Hallo
mein Mann hatte eine Zwangsvollstreckungssache die er im April komplett bezahlt hat, waren ca250Euro. Jetzt bekommen wir ein Schreiben von dem Anwalt das zwar der Betrag tituliert ist aber seinem Mandanten Verzugsschäden entstanden sind und wir sollen jetzt nochmal 150,01 Euro zahlen???
Ist das ok? Wir haben doch alles bezahlt da waren doch auch Gerichtskosten und Mahnkosten und alles enthaltn.
Ich danke schonmal für eine Antwort
Zwangsvollstreckung erledigt, aber wollen mehr Geld
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Beitrag von susi1103 - 22.11.07 - 09:21 Uhr
Beitrag von hezna - 22.11.07 - 09:25 Uhr
Wir sind ebenfalls Gläubiger bei einem Handwerker, der sich zwar einen Vorschuß geholt, aber nie gearbeitet hat.
Ihm wurde ebenfalls auferlegt, uns das Geld zzgl. 5% Verzugszinsen zu bezahlen.
Scheint also gängig zu sein.
Gruß Hezna
Beitrag von sbecker - 22.11.07 - 09:34 Uhr
Hallo,
die Summe der gerichtlichen Titulierung belief sich evtl auf bis zum Termin aufgelaufenen Kosten inkl. Gericht, Mahngebühren etc...
Je nachdem wie lange die Sache lief, etc kann das sein, allerdings kann man das von Aussen schlecht ohne Kenntnis der Unterlagen fest aussagen..
Habt Ihr von dem Anwalt eine detaillierte Aufstellung, wie sich die 150 Euro zusammensetzen??
LG
Mone
Beitrag von kittythecat - 22.11.07 - 09:35 Uhr
verzugszinsen sind leider üblich - liegen immer 5 prozentpunkte über dem aktuellen basiszinssatz.
gerichtskosten sind ja nur für gericht und anwalt und mahngebühren sind auch wiederum nur gebühren für die mahnungen ... verzugszinsen sind quasi der schaden, der entsteht, wenn der gläubiger das geld, was er von euch nicht pünktlich bekommen hat, z. B. angelegt hätte - dann hätte er ja zinsen von der bank bekommen und da ihr nicht gezahlt habt, konnte er das nicht und es ist ihm geld entgangen.
leider alles rechtens.
lg - kitty
Beitrag von peterpanter - 22.11.07 - 09:54 Uhr
Hi,
normalerweise wird der Verzugsschaden mittituliert und mit eingetrieben. Hat dein Mann nur die Hauptsache - also die ursprüngliche Forderung bezahlt oder hat der Gläuber versäumt seinen Verzugsschaden geltent zu machen?
Ist dieser bereits tituliert wird demnächst der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.
Wenn nicht ist es die Frage ob der Gläubiger die Kosten und Mühen, sowie das Risiko eines Widerspruchs gegen den Mahnbescheid mit anschließender Gerichtsverhandlung und der Wahrscheinlichkeit nur einen Teil der Kosten geltent machen zu können eingeht.
Wenn die Verzugskosten dem Grunde nach in Ordnung sind und noch nicht tituliert sind ist bestimmt ein Vergleich möglich z.B. 50%, den jeder vernünfige Kaufmann auch annehmen dürfte.
grüßle
peter
Beitrag von larasma - 22.11.07 - 09:55 Uhr
Das Kommt auf den Schaden an,
Bei 250 €sind keine 150€ an Zinsen verlorengegangen,
aber wenn ihr eine Rechnung nicht bezahlt habt, und euer Gläubiger dafür bei einem anderem Unternehmen in der Kreide stand, und er wegen euch nicht Zahlen konnte, dann müsst ihr für diese eventuellen weiteren Schäden zahlen, dass würd ich mir allerdings belegen lassen.
lg Alex
Beitrag von thea21 - 23.11.07 - 15:44 Uhr
Moment,
bei einer Zwangsvollstreckungssache liegt doch ein Titel vor....normalerweise doch ein Vollstreckungsbescheid (mit dem der Gläubiger 30 Jahre lang beitreiben kann)....
Auf diesem Vollstreckungsbescheid sind doch ALLE Kosten (HF,Mahnkosten,Gerichtskosten) aufgeführt, INKLUSIVE aller Zinsen....dieser BEtrag wird bezahlt = Schulden auf null...
Oder bin ich grad etwas "doof"?
