Elterngeld beim 2. Kind? Wer kennt sich aus???

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Beitrag von didi12 - 21.11.07 - 13:42 Uhr

Hallo!!!!

Ich habe schon ein bischen gegoogelt bin aber nicht schlauer geworden bei dem Durcheinander #augen

Ich möcht wissen ob mir das Elterngeld auch zu steht wenn ich z.Z. nicht arbeite , aber noch im Arbeitsverhältnis stehe...

Mein Sohn ist 17. Monate und ich bin noch im Erziehungsurlaub. Hatte vor event. nächstes Jahr wieder arbeiten zu gehn, doch jetzt haben wir uns doch für ein 2. Baby entschieden... Bin jetzt in der 6. Woche schwanger #freu
Steht mir denn jetzt auch Elterngeld zu oder hätte ich erst wieder arbeiten gehn müssen????

Wer kann mir helfen?

#danke

LG didi+ Dean 17.Moante (und Baby inside 6.ssw)

Beitrag von mutschki - 21.11.07 - 13:43 Uhr

huhu

die steht dann der pflichtsatz oder wie das heisst,zu. also 300 euro für ein jahr.

lg carolin

Beitrag von didi12 - 21.11.07 - 13:44 Uhr

ah danke....

Genau das habe ich mir auch gedacht!!!!!!

#danke

Beitrag von mellli-benni - 21.11.07 - 13:45 Uhr

Elterngeld steht dir schon zu, aller dings hattest du ja in den 12 Monaten vor der Geburt des 2. Kindes dann kein Einkommen und somit bekommt du nur die 300 Euro Mindestsatz. :-(

Liebe Grüße Melli & Krümel (26+2)

Beitrag von pyttiplatsch - 21.11.07 - 13:54 Uhr

Hallo!

Mein Großer ist bei der Geburt von unserem Krümelchen ca. 15 Monate alt. Ich hab dann das Jahr davor (wahrscheinlich) auch nicht gearbeitet. Ich bekomme dann den Grundsatz von 300€ + 75€ Geschwisterbonus, weil Leon noch keine 3 Jahre alt ist.

LG Sarah

Beitrag von katha1978 - 21.11.07 - 13:58 Uhr

Wo gibt es denn das Geschwistergeld?

Beitrag von pyttiplatsch - 21.11.07 - 15:19 Uhr

Das Geschwistergeld beantragt man wohl bei der gleichen Stelle wie das Elterngeld.

Beitrag von katha1978 - 22.11.07 - 11:55 Uhr

ich hab da keinen antrag gefunden.

Beitrag von emmy06 - 22.11.07 - 17:03 Uhr

Ist Bestandteil des EG-Antrages, 1 Punkt ist Frage nach weiteren Kindern...

Beitrag von -freya- - 21.11.07 - 14:25 Uhr

Hallo Didi,

ja, Du wirst Elterngeld bekommen. Wegen der Höhe muss ich den anderen widersprechen. Schau mal hier: http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76672.html bzw.: http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/navidirekt.do

Beim Elterngeldrechner heisst es:

"Sind Sie in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt Ihres Kindes erwerbstätig?
Hinweis: Wenn Sie in dieser Zeit

* Mutterschafts- oder Elterngeld bezogen haben,
* oder wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit weniger verdient haben,

ersetzen Sie die davon betroffenen Kalendermonate bitte durch solche aus der Zeit vor den 12 Monaten."

LG
freya

Beitrag von multivitamin - 21.11.07 - 15:50 Uhr

Hallo Freya,

leider ist Dir ein entscheidendes Detail entgangen.

Ihr erstes Kind ist vor 2007 geboren (17 Monate alt!) und Sie hat daher nie Elterngeld (nicht Erziehungsgeld!) bezogen und in den 12 Monaten vor Geburt auch kein Mutterschaftsgeld.

Diese Regelung benachteiligt zwar erneut alle Eltern mit Kindern, die vor 2007 geboren wurden, ist aber so#schmoll

Sie wird 300€ Sockelbetrag + 75€ Geschwisterbonus (bis zum 3. Geburtstag des ersten Kindes) erhalten.

Gruß, Multivitamin

Beitrag von -freya- - 22.11.07 - 13:08 Uhr

Hallo Multivitamin,

danke für Deine Antwort. Wie kommst Du darauf, dass hier Erziehungsgeld nicht genau wie Elterngeld zählt?

LG
freya

Beitrag von multivitamin - 22.11.07 - 15:02 Uhr

Hallo Freya,

arbeite in einem Ministerium und arbeite den ganzen Tag mit Gesetzen und Verordnungen -> da lernt man nur das zu lesen was da auch steht. Und dort steht "Bezugszeiten von Elterngeld"!

Aber hier zum Nachlesen in den Richtlinien zum BEEG (siehe www.elterngeld.net)

"2.7.5 Änderung des Bemessungszeitraums in besonderen Fällen

Kalendermonate, in denen die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes für mindestens 1 Tag

• Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat (Erziehungsgeldbezug oder Elternzeit
genügen nicht#heul; eine Verlängerung des Auszahlungszeitraum nach § 6 Abs. 2 führt nicht
zu einer Verlängerung des Bezugszeitraum und ist daher an dieser Stelle ohne Bedeutung)

• Mutterschaftsgeld nach der Reichsversicherungsordnung oder dem Gesetz über die
Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat

• wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung
(ärztliches Attest erforderlich) ein geringeres Einkommen erzielt hat

werden bei der Bestimmung der zwölf für die Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes
heranzuziehenden Kalendermonate übersprungen."

Gruß, Multivitamin

Beitrag von -freya- - 23.11.07 - 08:41 Uhr

Hallo Multivitamin,

danke für Deine Antwort. Ätzend. :-[

LG
freya