Hallo ihr!
Ab nächster Woche Dienstag bekomme ich von meinem FA ein Beschäftigungsverbot.
Meine Frage: Hab ich in dieser Zeit dennoch Anspruch auf Berechnung des Urlaubs? Oder zählt das "nicht arbeiten müssen" als Erholungsurlaub?
DANKE!
Wunschi 9 ssw
Beschäftigungsverbot und Urlaub?
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Beitrag von wunschmama83 - 20.11.07 - 14:41 Uhr
Beitrag von bibuba1977 - 20.11.07 - 14:53 Uhr
Hallo Wunschi,
guckst du hier:
http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%265360%26%26;;%26ARB%26
LG
Barbara
Beitrag von wunschmama83 - 20.11.07 - 15:37 Uhr
Das hätt ich jetzt nicht gedacht. Ich dachte für die Zeit des Verbots würde kein Urlaubsanspruch bestehen.
DANKE!
Beitrag von picco_brujita - 20.11.07 - 19:43 Uhr
doch der besteht und wird auch ganz normal angerechnet, da durch ein Beschäftigungsverbot die Anstellung ganz normal weiter läuft und im gegensatz zur Krankmeldung der Arbeitgeber den Lohn zu 100% weiter zahlen muss. Das ist der einzigste Unterschied.
Ich hatte das auch.
lg
brujita
