd in der Situation eher drauf verzichten und den Urlaub übertragen lassen.. auszahlen kannst ihn immer noch lassen, wenn Du nach Elternzeit nicht zurückkehrst..
Dazu reicht ein formloses Schriftstück, das der Urlaub übertragen werden soll..

LG

Mone