Elterngeld und Lohnsteuerklasse

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von shirinsche - 19.11.07 - 20:17 Uhr

Also eigentlich such ich nach ein paar Erfahrungswerten....

Bei uns ist es so:

Ich habe (da ich mehr verdiene als Manni) LSK III - er also dementsprechend V.

Unsere Überlegung war nun aber das wir die Klassen ändern lassen wenn ich im Mutterschutz bin - die frage ist nur in welche Variante - meine Frage nach den Erfahrungswerten daher:

In Anbetracht der Einkommensteuernachzahlung nach dem Elterngeld - war es besser IV - IV oder III - IV zu haben bzw. wahrscheinlich was IV-IV besser - aber welchen Unterschied macht es im enteffekt aus.

Ich weiß nicht ob ich zu kompliziert bin und ob ihr mir folgen könnt.

Mein gedanke ist halt:

Wenn Manni jetzt 600 netto hat - hätte er mit der LSK III ca 850 € netto -> da ist die Frage wie riesig wird wohl die Nachzahlung ausfallen - 1000€? 2000€?,...?

Was wäre nun bei LSK IV? Was könnte er im Monat netto mehr haben und in wie weit würde es die Nachzahlung drücken?

Oder meint ihr es ist eh egal...............

Hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir weiter helfen....

Beitrag von bibuba1977 - 19.11.07 - 21:30 Uhr

Hi,

es gibt im Netz Brutto-Netto-Rechner. Google einfach mal. Dort kannst du dann mal ausprobieren, was ihr in welchen Kombis raushabt.

Wie das mit der jaehrlichen Einkommensteuer ausschaut, wird dir pauschal hier keine sagen koennen. Das haengt von viel mehr Faktoren ab... Fahrtkosten, andere Werbungskosten, aussergewoehnliche Belastungen, Sonderausgaben? Usw...

LG
Barbara

Beitrag von schnuffikatze - 19.11.07 - 22:29 Uhr

Ich würde mit dem Steuerklassenwechsel mal noch etwas warten, bis das Elterngeld durch ist. Danach kommt es auf euer Sparverhalten an. Wenn ihr diszipliniert seid und mal etwas beiseite legen könnt, sollte dein Mann in die III gehen. Wenn nicht, in die IV.
Mit dem bereits genannten Rechner könnt ihr die Auswirkungen berechnen.

Beitrag von multivitamin - 20.11.07 - 09:13 Uhr

Hallo,
da Ihr in dem Jahr Lohnersatzleistungen bezieht (Elterngeld, Mutterschaftsgeld) die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, seid Ihr auf jeden Fall Lohnsteuererklärungspflichtig -> Ihr müsst eine Einkommenssteuererklärung machen.

Macht man eine Steuererklärung ist es unterm Strich egal welche Lohsteuerklassenkombination man vorher hatte, die Jahresgesamtsteuer bleibt die gleiche.

-> Egal was Ihr macht, am Jahresende müsst Ihr gleich viel Steuer zahlen. Ist Geschmackssache.

Nehmt Ihr IV/IV zahlt Ihr jeden Monat einen etwas höheren Steuerabschlag, müsst dafür aber am Jahresende nicht so viel nachzahlen oder bekommt noch etwas zurück. Bei III/V zahlt man einen geringeren monatlichen Steuerabschlag, die Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung am Jahresende steigt.

Gruß, Multivitamin

Beitrag von ma75 - 20.11.07 - 14:02 Uhr

hallo,

die gleichen gedanken haben wir uns die letzten tage gemacht.
wer - wohin und dann noch wann wechseln.
im bekanntenkreis hatten viele eine meinung dazu aber alles hat uns noch mehr verwirrt.
ich kann dir nur raten ,geh zu einem steuerberater .
ich war dort heute morgen und wir sind für uns jetzt im klaren was wir machen werden.
unser fall ist etwas anders als deiner deshalb bringt es nicht viel wenn ich dir versuche was zu erklären.
aber es hat sich gelohnt ,ich brauchte nichts zu bezahlen
und es wurden alle möglichkeiten durchgerechnet ,das für und wieder für alles mögliche(was wäre wenn...).

mfg