Elterngeld und utterschaftsgeld

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Beitrag von corinna1975 - 21.11.07 - 12:29 Uhr

Hallo zusammen

sorry bin grad verwirrt....

Wie lange bekommt man seinen vollen Lohn?

ich geh am 15.02.08 in Mutterschutz ET voraussichtlich 30.03.08 dann müßte ich doch bis 30.05.2007 mein normales gehalt bekommen oder setzt das Elterngelt mit 67% schon zb. ab dem 01.04.2007 ein???

Danke schon mal im voraus...

Conny

Beitrag von bibuba1977 - 21.11.07 - 12:34 Uhr

Hallo Conny,

du bekommst bis zum 30.05.2008 Mutterschaftsgeld (entspricht in der Regel deinem bisherigen Gehalt) und ab dem 31.05.2008 dann Elterngeld.

LG
Barbara

Beitrag von corinna1975 - 21.11.07 - 12:36 Uhr

Prima vielen Dank so dachte ich es auch aber meine Kolleginn hat grad was anderes erzählt.... Prima noch ein bisschen länger Geld
Dankeee

Beitrag von kleenepowerfrau79 - 21.11.07 - 12:36 Uhr

Deinen vollen Lohn bekommst du bis zum Mutterschutz, also bis zum 15.02., dann bekommst du bis 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Erst nach dem Mutterschaftsgeld wirst du dann Elterngeld kriegen.

Beitrag von trira051974 - 21.11.07 - 12:42 Uhr

Hallo Conny,

wenn ich das richtig verstehe, bekommst du bis zu 8 Wochen nach der Entbindung dein mutterschutzgeld (Durchschnittseinkommen der letzten 13 Wochen) Das Elterngeld bekommst du danach für weiter 10 Monate, da die ersten zwei mit dem Mutterschutzgeld verrechnet werden. So habe ich das verstanden.

LG beatrix

Beitrag von corinna1975 - 21.11.07 - 12:53 Uhr

Hmm dachte das man dann noch 12 Monate das Elterngeld bekommt ,..... ist echt verwirrend das ganze

Beitrag von bibuba1977 - 21.11.07 - 13:00 Uhr

Das Mutterschaftsgeld wird dir aufs Elterngeld angerechnet. Heißt, für die ersten 2 Monte (in denen man Mutterschaftsgeld bekommt) fällt das Elterngeld quasi weg.
Dein Mann hätte die Möglichkeit, innerhalb der ersten 14 Monate nach der Geburt auch zwei Monate Elternzeit (und damit Elterngeld) beantragen.

Alles verstanden? ;-)
LG
Barbara

Beitrag von trira051974 - 21.11.07 - 13:11 Uhr

Wie Babara schreibt, werden die ersten zwei Monate Elterngeld auf das Mutterschutzgeld angerechnet (oder damit verrechnet) dann bleiben noch weitere 10 monate (quasi bis zum ersten Geburtstag deines Kindes)

LG Beatrix