Hallihallo,
weiß jemand von euch, ob es durch die Geburt des Kindes Vorteile bei der Einkommensteuer gibt???
Bin schon so langsam dabei, die Unterlagen zusammenzusuchen , damit ich gleich Anfang nächsten Jahres, wenn mein Mann seine Lohnsteuerkarte bekommt, durchstarten kann. Lena ist in diesem Jahr geboren, kann ich für sie auch irgendwas ansetzen
?
Bin gespannt,
viele Grüße,
Tanja
Vorteile bei Einkommensteuererklärung durch Geburt ???
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Beitrag von tanny78 - 20.11.07 - 10:48 Uhr
Beitrag von multivitamin - 20.11.07 - 11:06 Uhr
Hallo Tanja,
Vorteile
? - Nein.
Wenn Dein Mann LSK3 hatte droht Euch eher eine ordentliche Nachzahlung wegen des Progressionsvorbehaltes bei Mutterschafts- und Elterngeld. 
Solltet Ihr sehr hohe Kosten durch die Geburt gehabt haben, könntet Ihr den Betrag der einen gewissen Prozentsatz Eures Jahreseinkommens übersteigt als außergewöhliche Belastung absetzen.
Kinderbetreuung kann unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden.
Kindergeld und Kinderfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum von rd. 3.600€/Jahr bei Verheirateten)werden automatisch bei der Steuererklärung gegeneinander abgewogen, bringt jedoch nur Vorteile über das Kindergeld hinaus bei sehr hohem Einkommen.
Gruß, Multivitamin
Beitrag von peterpanter - 20.11.07 - 13:02 Uhr
Hi,
es mindert unwesentlich den Soli. Bei der Einkommensteuer hat dies nur einen Einfluss bei ab einem bestimmten sehr hohem Einkommen. Hier ist die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag höher wie die 154 Euro Kindergeld die man erhält. Somit zahlt man das Kindergeld zurück und erhält stattdessen den Freibetrag.
Bei jedem Normalverdiener ist der Kinderfreibetrag mit dem Kindergeld "abgegolten".
Außergewöhnliche Belastungen z.B Arztkosten sind auch erst dann absetzbar wenn sie einen bestimmten %Satz des Einkommens (abhängig von der Höhe des Einkommens) übersteigen. Dies muss man aber individuell rechnen. Und dann auch nur der übersteigende Betrag. Allerdings ist dies auch relativ hoch angesetzt. Und man will es keinem Wünschen, das er 5000 selbst zu zahlende Arztkosten hat nur um 1.000 von der Steuer abzusetzen.
Betreuungkosten wurden schon angesprochen.
Grüßle
peter
