ist unterhaltsgeld fürs kind pfändbar?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von maeuschen27 - 20.11.07 - 13:36 Uhr

hallo meine frage steht ja schon oben hat da jemand erfahrung mit?


lg tanja

Beitrag von manavgat - 20.11.07 - 13:56 Uhr

Da der Unterhalt dem Kind gehört, ist er nicht pfändbar.

Gruß

manavgat

Beitrag von guppy77 - 20.11.07 - 13:58 Uhr

hallo,

unterhalt ist unpfändbar.

erstens, kindesunterhalt weils einkommen fürs kind ist und ehegattenunterhalt ist auch unpfändbar.

Beitrag von juliafranziska1 - 20.11.07 - 15:05 Uhr

Jein ...

Kindergeld und Unterhalt sind eigentlich unpfändbar, aber Deine Pfändungsfreigrenze ist INKLUSIVE Kindergeld und Unterhalt.

Du kannst also NICHT bis zu Deinem Pfändungsfreibetrag verdienen und Kindergeld und Unterhalt gibt es obendrauf.
Wenn die Kinder/das Kind über Kindergeld und Unterhalt ein eigenes Einkommen haben, wird Deine Pfändungsfreigrenze quasi so gerechnet als ob Du KEINE unterhaltspflichtigen Kinder/Kind hättest (genau genommen ist es bißchen mehr).

In diesem Sinne,
juliafranziska

Beitrag von seikon - 20.11.07 - 19:07 Uhr

Meinst du jetzt, dass du Unterhalt für dein Kind vom Kindsvater bekommst, und ob dir jemand davon etwas wegpfänden kann?

Oder meinst du, der Kindsvater zahlt keinen Unterhalt, und ob man den beim Kindsvater pfänden kann, damit er zahlt?

Beitrag von maeuschen27 - 20.11.07 - 20:47 Uhr

huhu ja das erste das vom kindsvater fürs kind


lg tanja