Ein liebes Hallo an alle,
bekommt man beim Beschäftigungsverbot sein normales Gehalt weiterhin?
Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen aber meine Schwiegermutter meinte, man bekommt nur einen Teil von seinem Gehalt.
Ist das wirklich so?
Und wer zahlt mein Gehalt?
Liebe Grüße
Claudia + Zwerg (8+0) im Bauch und
im 
Wer hat ein Beschäftigungsverbot?
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Beitrag von sternenauge - 22.11.07 - 15:39 Uhr
Beitrag von mela1976 - 22.11.07 - 15:41 Uhr
Hallo Claudia,
Ich habe schon ein BV seit beginn der ss.
Man bekommt sein volles Gehalt vom Arbeitgeber weiter Bezahlt und der bekommt es von der Krankenkasse wieder.
LG
mela
Beitrag von sternenauge - 22.11.07 - 15:51 Uhr

für die Antwort.
Darf ich fragen warum Du ein BV bekommen hast?
Hat die Krankenkasse den BV einfach so akzeptiert oder gab es Nachfragen? Immerhin kostet der Krankenkasse ein Haufen Geld.
Meine Schweigermutter macht mich wahnsinnig, weil sie Bedenken hat, das geht so nicht durch.
Beitrag von mela1976 - 22.11.07 - 15:54 Uhr
Bei mir auf der Arbeit besteht Gefahr für Mutter und Kind,
Öldämpfe, Metallstaub, Lärm und Erschütterungen.
Die Krankenkasse hat bis jetzt noch nicht Nachgefragt
Beitrag von fast30jahre - 22.11.07 - 15:54 Uhr
na und warum kannst Du nicht mehr arbeiten?
Oder entscheidet das Deine Schwimu, grins.
LG Lisa
Beitrag von sternenauge - 22.11.07 - 16:09 Uhr
Nein, das entscheidet sie zum Glück nicht.
Die nimmt das anscheinend sowieso nicht so ernst.
Ich hatte eine Fehlgeburt im Sommer in der 14. Woche.
Und da ich schwere anstrengende Tätigkeiten ausführen muß auf meiner Arbeit und ich alles alleine machen muß, da es keine Kollegen gibt und der Chef nur Stress macht, habe ich ein BV bekommen.
Der Chef hat nicht eingesehen, an der Situation etwas zu ändern. Er meinte: Schwanger sein wäre keine Krankheit.
Er hat mir schon unheimlich viel Streß und Vorwürfe gemacht als ich im Sommer, 2 Wochen wegen meiner Fehlgeburt nicht da war. Ich hätte schließlich nach 2 Tagen wieder arbeiten können.
Beitrag von emmy06 - 22.11.07 - 15:42 Uhr
Hallo...
Dein AG zahlt Dir Deinen Durschnittsnettlohn weiter (berechnet aus den letzten 3 Monaten vor Erteilung des BV/ ohne Zeitzuschläge, Wochenendzuschläge)
Dein AG bekommt die Lohnkosten über das U2-Umlageverfahren ersetzt.
LG Yvonne
Beitrag von sternenauge - 22.11.07 - 15:54 Uhr
Danke für die schnelle Antwort.
