Mutterschutz und Urlaub

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Beitrag von nini13 - 20.11.07 - 21:47 Uhr

Hallo zusammen,
wisst ihr wie das aussieht:
Ich gehe im Dezember in Mutterschutz und möchte vorher meinen Resturlaub nehmen.
Steht der mir denn noch komplett zu oder fällt der anteilsweise aufgrund des Mutterschutzes weg? #kratz

Und eine allgemeine Frage: Wisst ihr, wo man so allgemein die Abläufe refharen kann, d.h. wie läuft das dann ab mit den Anträgen, wo bekomme ich welchen Antrag usw. (Mutterschutzgeld, Elterngeld) und bis wann muss ich was einreichen? #kratz#kratz#kratz

Puhh, so viele Fragen, aber vielleicht seid ihr ja schlauer als ich.....

Schon mal dickes #danke an euch alle!
Nina

Beitrag von emmy06 - 20.11.07 - 21:57 Uhr

Hallo...

Urlaubsanspruch hast Du bis Ende Mutterschutz. Ob Du den Urlaub aus 2008 schon in diesem Jahr nehmen kannst, hängt von Deinem AG und seiner Kulanz ab.

Bei 34+0 erhälst Du vom FA eine Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld. Da beantwortest Du die Fragen auf der Rückseite und schickst es an Deine KK. Damit beantragst Du dort die 13€ Mutterschaftsgeld pro Tag. Die KK informiert den AG und regelt es, dass Du vom AG den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhälst.

Elterngeldantrag gibt es hier
http://www.elterngeld.net/elterngeldantrag.html

Kindergeldantrag
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg1-Antrag.pdf

Beides kannst Du vor Geburt schon soweit ausfüllen, beantragen kannst Du es aber erst nach der Geburt.

Antrag auf Elternzeit
http://www.test.de/themen/kinder-familie/infodok/-/1276519/1276519/
7 Wochen vor Beginn der Elternzeit muss dieser beim AG sein (also 1 Woche nach ET)

Solltest Du nicht verheiratet sein, dann überlegt Euch evtl. noch solche Dinge wie Vaterschaftsanerkennung/ Sorgerechtsteilung.


LG Yvonne

Beitrag von tonia78 - 20.11.07 - 22:00 Uhr

Hallo Nina, also ich gehe auch im Dez. in Mutterschutz dir steht der ganze Urlaub von 2007 zu, außerdem hast du auch für 2008 Urlaubsanspruch, solange wie dein Mutterschutz geht. Ich bekommen den Urlaub von 2008 erst wenn ich nach den 3 Jahren wieder komme, oder du lässt Ihn dir auszahlen, mußt mit Deinem Arbeitgeber ausmachen.
Mutterschutzgeld beantragst Du bei deiner Krankenkasse, Du bekommst eine Woche bevor du in MuSchu gehst eine Bestätigung vom Arzt, diese mußt du ausfüllen und zur KK schicken ( 13 €/Tag ), dein Arbeitgeber zahlt den Rest.
Elterngeld solltest du innerhalb der 8 Wochen nach der Entbindung eingereicht haben, Antrag hab ich von Internet runtergeladen. Kindergeld wird bei der Familienkasse beantrag, auch nach der Geburt.
Ich hoffe ich konnte etwas weiter helfen, liebe Grüße Tonia

Beitrag von nini13 - 20.11.07 - 22:27 Uhr

#danke#danke#danke#danke

Ihr habt mir echt geholfen!