Hallo Ihr!
Zuerst mal, ich habe den 400 € Job bekommen und gehe heute Nachmittag den Vertrag unterschreiben
!
Ich bekomme ja derzeit noch 150 € Hartz IV Zuzahlung, die dann mehr oder weniger wegfallen.
Nun würde ich noch gern wissen, ob ich den Nebenjob umgehend beim Amt melden muss oder ob ich eine gewisse Zeit als Frist habe?
Weiterhin möchte ich gern wissen, welche Formulare o. ä. ich dann für das Amt ausfüllen muss?
Euch für Infos!
Nudelmaus
Jobzusage und nun Ämterkrieg?
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Beitrag von nudelmaus27 - 20.11.07 - 13:17 Uhr
Beitrag von sbecker - 20.11.07 - 13:23 Uhr
Hi Du...
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH zu dem JOB!!!!
Klasse dass Du ihn machst.. Hut ab, endlich mal eine, die bereit ist, auf die staatlichen Hilfen von sich aus zu verzichten..
Dann, also Du solltest m.E. den Job schon melden,sobald Du die definitive Zusage/ den Vertrag hast.. Geb an, ab wann Du da anfängst und was Du an Geld bekommst..
Welche Formulare da kann ich Dir leider nicht helfen, aber ich denke mal, die kannst Du sofort vor Ort dann rasch ausfüllen, ist sicher nicht soviel als wenn Du Geld beantragen müsstest..
Ich freu mich wirklich für Dich und ich wünsch Dir alles Gute!!!
Mone
Beitrag von goldtaube - 20.11.07 - 14:23 Uhr
Du musst es sofort angeben. Auch wie hoch dein Gehalt ungefähr sein wird und wann es zum ersten Mal ausgezahlt wird. Denn Einkommen wird in dem Monat angerechnet wo es zufließt. Wenn du z. B. am 1.12. anfängst, aber dein Gehalt erst am 1. Januar auf deinem Bankkonto ist, dann wird das
Gehalt erst im Januar angerechnet. Ist es aber schon am 31.12. auf deinem Konto wird es im Dezember angerechnet und du musst das ALG II was dir für Dezember zuviel ausgezahlt wurde zurückzahlen.
Du musst die Mitteilung über Veränderung ausfüllen:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html
Und du musst den Arbeitsvertrag vorlegen.
Damit du, falls du weiterhin noch Anspruch auf ALG II hast und falls dein Gehalt monatlich gleich ist nicht jeden Monat Verdienstbescheinigungen etc. einreichen musst, kannst du vom Arbeitgeber noch das Zusatzblatt 2.2 ausfüllen lassen.
