Hallo,
hab da mal eine Frage! Hab im August ein BV bekommen, da mein AG mir keine Schwangerschaftsgerechte Arbeit anbieten konnte! Muß dazu sagen, die haben mich auch nicht als Schwangere gemeldet, keinen Gefahrenbogen mit mir ausgefüllt usw!!! Durch meine eigenen Recherchen hab ich ihnen dann "leider" das Amt für Arbeitsschutz auf den Hals gehetzt, was aber nicht beabsichtigt war! Die Dame dort sagte mir nur: Sie helfen mit ihrem Anruf jeder Frau, die in diesem Unternehmen nochmal schwanger wird!
Die waren natürlich super stinkig, deswegen, wollten verlagen, das ich erstmal Urlaub nehme und dann mich krankschreiben lasse. Dieses hat mein Doc aber nicht mitgemacht, sondern mir das BV ausgestellt! Jetzt war ich heute nochmal bei meinem AG und traf durch Zufall unseren Personalleiter und fragte ihn mal, wie es mit meinem Resturlaub aussehen würde! Sind immerhin noch 3 Wochen! Er sagte nur: Was soll damit sein? Wer 6 Mon. nicht hier ist, da verfällt der Urlaub halt!!!
Das kann doch nicht sein! Mein Anspruch besteht doch trotzdem, oder irre ich mich? Da ich schon in MuSchu bin und direkt danach in Elternzeit gehe, hab ich so gesehen ja auch keine Chance mehr, ihn zu nehmen! Hab ich vielleicht das Recht ihn mir auszahlen zu lassen?
Muß dazu sagen, die versuchen jeden in dem Laden einzuschüchtern. Aber auch bei dem BV haben sie es bei mir nicht geschafft.
Hoffe mir kann einer helfen bzw. Tipps geben, wie ich mich weiter verhalten soll??? Geht für mich natürlich um bares Geld!
Schönen Abend noch,
Tina, Kevin 4,5 J. & Krümel 38+4
Urlaubsanspruch bei BV???
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Beitrag von tina5733 - 21.11.07 - 19:54 Uhr
Beitrag von bibuba1977 - 21.11.07 - 20:06 Uhr
Hallo Tina,
du irrst dich nicht.
In 17 MuSchG ist das geregelt.
http://dejure.org/gesetze/MuSchG/17.html
Laut 7 BUrlG ist der Urlaub abzugelten, wenn er nicht mehr genommen werden kann.
http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/allg_ar/burlg_f.htm
Verweis einfach auf die Gesetze.
Sorry, dass das Paragraphen-Zeichen fehlt... Finde es auf meiner Tastatur nicht... 
LG
Barbara
Beitrag von meusemuckel - 22.11.07 - 06:30 Uhr
"Laut 7 BUrlG ist der Urlaub abzugelten, wenn er nicht mehr genommen werden kann.
http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/allg_ar/burlg_f.htm "
Nur, wenn die Entnahme seitens des AG "verweigert" wird. Er wird ja auch im Anschluß entnommen, wenn man lange krank war. Wir haben gerade einen solchen Fall - der Kollege ist schon fast 2 Jahre mit geringen Unterbrechungen krank und hat Urlaub angesammelt ohne Ende. Sobald er mal arbeitsfähig ist, muss er Urlaub nehmen. Er hat nicht einen Tag ausbezahlt bekommen.
Beitrag von meusemuckel - 22.11.07 - 06:33 Uhr
"(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten"
Das hast Du falsch gedeutet. Das Arbeitsverhältnis ist in diesem Fall ja nicht beendet, sondern ruht und wird nach EZ wieder aufgenommen.
LG,
MM
PS: Das § findest Du über der 3!
Beitrag von bibuba1977 - 22.11.07 - 07:05 Uhr
Hallo MM,
so wie ich das im Ausgangsposting lese, wird sie nach der EZ dort nicht mehr arbeiten.
LG
Barbara
Beitrag von bibuba1977 - 22.11.07 - 07:06 Uhr
Ups, falsch gelesen... Dann natuerlich nicht.
Beitrag von meusemuckel - 22.11.07 - 10:20 Uhr
Kann auch sein, dass ich es falsch verstanden habe aber ich seh da nichts von einer Kündigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses und gehe deshalb von min. 3 Monaten nach Erziehungsurlaub aus.
LG,
MM
Beitrag von sbecker - 21.11.07 - 20:12 Uhr
Hi Tina..
laut Mutterschutzgesetz verfällt der Urlaubsanspruch nicht..
der Arbeitgeber KANN ihn auszahlen aber er muss nicht, wird der Resturlaub nicht ausgezahlt, muss der Anspruch bis nach der Elternzeit übertragen werden..
§ 17 Erholungsurlaub
1Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. 2Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
Lieben Gruss, Mone
Beitrag von meusemuckel - 22.11.07 - 06:28 Uhr
"Hab ich vielleicht das Recht ihn mir auszahlen zu lassen? "
Meiner Meinung anch verfällt der Urlaub zwar nicht der AG ist aber auch nicht verpflichtet, ihn auszuzahlen. Du kannst Ihn nach der Elternzeit dann entnehmen. So wird es zumindest in unserem Betrieb (dt. Autohersteller) gehandhabt und das wird nicht illegal sein.
Gruß,
MM
Beitrag von tina5733 - 22.11.07 - 13:35 Uhr
Hallo,
ich bin ja auch davon ausgegangen, das er nicht verfällt, aber der nette Herr sagte mir, die würden den Urlaub nicht für die Jahre "mitschleppen"!!! Also würde er verfallen!
Bin mal gespannt, hab ihn darum gebeten bei der Personalstelle nachzufragen und dann möchte ich ein Gespräch mit ihm haben. Mal sehen, was dann dabei herauskommt!
Werde jetzt erstmal unseren Krümel in Ruhe auf die Welt bringen.
Lg
Tina, Kevin 4,5 J. & Krümel 38+5
