Krankschreibung bei 400 Euro Basis, trotzdem Lohn?

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Beitrag von baebbels79 - 19.11.07 - 15:31 Uhr

Hallo zusammen,

ich bin schwanger und befristet bis Ende November bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Gleich im Anschluß beginnt meine Mutterschutz. Nun hat mich meine Frauenärztin wegen einer Zervixinsuffizienz bis zum Mutterschutz krank geschrieben.

Kann mir jemand von euch sagen, ob ich trotzdem weiterhin meinen Lohn bis zum Mutterschutz bekomme?

Würde mich über Antworten sehr freuen.

Viele Grüße,

Stephanie

Beitrag von sbecker - 19.11.07 - 15:34 Uhr

Hallo Stephanie,

bei einem Minijob, bei welchem nur der AG den Pauschbetrag an die KK abführt, gibt es meines Wissens nach kein Krankengeld bzw keine Lohnfortzahlung..

LG

Mone

Beitrag von baebbels79 - 19.11.07 - 15:40 Uhr

Hallo Mone,

danke für deine Antwort. Meine Bekannte meinte nämlich auch, sie hätte während ihrer Krankschreibung kein Geld bekommen. Die Minijob-Zentrale hat mir aber gesagt, dass man auch als geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung hat. Ich möchte aber erstmal auch nicht meinen AG darauf ansprechen, da er gerade nicht so gut auf mich zu sprechen ist.

Naja, werde mal abwarten und dann sehen, was bei rauskommt.

Viele Grüße,

Stephanie

Beitrag von bibuba1977 - 19.11.07 - 16:33 Uhr

Hallo Stephanie,

wenn du nach deinen Anwesenheits-Stunden bezahlt wirst, wird das schwierig.
Bekommst du monatlich fest 400 Euro, steht dir ganz normal Lohnfortzahlung zu.

LG
Barbara

Beitrag von manavgat - 19.11.07 - 15:47 Uhr

Klar. Lohnfortzahlung 6 Wochen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von kti2805 - 19.11.07 - 19:14 Uhr

Hallo Stephanie,

normalerweise steht Dir Urlaub und auch eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu, leider halten sich die wenigstens daran.

LG
Kerstin

Beitrag von baebbels79 - 19.11.07 - 19:21 Uhr

Hallo nochmal,

danke für euere Antworten. Ich werde mich wohl mal überraschen lassen, ob ich meinen Lohn bekomme oder nicht.

Viele Grüße,

Stephanie

Beitrag von anja570 - 19.11.07 - 23:07 Uhr

Hallo,

ich habe heute bei der Minijobzentrale sowie beim Arbeitsgericht angerufen , weil bei mir beim Minijob nichtmal die Kündigungsfrist eingehalten wurde , ich wurde letzten Donnerstag am 15.11. mdl. ausgestellt , obwohl bei einem Minijob der länger als 3 Monate geht , eine Kündigungsfrist von 4 Wochen gilt , die in schriftlicher Form erfolgen muss .
Laut Minijobzentrale stehen Dir 4 Wochen bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit bis 6 Wochen pro Jahr zu , leider halten sich wirklich viele AG nicht dran .
Ich werde jetzt gegen die mdl. Kündigung , die nicht rechtswirksam ist , vorgehen .

L.G.

Anja

Beitrag von anja570 - 19.11.07 - 23:12 Uhr

Hallo nochmal,

ich bekam in den letzten Jahren bei mehreren AG weder Urlaub gezahlt noch Lohnfortzahlung bei Krankheit , nur die tatsächlichen Arbeitsstunden , die ich anwesend war .

Gruß
Anja