wird das pro haushalt oder pro person gezahlt!? weil ich mit meinem freund nun zusammen wohne
lg katja
GEZ
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Beitrag von februarie - 19.11.07 - 15:44 Uhr
Beitrag von katjafre - 19.11.07 - 15:50 Uhr
hallo Katja!
Das wird pro Haushalt berechnet!
Lg katja
Beitrag von noblesse-oblige - 19.11.07 - 15:51 Uhr
Was?? Von mir wollten die 2x Geld weil ich 2 TVs habe 
LG Lena
Beitrag von noblesse-oblige - 19.11.07 - 15:50 Uhr
Pro Rundfunkgerät 
LG Lena
Beitrag von emmy06 - 19.11.07 - 15:50 Uhr
Hallo...
schau hier...
http://www.gez.de/door/gebuehren/index.html
LG Yvonne
Beitrag von sbecker - 19.11.07 - 15:50 Uhr
Kommt drauf an, wieviel Geräte vorhanden sind...
Also wenn Ihr jeder eigene Geräte habt, ist es offiziell so, dass jedes Gerät anzumelden ist..
Frag mich aber nicht, ob das jeder macht!!
LG
Mone
Beitrag von ma75 - 19.11.07 - 16:00 Uhr
hallo,
im normalfall pro haushalt.
mein mann (damals freund)war(bzw. ist) angemeldet,
dann sind wir umgezogen und mußten uns bei der
gemeinde ummelden.
kurze zeit später habe ich dann ein brief bekommen von
der GEZ , ich müßte ja zahlen ,weil ich noch nichts ange-
meldet habe.irgendwo in dem schreiben (ganz klein)
stand dann -es sei denn sie leben in einer lebensgemeinschaft wo schon einer zahlt.
dann habe ich da angerufen , habe das erklärt und sie hat ein vermerk gemacht .danach hab ich nie wieder was gehört.
ich hoffe das ist gerade verständlich rübergekommen.

sonst mußt dich nohmal melden
mfg ma75
Beitrag von kleineute1975 - 19.11.07 - 16:14 Uhr
Hi
bei uns war es auch ein langer Kampf die wollte mehr als einen TV Gerät und ein Radio haben, als wir zusammengezogen sind....aber nach ein Paar Briefen habe ich dann ein TV Gerät und ein Radiogerät und gut ist....also ich glaube nicht, das ein Haushahlt alle Radios bezahlt, die vorhanden sind, denn jeder hat mehr als ein RAdio und mehr als ein TV alleine wenn man die Autoradios mitzählt, wir bezahlen 51 Euro für 3 Monate das ist reichlich genug, zumal man ja eh selten 1,2 oder 3 Programm schaut
LG Ute
Beitrag von miau2 - 19.11.07 - 16:52 Uhr
Hi,
hängt davon ab.
Bei den gemeinsam genutzten Geräten reicht es, wenn einer von Euch angemeldet ist und zahlt. Dann spielt die Anzahl der Geräte auch keine Rolle, denn das sind "gebührenfreie Zweitgeräte".
Wenn aber einer von Euch ein wirklich "eigenes" Zimmer hat (oder ihr beide jeweils ein eigenes), und dort noch extra eigene und nicht gemeinsam genutzte Geräte stehen hat, muss der auf jeden Fall angemeldet sein (wenn er bzw. du in dem Fall eh der zahlende ist - Glück gehabt
).
Ebenso ist es mit Autoradios: wenn DU die zahlende bist, und Dein Freun noch ein auf seinen Namen angemeldetes Auto mit Radio hat, dann muss das Radio zusätzlich von ihm angemeldet sein und bezahlt werden.
Wenn, wie bei uns, beide Autos über mich laufen (der Grund war aber nicht die GEZ
), und ICH die Zahlende bin, dann müssen wir für das zweite Autoradio nicht zahlen (ist dann wieder ein gebührenfreies Zweitgerät...).
Wenn ihr nur ein Auto habt, dann ist es also empfehlenswert, dass über denjenigen die GEZ-Gebühren laufen, dem das Auto gehört....denn im Gegensatz zu der Klausel mit dem "eigenen" Zimmer sind Autos und die darin befindlichen Autoradios das, was sich so ziemlich am einfachsten von der GEZ überprüfen lässt.
Und da gibt es halt einen vollkommen legalen Weg, Doppelzahlungen zu vermeiden.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von zwiebelchen1977 - 19.11.07 - 17:38 Uhr
Hallo
Dein Partner muss, wenn er ein Auto hat, sein Radio anmelden, da ihr nicht verheiratet seid.
Rundfunkgeräte in Kraftfahrzeugen
Muss ich mein Radio im privaten Kraftfahrzeug anmelden?
Ja, wenn Sie bisher noch kein Radio im Privathaushalt angemeldet haben.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang Folgendes:
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z.B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.
Für den Partner, der als Rundfunkteilnehmer gemeldet ist, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und in seinem privat genutzten Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.
Ist auf den anderen Partner ein Kraftfahrzeug mit Radio oder Navigationsgerät mit Radio-/Fernsehempfangsteil zugelassen, muss dieser Partner diese Rundfunkgeräte gesondert anmelden; ebenso Geräte im eigenen Zimmer.
Quelle GEZ
Bianca
