Erbschaft

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Beitrag von spike79 - 22.11.07 - 09:00 Uhr

Hallo,

hab mal eine Frage zu o.g. Thema. Meine Mutter hat ihr Testament gemacht. Wir sind 4 Kinder. Eine Schwester ist enterbt(bekommt also nur ihr Pflichtteil). Wir anderen 3 sind als Erben eingesetzt. Es existiert ein Haus und im Testament steht. Das meine 2. Schwester die Möglickeit hat das Haus käuflich zu erwerben. Sollte sie vorher versterben, dann mein Bruder und dann ich. Ist auch ok so. Nur steht nun drin, dass sie erst nach 15 Jahren uns unseren Anteil ausbezahlen muß, ah und sie muß nur 75% des Wertes des Hauses als Kaufpreis zahlen.Find das nicht korrekt....wer weiß ob sie es dann kann....oder ob sie schulden auf das haus gemacht hat und es nach 15 jahren bei einem ev Verkauf nur noch grad Ihre gemachten Schulden deckt. Ebnso stand da etwas von Kopplung und was mit den Zinsen und das meine Mutter das gegen Anraten des Notars ablehnt. Ich muß dazu sagen, dass meine Schwester alleinstehend und arbeitslos ist!!!

Kennt sich da jemand aus???

Danke Gruß Sabrina

Beitrag von kittythecat - 22.11.07 - 09:24 Uhr

huhu!

ohne das testament gesehen zu haben, ist es natürlich schwierig, was zu sagen.
ich könnte mir vorstellen, dass das mit der gestundeten auszahlung (erst in 15 jahren) über eine so genannte "pflichtteilsstrafklausel" geregelt ist - d. h. sowohl du, als auch dein bruder wären natürlich mit dem erbschaftsanfall (tod der mutter) schon berechtigt eurer erbe zu fordern - macht ihr die forderung jedoch geltend, werdet ihr nur auf den pflichtteil verwiesen, weil ihr euch quasi "treuwidrig" verhalten habt.
dass sie nur 75% bezahlen muss kann ich jetzt auch nicht so genau beurteilen - allerdings werden immobilien noch (!!!soll sich bald ändern) bei der erbschaftssteuer nur mit 75% ihrers wertes angesetzt....aber wieso dass damit zu tun haben soll, könnte ich jetzt auch nicht sagen...vielleicht wollte deine mutter deiner schwester einfach nur was gutes tun...
und natürlich ist es blöd, dass du und dein bruder dann in 15 jahren das insolvenzrisiko tragt, aber man muss es so sehen: erben ist sowas wie eine geschenk - also ein bonus - die mutter könnte auch euch af den pflichtteil setzten und einfach so die eine schwester als alleinerbin einsetzen....
ich denke, die mama will halt so verhindern, dass das haus an 3. verkauft wird und nicht in der familie bleibt.

lg - kitty

Beitrag von peterpanter - 22.11.07 - 09:37 Uhr

Hi,

das hört sich sehr speziell an und dieses Testament sollte oder muss sogar notariell beurkundet werden. Der Notar wir dir die Abwicklung dann mitteilen können, darum solltest du bei der Beurkundung mit anwesend sein.

Aber in deiner Schilderung gibt es einige Ungereimtheiten die meiner Meinung nicht funktionieren können. Zum einen muss das Pflichtteil sofort nund nicht nach 15 Jahren gezahlt werden - von welchem Geld und von wem? und das Eigentum am Haus/Grundstück muss begründet werden-im Grundbuch.

Für mich hört sich das nach einer Erbengemeinschaft bzw BGB Gesellschaft an. Hier wird das Vermögen an die Gesellschaft übertragen. Die Gesellschaft ist der Eigentümer des Hauses und zahlt der 4. Schwester das Pflichtteil. Dieser wird z.B. durch eine Hypothek aufgebracht. Deine Schwester hat ein Wohnrecht sie kann aber nicht das Haus ohne die Zustimmung der anderen belasten Verkaufen oder auch vererben.

Nach 15 Jahren kann deine Schwester das Haus zu 75% kaufen. Wobei ich denke das 66,67 der korrekte Wert wäre. 1/3 erhälst du 1/3 deine andere Schwester. Vorher muss noch die Hypothek für den Pflichtteil der 4. Schwester abgelöst werden (jeder 1/3).

Problematisch hier sind die 15 Jahre, zwar kann deine Schwester ohne eure Zustimmung nichts mit dem Haus anfangen. Allerdings haftet die Gesellschafter für alle auf das Haus anfallenden Kosten Gesamtschuldnerisch. Was bedeutet das evtl. von deiner im Haus wohnenden Schwester nicht bezahlte lfd. Kosten an den beiden anderen hängenbleiben können. Dies sollte vorher geregelt werden.

Bestimmt habe ich noch einiges vergessen zu erwähnen, darum ab zum Notar!

grüßle

peter






Beitrag von spike79 - 22.11.07 - 13:37 Uhr

Hallo,

danke erst einmal für deine Antwort, ja es ist sehr verzwickt. Also zum einen es ist alles schon notariell beglaubigt. Habe es gestern gezeigt bekommen, dabei besteht dieses Testamt schon seit 4 Jahre, wurde kurz nach dem Tod meines Vaters gemacht.
Nun eine Frage zu der Gesellschaft. Also die wurde aus uns 3 Kinder (Sagen wir mal Kind 1, Kind 2 und Kind3)bestehen. Kind 1 hat die Möglichkeit das Haus zu erwerben und muß Kind 2 und 3 nach 15 Jahren das Erbe ausbezahlen. Kind 4, welches enterbt wurde, erhlält sofort nach dem Tod sein Pflichtteil???? Aber Kind 1 darf nicht ohne die Zustimmung von Kind 2 und 3 Schulden etc auf das Haus machen? Dann würde doch Kind 1 sozusagen 15 Jahre auf Kosten von Kind 2 und 3 leben, da sie sich ja doch dadurch einiges erspart. Ich meine Kind 1 wohnt ja dann 15 Jahre schon in dem Haus (kostenlos..muß nur die nebenkosten zahlen etc) wir Kind 2 und 3 dagegen warten 15 Jahre auf unser Geld, obwohl wir damit auch direkt schon uns einige Darlehnszinsen für unser Eigentum bei der Bank mit Sonderzahlungen durch das Erbe erpsaren können.

Ich weiß wie der Vorredner von dir geschrieben hat erben ist sowas wie ein Bonus bekommen, aber ich sehe nicht diese ungerechtigkeit gegenüber Kind 1 ein, die mit ihren 40 Jahren weniger Berufserfahrung hat wie ich mit meinen 28!!! Sowas ärgert total.....

Gruß spike79

Beitrag von seikon - 22.11.07 - 16:46 Uhr

Deine Mutter ist noch nicht mal tot, und ihr streitet schon über das "Erbe".
Das ist schon sehr speziell. *kopfschüttel*

Was würdet ihr denn machen, wenn eure Mutter das Haus selber verkauft, und die Kohle auf den Kopf haut? Würdet ihr ihr das dann ausreden wollen?

Wie heisst es doch so schön "Um kein Geld wird so erbittert gestritten, wie um das Geld, dass man nicht selbst erwirtschaftet hat, und auf das man eigentlich gar keinen Anspruch hätte".

Beitrag von spike79 - 23.11.07 - 08:20 Uhr

Hallo,

ich finde es schon unfair von euch mich hier zu verurteilen. Mir geht es hier ums Prinzip. Ausserdem wisst ihr ja nicht genau was alles dahinter steckt.
Meine Mutter ist sehr beeinflussbar und meine eine Schwester spielt da sehr mit. Sie hat einen MAnn in der Türkei kennengelernt. Als mein Vater noch lebte meinte er er würde meine Schwester nicht einmal mit der Kneifzange anrührern. Kaum ist mein Vater tod ist es die Große Liebe!!!Ja er bekommt soager geld von meiner Mutter geschickt. Das sind schon mehrer tausend euro. Er wollte auch schon mehrfach herkommen, aber nein er ist zwischendurch schon mal gestorben, dann hat ihm ein Bekannter seinen Reisepass besorgen sollen und der war "leider" gefälscht, zu Anfangs hatte er auch eine Haus in Deutschland jetzt ist das alles nicht wahr.!!!! Würdet ihr euch da nicht ärgern???? Meiner Eltern haben mit 4 Kindern ein Haus gebaut und dann soll ich zusehen wie es so einem Schwindler den Sie mx. 2-4 Wochen im Jahr sieht in die Hände fällt, wofür meine Eltern hart gearbeitet haben????
Wir hatten schon das Thema mit Haus verkaufen, weil meine Mutter besser im Pflegeheim aufgehoben wäre....dafür würde ich sehr gerne auf mein Erbe verzichten, damit sie eine anständige Betreuung bekomme.
Aber einem Fremden Geld zuschieben und den in den Himmel heben. Als ich unsere Maus entbunden habe war sie mit meiner Schwester und dessen Sohn in der Türkei. Noch nicht mal angerufen hat sie!!!! Nein mein Mann sollte noch hier in Deutschland Telefonkarten für den Typen besorgen!!!! Auch als unsere Süße kurz danach auf die Säuglingsstation wegen starker Gelbsucht kam, wurde sich keine einziges Mal von dort unten gemeldet!!!!
Und da soll ich keinen Prass haben?????
Ja ich bin sehr froh über mein Lebe und Stolz über das was wir uns aufgebaut haben und ich möchte auch nicht mit meiner Schwester tauschen. Aber mein Papa würd sich im Grab drehen wenn er das noch mitbekäm!!!!!
Ich finde es nur sehr enttäuschend, wenn ihr jemand direkt veruteilt wird, nur wenn man sich mal informieren möchte! Das ist aber oft hier so im Forum, was ich so bei anderen schon mitbekommen habe. Finde es schade, denn man hat ja so seine Gründe und kann im Vorfeld nicht immer alles so genau erläutern.

Gruß spike

Beitrag von peterpanter - 22.11.07 - 22:16 Uhr

Hi,

nun das brauch dich nicht zu ärgern denn es ist nicht deins - das du etwas erbst ist doch schön - ob jetzt jemand besser oder schlechter gestellt ist, ist eigentlich nicht dein Problem sondern das deiner Mutter - die die Sache meint zu verkomplizieren. Was aber ihr Recht ist.

Generell muss man sagen, das immer die Kinder die Schwierigkeiten und Probleme bereiten von den Eltern bevorzugt werden. Bei den anderen läuft ja alles glatt und man muss sich keine Gedanken machen. Es ist zwar ungerecht aber willst du mit deiner Schwester die nichts auf die Reihe bekommt tauschen ?

Sei Froh das du dein Leben im Griff hast und mache dein eigenes Ding und baue dir selbst etwas auf.

lg

peter

Beitrag von manavgat - 23.11.07 - 09:15 Uhr

Ich würde einen Fachanwalt für Erbrecht dazu befragen. Meines Wissens nach darf in einem Testtament der Pflichtteil nicht beschränkt werden, ebenso wie der Wert einer Immobilie.

Dies ginge nur mit einem Erbvertrag, den ihr alle unterschreiben müsstet.

Aber wie gesagt, besser Anwalt fragen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von seikon - 23.11.07 - 18:26 Uhr

Klar ärgert man sich als Kind, wenn man merkt, dass ein Geschwisternteil oder deren "Freunde" derartig bevorzugt werden.
Aber meinst du denn deine Probleme lösen sich in Luft auf, wenn ihr das Testament ändern lasst?
Selbst WENN deine Mutter das Testament zu euren Gunsten ändert, dann kann sie zu Lebzeiten immer noch ihr Haus verkaufen. Nur weil im Testament steht, dass ihr das Haus mal erben sollt heisst das doch nicht, dass ihr damit verboten ist, das Haus zu verkaufen.
Sie ist erwachsen und mündig, und kann mit ihrem Vermögen machen was sie will.

Wenn ihr so ein misstrauen gegen den Typen hegt, dann stellt Strafanzeige wegen Betrug und Heiratsschwindelei.

Und wenn du sagst, dass deine Mutter so tüddelig ist, dass sie eigentlich in einem Pflegeheim besser aufgehoben wär, dann steht es dir ja frei einen Antrag vor dem Vormundschaftsgericht zu stellen, dass man deiner Mutter einen Vormund einsetzt.