Hallo,
wollte mal Fragne ob mir vielleicht jemand helfen kann!
Es geht darum das ich Schwanger bin und Krankgeschrieben war (jetzt befinde ich mich im Mutterschutz)!
Ich war das Erstemal auf Grund einer Drohenden Fehlgeburt vom 25.06.-10.07.2007 Krangeschrieben und das zweitemal auf Grund Frühzeitiger Wehen vom 05.09-30.10.2007 Krankgeschrieben!
Nun ist es so das mein AG bis zum 24.09.2007 Lohn gezahlt hat und davon ausgegangen ist das ich ab da in das Krankengeld rutsche!
Die Krankenkasse zahlt aber erst ab den 17.10.2007 Krankengeld!
Die Krankenkasse begründet es so das die Zeit der ersten Krankmeldung nicht auf die nächste angerechnet wird da es zwei verschiedene "Krankheiten" sind!
Mein AG weigert sich aber mein Lohn zu Zahlen, weil sie sagt sie habe 6 Wochen weiter gezahlt und mehr macht sie nicht! Als ich Ihr erklärte das die Krankenkasse es aber als zwei verschiedene Krankheiten wertet, fing sie nur an zu lachen und meinte für sie sei es eine, weil es beides durch die Schwangerschaft ausgelöst wurde.
Wer hat den nun Recht ich weiß langsam echt nicht mehr was ich machen soll! Keiner fühlt sich zuständig und jeder erzählt einem was anderes!
Beim Anwalt hab ich auch schon angerufen. Der wollte sich schlaumachen und dann sich melden.
Ich finde ja schon das mein AG Recht hat, weil wäre ich nicht Schwanger wäre ich ja auch nicht "Krank" geworden!
Ich hoffe das sich jemand damit auskennt und mir helfen kann!
Schöne Grüße und ein lieben dank für jede Antwort schon einmal Vorweg
Kankengeld??? Kann mir jemand helfen?
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Beitrag von miemie - 19.11.07 - 14:55 Uhr
Beitrag von devadder - 19.11.07 - 15:11 Uhr
Selbst wenn der AG Recht hatte, so warst du ja nicht am Stück arbeitsunfähig.
Was ist das eigentlich für eine Träne von Anwalt, wenn er sich erst "schlau" machen muß.
Geh zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, der kann Dir das direkt sagen.
Beitrag von miemie - 19.11.07 - 15:22 Uhr
Es ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht!
Es ist so das die Krankenzeiten, wenn es ein zusammenhang zwischen den Krankheiten gibt, werden diese zusammengerechnet!
Deshalb gibt es überhaupt das Problem!
Wenn alle Krankenzeiten immer getrennt gewertet werden, wäre es ja klar wer zahlen muß und das Problem wär nie entstanden!
Schöne Grüße
Beitrag von kati543 - 19.11.07 - 18:12 Uhr
Es ist wirklich eine "Träne von Anwalt". Geh zur KK oder FA und frage mal nach, was als Grund für die Krankschreibung angegeben wurde. Sind das 2 verschiedene Nummern, oder die selbe. Sind es 2 verschiedene Nummern, hat deine KK recht, ansonsten dein AG. Schwangerschaft ist keine Krankheit und Schwangerschaftsbeschwerden zählen auch nicht alle als eine Krankheit. Extreme Übelkeit hat eben eine andere "Nummer" als vorzeitige Wehen,...
Und damit würden die 6 WOchen sozusagen neu starten. Wäre alles die selbe Nummer würde innerhalb eines Jahres alles addiert werden. Dein AG kann das eigentlich nicht wissen, weswegen du krankgeschrieben warst, da der Zettel für die KK länger ist und auf der Verlängerung steht der Grund.
