Kindesunterhalt

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Beitrag von daddy2007 - 22.11.07 - 15:31 Uhr

Guten Tag!

Ich habe einen Sohn (4) dessen Mutter ich als meine Ex-Freundin bezeichne.
Ich kann aus verschiedenen Gründen momentan keinen Unterhalt an meine Ex zahlen.

Einer der Gründe ist, dass ich im Moment nur knappe 1000 € verdiene.
Ein weiterer Grund ist, dass meine Ex das Geld für sich verschleudert und das auch offen zugibt.
Der dritte Grund ist, dass ich seit 8 Monaten mit meiner Freundin eine Tochter habe und von meinen popeligen 1000€ ja für meine Tochter und auch für meine Freundin gerade stehe. (Sie bezieht ALG2, wenn das AA gerade mal gut drauf ist)

Nun hat die "nette" Dame vom Jugendamt, die die Beistandschaft für meinen Sohn hat, eine Lohnpfändung durchgesetzt, obwohl regelmäßiger Schriftverkehr, Abgabe der Lohnscheine usw. besteht.

Was soll ich denn jetzt machen? Vom AA kommt momentan kein Pfennig, weil die mit ihrer Rechnerei nicht hinterherkommen. Wenn die mir jetzt den Lohn pfänden, haben wir gar nichts mehr.

Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank!
daddy2007

Beitrag von bibuba1977 - 22.11.07 - 15:35 Uhr

Hallo Daddy,

ich glaube ja nicht, dass du mit deinem Netto-Einkommen überhaupt einen pfändbaren Anteil hast.

Lies mal das hier:
http://www.schuldnerberatung-euregio.com/lohnpfand.htm

Auf der Seite steht auch eine Pfändungstabelle. Danach ist bei dir nix zu holen.

LG
Barbara

Beitrag von jeremiaskilian - 03.12.07 - 01:36 Uhr

Bei Unterhaltszahlungen gibt es leider keine Pfändungsgrenzen! Einzigste Grenze ist dann nur noch der Satz der ihm auch bei Hartz4 zusteht.
Am besten bietet man eine Ratenzahlung an.
Haben das alles schon durch. Mein Freund musste Unterhalt nachzahlen, verdiente 1400netto, ihm wären 640€ geblieben. Also haben wir durch lange Gespräche eine Ratenzahlung von 300€ hinbekommen.

Wenn man allerdings nichts macht und so tut als interessiere es keinem kanns gefährlich werden. So ne Pfändung geht Ruck-Zuck!

Nadine

Beitrag von kittythecat - 22.11.07 - 15:46 Uhr

richtig...der lohn ist nicht pfändbar...das müsste das JA auch wissen - aber: wenn du mit deiner neuen partnerin eine "bedarfsgemeinschaft" hast und ihr also nicht zu dritt nur 1000€ netto habt, sondern mehr, dann könnte das schon wieder anders aussehen, denke ich.

aber sollte der lohn irgendwann über dem pfändungsfreibetrag liegen, muss der unterhaltsvorschuss eben dann an das mat zurück bezahlt haben - zusätzlich zu dem dann immer noch fälligen regelmäßigen kindsunterhalt.

denn: die beiden kinder stehen im gleichen rang und sind beide gleichermaßen unterhaltsberechtigt - der vater war ja schließlich auch maßgeblich an beiden beteiligt ;-)
somit zieht das argument:"ich muss auch noch für´s "aktuelle kind zahlen" nicht! und dass die mutter das geld verschleudert ist natürlich moralischer mist - aber du musst den unterhalt für das kind trotzdem zahlen!

lg - kitty

Beitrag von mami0406 - 22.11.07 - 15:51 Uhr

Ein weiterer Grund ist, dass meine Ex das Geld für sich verschleudert und das auch offen zugibt.

Was ist das denn für ein grund #schock


für meine Freundin gerade stehe.

Wenns Geld nicht reicht, dann muss deine neue wohl wieder arbeiten gehen, vorranig sind die Kinder !

Seh zu das du zum Jugendamt gehst und denen das dort erklärst, damit deine Ex Unterhaltvorschuß bekommt und das musst DU alles neu berechnen lassen !

So einfach nicht mehr zahlen geht nicht !

Beitrag von der_eisbaer - 23.11.07 - 09:53 Uhr

Michaela
er hat seit 8 Monaten mit der Freundin ein Kind, da kann die Freundin doch nicht arbeiten gehen.
Denk mal nach
#kratz

Beitrag von anja96 - 23.11.07 - 10:16 Uhr

Sorry, aber wieso sollte sie nicht arbeiten gehen können. Meine Tochter ist 9 Monate alt und ich arbeite auch halbtags. Aber das steht ja hier sowieso nicht zur Debatte, sondern es geht darum, daß das Geld hinten und vorne für 3 Leute kaum reicht und das Jungendamt ihm pfänden will, was meiner Meinung nach bei dem Einkommen nicht möglich ist.

Beitrag von mami0406 - 23.11.07 - 10:43 Uhr

Wieso das denn nicht #kratz

Ich kümmer mich doch auch um eine ältere Dame morgens und abends und ich hab 2 Kleinkinder #schock

Beitrag von der_eisbaer - 23.11.07 - 11:52 Uhr

Ach so.

Beitrag von maeuschen06 - 22.11.07 - 16:06 Uhr

Hallo,

ohne pfändbares Einkommen gibt es auch keine Lohnpfändung! Und bei dir ist nichts bzw. allenfalls ein Minimalbetrag pfändbar.

Ich verstehe nur nicht, dass du dir erst jetzt Gedanken machst. Wie hast du dir denn vorgestellt, deine beiden Kinder ausreichend zu versorgen bei deinem Gehalt? Von deiner neuen Partnerin mal ganz zu schweigen. Wie sollte das laufen?

Ich finde es sehr traurig, dass du dir erst Gedanken über den Unterhalt deiner Kinder machst, wenn bei dir eine Lohnpfändung ansteht. Verantwortungsvoll überlegt man das vorher.

Wie wäre es denn mit einem Zweitjob für dich und zumindest einem 400 Euro Job für deine Freundin?

lg

Beitrag von laetitiajosephine - 22.11.07 - 16:09 Uhr

willst dich ja bloß drücken!

so wie du schreibst und über deine ex berichtest. #augen

vor der lohnpfändung brauchst du keine angst haben, da du ja deinen anteil immer behalten darfst (es gibt da pfändungsfreie grenzen). deine jetztfreundin und kind bekommen erziehungsgeld und alg2, damit brauchst dir um die keine sorgen machen.

übrigens heißt lohnpfändung, dass du deinen pflichten nicht nachkommst und auch keine einigung anderer art anvisiert hast. also selbst schuld! hättest den unterhaltstitel ändern lassen können, wenn dein gehalt weniger geworden ist, oder eben das zahlen sollen, was das ja fordert. mir wär das tierisch unangenehm, wenn mein arbeitgeber mit der sache belastet würde, und ddas wird mit einer lohnpfändung der fall sein.

Beitrag von daddy2007 - 22.11.07 - 21:31 Uhr

Nochmal Hallo!

Ich wollte mich nochmal kurz zu Wort melden und mich für eure Beiträge zu meinem Problem bedanken.

Also #danke und nochmals liebe Grüße
daddy2007

Beitrag von nightingale1969 - 22.11.07 - 22:39 Uhr

Der Kindesunterhalt ist übrigens von der ARGE von Deinem Nettoeinkommen abzusetzen, bevor man dieses (bzw. den anrechenbaren Teil des Nettogehaltes) auf Euren ALG II-Bedarf anrechnet. Richtig: Euren ALG II-Bedarf, denn nicht die Freundin bezieht ALG II, sondern Ihr drei zusammen.

Beitrag von manavgat - 23.11.07 - 09:12 Uhr

dazu teile ich Dir folgendes mit:

such Dir einen Nebenjob, wie jeder andere verantwortungsvolle Familienvater auch.

Gruß

Manavgat

PS: ein neues hierzu:

Unterhalt
Auch wer pleite ist, muss zahlen
Familienrichter haben entschieden: Eine prekäre Finanzlage allein ist kein Grund, dem eigenen Kind kein Geld mehr zu überweisen.

Wenn es um´s Geld für die Kinder geht, kennen Gerichte keine GnadeEltern müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den Unterhalt für ihre Kinder aufzubringen. Aus diesem Grund hat das Amtgericht München den Vater einer dreijährigen Tochter, die bei der Mutter aufwächst, zur Zahlung von Unterhalt verurteilt, obwohl der Mann selbst nur über ein Einkommen von 977 Euro netto verfügt. Das Argument: Der Vater hätte aufgrund seiner Unterhaltspflicht durch einen zusätzlichen 400-Euro-Job sicherstellen müssen, dass er seine Verpflichtungen erfüllen kann (Az. 554 F 10908/06).

Den Einwand des Vaters, er sei gar nicht in der Lage, den geforderten Unterhalt zu bezahlen, da ihm nach der Düsseldorfer Tabelle ein monatlicher Selbstbehalt von 890 Euro zustünde, ließ der Familienrichter nicht gelten. Zwar sei es richtig, dass grundsätzlich auch ein Unterhaltsschuldner das behalten dürfe, was als monatlich notwendiger Eigenbedarf anfalle. Wenn der Streit sich jedoch um den Unterhalt für das eigene Kind drehe, müssten strengere Maßstäbe angelegt werden. In diesen Fällen sei es legitim, auf ein fiktives Einkommen des Vaters abzustellen, das dieser ohne größeren Aufwand erzielen könnte.

Nach Meinung des Gerichts hätte der Vater alle verfügbaren Mittel heranziehen und seine Arbeitskraft soweit wie möglich einsetzen müssen und zum Beispiel durch einen zusätzlichen 400-Euro-Job sicherstellen müssen, dass er Unterhalt zahlen könne. Dass er es versäumt habe, diesen Schritt zu unternehmen, sei insofern irrelevant. Er müsse sich trotzdem so behandeln lassen, als habe er die ihm offenstehenden Einkommensquellen ausreichend ausgeschöpft.

Entsprechend dieser Argumentation stockten die Richter das tatsächliche Gehalt des Mannes um den fiktiven Lohn von 400 Euro auf. Ergebnis: Trotz seiner prekären Finanzsituation musste der Mann den nach der Düsseldorfer Tabelle geschuldeten Satz von 199 Euro monatlich überweisen.

Beitrag von forellenfaenger - 23.11.07 - 09:55 Uhr

Hi Manavgat,

das gilt aber nur für Väter die Unterhaltspflichtig sind.


Mütter werden mehr als selten zu Unterhaltszahlungen verurteilt!

Ich klage seit 9 Jahren ohne Erfolg.

LG

Michael