Kredit bei Scheidung...wie läuft das?

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Beitrag von morgenstern66 - 22.11.07 - 08:08 Uhr

Folgender Sachverhalt:

Ehepaar nimmt zusammen einen Kredit bei der Sparkasse auf. Hypothek auf die Wohnung der Mutter vom Mann.

Jahrelange Abzahlung. Dann Trennung und schließlich Scheidung. Zahlungen der Frau bleiben aus.

Besteht irgendwie die Möglichkeit, den verbleibenden Restbetrag in geschätzer Höhe von 25.000 Euro zu teilen? Wer könnte Ansprechpartner sein? Muss automatisch der andere einspringen und abbezahlen?

Wenn nun die Wohnung der Mutter zwangsvollstreckt wird, weil der Mann die Hälfte der Frau nicht aufbringen kann, kommt der Mann letztlich um sein Erbe ( Mutter schon fast 90). Wie läuft das, wenn nun die Schulden im Falle der Vollstreckung auf einen Schlag bezahlt sind? Wie kommt der Mann dann weiterhin an das GEld, das die Frau ja eigentlich noch jahrelang weiterbezahlen müssen hätte?

Hoffe, es steigt Jemand durch den Wust von Infos durch.

Danke...Anwalt kann Mann sich nicht wirklich leisten.
B.

Beitrag von sbecker - 22.11.07 - 08:17 Uhr

Hi B.,

was für ein Kredit war das??

Also faktisch ist es so, dass Mann und Frau unterschrieben haben, aber die Bank ihre Forderungen da durchboxt, wo sie einholbar sind..

rechtlich wird es da ohne Anwalt kaum zu realisieren sein, dass die Frau freiwillig dann zahlt..

Leider kann es dann passieren, dass der Mann auf den Schulden hocken bleibt und im Falle einer Vollstreckung somit die Whg der Mutter veräussert werden muss..

Kann der Mann, bevor es zu dem Fall der Whg-Veräusserung kommt, versuchen, die Raten zu strecken?? sprich länger zahlen dafür monatlich geringere Raten?

Moralisch ist es absolut daneben, gemeinsame Schulden auf einem zu lassen, aber rechtlich gibt es da meines Wissens nach keine Handhabe..

Vielleicht nen kleiner Trost: Nicht nur die Frauen zocken ab!!! mich hat mein Exmann auf eine gaaanz linke Tour um das dreifache gebracht... leider nur moralisch angreifbar aber nicht rechtlich..


Alles Liebe für den Mann

Mone

Beitrag von morgenstern66 - 22.11.07 - 08:49 Uhr

Das war ein Kredit der für ein Wochenendhausbau angeschafft wurde und später nochmal für ein Auto aufgestockt wurde.

Raten sind schon minimal, dass mich als neue Partnerin , die AUgen verdrehen lässt, was da an Zinsen anfällt.

Es muss doch einen Weg geben.

B.

Beitrag von sbecker - 22.11.07 - 08:52 Uhr

Gibt es das Wochendendhaus noch?? Auf wen ist es eingetragen??


Wer nutzt das Auto??

Das müsst ich mal wissen, kannst mich aber auch via VK antickern, falls Du das hier nicht öffentlich machen magst..

Als Weg kannst Du wahrscheinlich nur an die Moral appelieren...

Beitrag von morgenstern66 - 22.11.07 - 09:35 Uhr

Nein, das WE-Haus ist platt....dafür sind noch enorme Entsorgungskosten angefallen, die der Mann trägt, lief auch auf ihn, komischerweise...ist allerdings auch 15 Jahre her.

Auch das Auto gints nimmer.

B.

Beitrag von kittythecat - 22.11.07 - 08:57 Uhr

guten morgen!

ich setze jetzt mal kurz voraus, dass es sich dabei um den normalfall der "gesamtschuldnerschaft" handelt.

das bedeutet im klartext: der gläubiger ist berechtigt von jedem schuldner (mannn/frau) die komplette summe zu fordern...das ist genau der vorteil der gesamtschuldnerschaft für den gläubiger, denn das insolvenzrisiko wird so minimiert, da sie sich ja an den halten können der noch geld hat!

das gesetz sieht in dem fall, dass die bank den einen in anspruch nimmt, nur den ausgleich der schuldner untereinander vor - also, nimmt die bank den mann in anspruch, muss der mann auch bezahlen und kann nacher die frau auf die hälfte verklagen...

und da die bank ja genau für den fall der zahlungsunfähigkeit die sicherheit hat, kann sie die auch vollstrecken lassen ABER: die lassen ja auch mit sich reden, wenn man ihnen die situation erklärt...umschuldung, anpassung der raten etc.

vielleicht lässt sich die frau ja auch zur zahlung bewegen indem man ihr mit der sonstigen klage droht - denn da sie haushoch verlieren würde, kämen da ja auch noch gerichtskosten drauf ;-)

und der mann kann sich einen so genannten "beratungsschein" beim amtsgericht holen - dann kann er sich rechtlich beraten lassen und wollte das ganze vor gericht gehen, muss eh die frau - die dann verliert - den anwalt zahlen ;-)

lg - kitty

Beitrag von sbecker - 22.11.07 - 09:00 Uhr

hi kitty... hast da mal urteile?? bei uns ging der schuss nach hinten los :-(

vielleicht hat sich in den letzten fünf Jahren aber auch einiges geändert :-)


LG

Mone

Beitrag von kittythecat - 22.11.07 - 09:14 Uhr

guten morgen!

also, ich weiß nur, dass es aktuell so im gesetztestext steht (§§ 420ff BGB) und da das allgemeinnes schuldrecht ist, gilt es auch für den darlehensvertrag, weil es da keine spezialregelung gibt (meines wissens nach).

laut §427 ist im zweifelsfall von einer gesamtschuldnerschaft auszugehen (kenn halt den vertrag nicht ;-)), dann ist gem. §421 der gläubiger berechtigt, die leistung nach seinem belieben zu fordern, sodass der teil von dem gefordert wurde, von der schuld frei wird.

der ausgleichsanspruch der schuldner untereinander bestimmt sich nach §426 - demnach sind die schuldner sich untereinander verpflichtet, sofern nichts anderes bestimmt ist. es findet ein gesetzlicher forderungsübergang satt in der gestalt, dass die ursprüngliche forderung der bank gegen die frau, welche ja durch zahlung des mannes erlischt - auf den mann übergeht.

ob das vor 5 jahren nicht so war, weiß ich ehrlich gesagt nicht und konnte es jetzt in der kurzen zeit nicht nachschlagen - nur soviel 2002 wurde das schuldrecht im rahmen des schuldrechtsmodernisierungsgestezes an vielen stellen geändert - vielleicht liegt´s ja daran?

aber erstmal soviel zum gesetzeswortlaut.

lg - kitty

Beitrag von sbecker - 22.11.07 - 09:17 Uhr

lieben dank... suchen brauchst für mich eh nicht.. da ich von dem Helden von Exmann eh nix mehr bekommen würde...

wie sagt man dann so fein, Verbuchung auf Konto Lebenserfahrung..

LG

Mone

Beitrag von kittythecat - 22.11.07 - 09:30 Uhr

das tut mir leid, dass es für dich nicht gut ausgegenagen ist.

das dumme ist halt, dass der spruch "recht haben und recht bekommen sind 2 paar schuhe" nicht von ungefähr stammt - die theorie mag ja einfach sein, aber in der praxis sitzen da immer noch menschen, die den einzelfall analysieren sollen...und die entscheiden leider auch oftmals merkwürdig...

lg - kitty

Beitrag von sbecker - 22.11.07 - 09:37 Uhr

wie wahr...

es wurde äusserst merkwürdig entschieden.. aber gottlob war die ehe kinderlos, sonst hätt ich echt noch älter ausgesehen.

aber irgendwann holt ihn sein verhalten ein, er hat glücklicherweise nun eine frau, die sich nicht die butter vom brot nehmen lässt...

tja.. nicht nur die männer bluten... es geht auch andersrum..

lg

mone

Beitrag von morgenstern66 - 22.11.07 - 09:37 Uhr

Beratungsschein beim Amtsgerich? Das hört sich doch schonmal gut an.
Kann das auch das GEricht am neuen Wohnort sein? danke mal ja, oder?

Ruft Mann dort an und die schicken den zu???


B.

Beitrag von morgenstern66 - 22.11.07 - 09:42 Uhr

ich moch mal...die Beratung wäre dasnn das erste Mal kostenlos???

Beitrag von kittythecat - 22.11.07 - 10:00 Uhr

hab dir was über die vk geschickt!

lg

Beitrag von morgenstern66 - 22.11.07 - 10:36 Uhr

Danke