Hallo und guten Morgen!
Also, als ich in der 11. Woche schwanger war, wurde mir ein Arbeitsverbot erteilt. 
Nach der Geburt meines Sohnes ging ich zur Vorsorge zu meinem Chef (arbeite in einer Kinderarztpraxis) und als ich ihn fragte, wann ich denn wieder arbeiten kommen dürfe, meinte er nur, ich könne ruhig noch zu Hause bleiben.
Nach und nach gab er mir zu verstehen, dass ich garnicht mehr kommen brauch und schrieb mir ein Arbeiteszeugnis
, weil ich mich ja bewerben muß.
Jetzt meine Fragen:
- Muß er mich wieder für 3 Monate einstellen nach der Elternzeit?
- Habe die Elternzeit nicht schriftlich beantragt (was man ja glaube ich machen muß), wie sieht´s dann aus?
- Habe dort meine Ausbildung gemacht, wurde dann übernommen aber OHNE Arbeitsvertrag( hat niemand aus der Praxis!). Was jetzt?
Bin echt stinkesauer!!
Es kann doch nicht sein, dass man gekündigt wird, wenn man Kinder bekommt (er verdient doch sein Geld an Kindern, und dann bekommt man so in den A..... getreten!!!)
Kein Wunder dass niemand mehr Kinder will.
Traurige Grüße Anke
Wer hat einen guten Tipp?
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Beitrag von futri - 21.11.07 - 10:44 Uhr
Beitrag von sbecker - 21.11.07 - 10:59 Uhr
Hallo Anke..
erstmal tut es mir leid, wie Dein Chef reagierte..
Nur versteh ich eines nicht.. Du hast keine Elternzeit eingereicht?? Bist also nach Mutterschutz "einfach so"daheimgeblieben??
ganz krass wäre es dann so, dass Du unerlaubt nach Mutterschutz daheim geblieben bist und Dein Chef das AV somit als erledigt ansah.. Sonst hättest Du innerhalb einer Woche nach Geburt den Elternurlaub einreichen müssen..
Wie das rechtlich nun ist, ob er Dich somit noch 3 Monate nach Ablauf (genau gesagt, woher soll er wissen, ob Du bis wann in Elternzeit bist!!??) beschäftigen muss, glaube ich nicht, bin aber da nicht absolut fit in dem Thema..
Das kein Arbeitsvertrag vorliegt, dürfte kein Prob sein, da Du ja dort gearbeitet hast, Gehalt bekommen hast etc.. also somit ist das Arbeitsverhältnis nachweisbar.. bis zum Ende des Mutterschutzes zumindest..
Dir möchte ich raten, Dir am besten bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht kompetenten Rat zu holen..
Lieben Gruss
Mone
Beitrag von futri - 21.11.07 - 11:33 Uhr
Hallo Mone!
Nein, ich bin nicht einfach zu Hause geblieben. Wir hatten eigentlich ausgemacht, wie nach ´meiner 1. Geburt, dass ich wieder einsteigen kann, sobald ich möchte.
Ich hatte einen Halbtags-Job und er meinte während der SS, er würde als meine Vertretung unser Azubi (die kurz nach meinem AV Prüfung hatte)übernehmen.
So, zu mir sagte er, er möchte sein Personal reduzieren damit er ein bißchen einsparen kann, und da fängt er bei mir an, übernimmt aber unsere Azubine in einer 3/4 Stelle.
Er war echt immer zufrieden mit mir, hat mir auch viele private (finanzielle) Einblicke gegeben.
Was ich nur nicht kapiere, mich schmeißt er raus (angeblich mit 2 Kindern kann man nicht so unregelmäßig arbeiten, Überstunden, usw.) und die übernimmt er zu 3/4. Kostet ihn ja wesentlich mehr!
Naja, muß ich halt mal weiter gucken.
Trotzdem Danke
Beitrag von sbecker - 21.11.07 - 11:41 Uhr
Hmmm komisches Verhalten von Deinem Chef.. aber vielleicht hast Du mit der Aussage rechtlich Glück, dass er Dich nach Elternzeit noch drei Monate behalten muss... bitte mach Dich da mal anwaltlich schlau...
Das kenn ich, die Einstellung von Chefs wegen Kindern.. war bei meinem früheren AG auch so.. als der bei meiner ersten SS hörte, da meldete sich unerwartet Nachwuchs an, hatte der nix besseres zu tun als mich sofort rauswerfen zu wollen, doch gottlob hatte ich direkt die Bescheinigung abgegeben..
Dir drück ich die Daumen.. wäre schön, wenn Du Dich mal meldest, was nu bei dem Fall rauskam..
Alles Liebe
Mone
