frage zu umzug bei alg2 / kaution und sozialwohnungen

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Beitrag von -popcorn- - 19.11.07 - 23:05 Uhr

huhu

ein bekannter muss umziehen, da ihm gekündigt wurde.

nun sucht er logischerweise eine wohnung, ist auch schon wohnungssuchend gemeldet.



wie sieht es aus.. wenn das wohnungsamt ihm wohnungen anbietet (tun die das überhaupt??? ) MUSS er diese annehmen??? wenn nein, wie oft darf er ablehnen (wir haben echt üble viertel hier)



wie sieht es bei einer "normalen" wohnung aus.. die liegen zwar oft ihm rahmen was sie kosten dürfen, aber 3 mm kaution... übernimmt die arge das??

danke

Beitrag von miss.cj - 19.11.07 - 23:20 Uhr

Nur als Darlehen, sprich man zahlt nen zinslosen Kredit zurück.

Lg Conni

Beitrag von -popcorn- - 19.11.07 - 23:25 Uhr

#danke

Beitrag von noblesse-oblige - 19.11.07 - 23:28 Uhr

Meine Kaution wurde komplett übernommen, nicht als Darlehen. Ich musste den Anspruch an die Arge abtreten. Also wenn ich ausziehe, bekommt die Arge die Kaution, nicht ich.

Das ist von Arge zu Arge unterschiedlich, vielleicht auch von SB zu SB..

LG Lena

Beitrag von -popcorn- - 19.11.07 - 23:35 Uhr

ok danke, aber wenigstens gut zu wissen das es geht

Beitrag von juliafranziska1 - 19.11.07 - 23:44 Uhr

Hallo,

sollte ihm die Kaution als Darlehen gewährt werden, muss er diese erst zurück bezahlen, wenn er NICHT mehr im Alg II Bezug steht.
Ihm eine Abzahlungsvereinbarung während des Alg II vorzulegen, wäre rechtswidrig.
Die Mietkaution gehört zu den Unterkunftskosten und im Regelsatz von 347,- ist kein "Budget" für Kosten zur Unterkunft enthalten und deswegen kann so ein Darlehen auch nicht aus dem Regelsatz zurückbezahlt werden.
Anders ist es z.B. bei einem Kühlschrank. Für einen Kühlschrank ist im Regelsatz ein Anspar-Betrag vorgesehen. Hat man noch nicht lange genug Alg II erhalten, um genug ansparen zu können, kann man dafür ein Darlehen erhalten und zahlt es dann aus dem Regelsatz zurück.

Da die Darlehen für die Kaution erst nach Beendigung des Leistungsbezuges zurückbezahlt werden muss und die ARGEn um ihr Geld fürchten, da ja 1. nicht abzusehen ist, wann der Leistungsbezug zu Ende ist und 2. wie viel derjenige dann verdient und es lange dauern kann, bis er alles zurückbezahlt hat, handhaben es jetzt viele so, wie schon zuvor gesagt.
Die Kaution wird komplett bezahlt und nach Auszug erhälst die ARGE sie direkt zurück.

In diesem Sinne,
juliafranziska

Beitrag von -popcorn- - 20.11.07 - 00:04 Uhr

super danke dir :-) gute nacht;-)

Beitrag von noblesse-oblige - 19.11.07 - 23:36 Uhr

Wenn er umziehen MUSS (wegen Kündigung) dann kann er auch Umzugskosten beatragen. Mir wurde komplett das Umzugsunternehmen bezahlt!

Kaution wird auch auf jeden Fall übernommen. Ob als Darlehen oder so..

LG Lena

Beitrag von -popcorn- - 20.11.07 - 00:04 Uhr

uper, ich werds weiter geben :-)


ja er bekam gekündigt

Beitrag von meusemuckel - 20.11.07 - 06:05 Uhr

Aber sicher nicht, wenn ausreichend Sozialwohnungen frei sind, für die keine Kaution anfällt..
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er diese ablehnen und dann eine private Wohnung mit 3 MM Kaution bezahlt bekommen kann.

LG;

MM

Beitrag von teufelchen24 - 20.11.07 - 07:52 Uhr

Bei uns zahlt man auch bei "Sozialwohnungen" 3 Kaltmieten Kaution #kratz

Lg

Sab

Beitrag von meusemuckel - 20.11.07 - 09:33 Uhr

Das ist aber nicht allgemein üblich.

Gruß,

MM

Beitrag von noblesse-oblige - 20.11.07 - 10:44 Uhr

Habe noch nie erlebt, dass für Sozialwohnungen keine Kaution anfällt #kratz

LG Lena