Hallo Zusammen,
nachdem nun unsere Familienplanung abgeschlossen ist, werde ich wieder in den Beruf einsteigen und bin fleißig dabei mich zu bewerben. Nun steht ja dann auch das Thema Gehaltsvorstellungen dabei immer wieder im Raum. "Früher" (vor den Kindern) wurde ich bei BAT Vb eingestuft. Inzwischen ist ja alles auf den TVöD umgestellt und nach einigem Suchen und googeln bin ich immer noch nicht schlauer, in welche Gruppe ich da nun gehöre. Hat da jemand von euch einen Link für mich, wo ich dass nachschauen kann oder kennt sich mit so was von berufswegen aus?
Für eure Hilfe wäre ich wirklich danbar.
LG
Yvi
Entgeltgruppe TVöD
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Beitrag von yvi.alex2000 - 20.11.07 - 15:13 Uhr
Beitrag von multivitamin - 20.11.07 - 16:46 Uhr
Hallo Yvi,
da dürftest Du in Entgeltgruppe 9 Stufe 1 kommen (ohne Gewähr). Sämtliche Zuschläge (Ortszuschläge, Kinder,...) entfallen, Alter ist ebenfalls nicht mehr relevant.
Link:
http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Themen/Oeffentlicher__Dienst/DatenundFakten/TVoeD/TVUE__VKA__VorlaeufigeEntgeltgruppenzuordnung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/TVUE_VKA_VorlaeufigeEntgeltgruppenzuordnung.pdf
Nicht vor Schreck vom Stuhl fallen wenn Du Dir den Unterschied ausrechnest zwischen dem, was Du jetzt nach BAT verdienen könntest und was der TVÖD hergibt.
Bei meinem Mann macht das mal gerade "schlappe" 12.000€/Jahr Unterschied aus.


Wer heute noch mit TVÖD im ÖD arbeitet macht dies bestimmt nicht wegen der Bezahlung.
LG Multivitamin
Beitrag von yvi.alex2000 - 20.11.07 - 20:07 Uhr
Hallo und danke für die Antwort,
genau dass habe ich gesucht! Grundsätzlich stimmt das Grundgehalt dann in etwa mit dem überein, was ich als Berufsanfängerin auch bekommen habe. Es ist allerdings wirklich ärgerlich, wenn die Berufserfahrung dann einfach wegfällt, ich habe ja schließlich schon vier Jahre voll gearbeitet, dass macht dann bei mir auch mal eben 400,- € im Monat aus
und das bei steuerklasse V
.
Na mal schauen, vielleicht bekomme ich ja auch eine Stelle die nicht nach TVöD bezahlt wird (kirchliche Träger z.B.), da wirds vielleicht noch etwas mehr.
Dass ich als Erzieherin nicht zu den Superverdienern gehören würde, war schon immer klar. Wenns nur ums Geld geht, kann man Job nicht machen, dass stimmt schon.
Vielen Dank noch mal und schönen Abend
Yvi
Beitrag von kajulju - 21.11.07 - 09:08 Uhr
Hallo, wir stellen mit Berufsausbildung und Erfahung grundsätzlich in Stufe 2 oder 3 ein, weil wir mit Stufe 1 kaum geeignetes Personal finden. Ist also reine Verhandlungssache. Ich würde an deiner Stelle schon von Stufe 2 ausgehen, da die Stufe 1 für völlige Berufseinsteiger oder ungelernte Kräfte in geringen Entgeltgruppen gedacht ist.
Liebe Grüße
Beitrag von multivitamin - 21.11.07 - 09:53 Uhr
Hallo,
bei uns (Bundesministerium) wird nurnoch auf 2 Jahre befristet in Stufe 1 eingestellt. Kriegt man eine Verlängerung nach 2 Jahren rutscht man wieder in Stufe1
! Man bleibt trotz geleicher Stelle für immer Berufsanfänger
Ob das so rechtmäßig ist??? Aber wer verklagt schon seinen AG von dem er eine Vertragsverlängerung möchte?
Gruß, Multivitamin
Beitrag von kajulju - 21.11.07 - 10:17 Uhr
Huhu, klagen kannts du leider nicht auf eine höhere Stufe. Der Arbeitgeber kann, muss aber nicht!
Ist wirklich nur ein Spielraum für den Arbeitgeber, ich geb hier auch mal Stufe 1 und neulich sogar mal Stufe 5, weil wir den einen unbedingt haben wollten.
Nähert sich mit TVÖD langsam den Gehaltsverhandlungen der freien Wirtschaft an.
Viele Grüße
