ALG 2 was beantragen nach Geburt???

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von lueli69 - 23.11.07 - 10:52 Uhr

mein kleiner ist ende Oktober geboren, nun habe ich die Frage was ich über die Arge beantragen kann, klar

- Hartz 4 für ihn
- Alleinerziehenden Zuschlag


aber gibt es darüber hinaus noch Dinge die man beantragen kann??? Gibt es auch so etwas wie eine Erstausstattung für das Kind bei Geburt? Kenne mich nicht so aus und möchte heute ein Schreiben aufsetzen für die Beantragung da ich gestern endlich die Geburtsurkunde für den kleinen bekommen habe!


wäre schön wenn jemand einen Tip hätte und schon einmal vielen dank im voraus!!!


mfg

Beitrag von juliafranziska1 - 23.11.07 - 11:23 Uhr

Hallo,

dass man sich da nicht früher drum kümmert, muss ich nicht verstehen,
aber nun gut ...

Für die Erstausstattung ist es meines Wissens zu spät, die sollte man während der Schwangerschaft beantragen, damit man sich zur Geburt hin eingerichtet hat.
Möglicherweise weiß hier jemand dazu was anderes.
Des Weiteren ist der Kindsvater auch finanziell dafür zuständig - sollte für die Erstausstattung noch Geld von der ARGE fließen, holen die sich das vom Kindsvater wieder.

1. Alleinerziehendenzuschlag + Sozialgeld fürs Kind
Es gibt zum Alg II-Antrag einen Änderungsantrag - da kannst Du (mit der Geburtsurkunde zusammen) das Kind anmelden. Wenn in Deiner Bedarfsgemeinschaft keine weitere erwachsene Person mehr lebt, müsstest Du den Alleinerziehenden-Zuschlag automatisch bekommen.

2. Unterhalt für Dich
Dein Unterhaltsanspruch geht auf die ARGE über. Du musst Deiner Mitwirkungspflicht nachkommen und den Kindsvater angeben, damit sich die ARGE die gezahlten Leistungen von ihm gegebenenfalls zurück holen kann, da er für Dich unterhaltspflichtig ist (bis zum 3. Lebensjahr des Kindes).

3. Unterhalt Kind
Du musst Dich zusammen mit einem Anwalt oder dem Jugendamt um den Kindsunterhalt kümmern.
Sollte der KV nicht solvent sein, kannst Du Unterhaltsvorschuß beantragen.
Unterhaltszahlungen werden voll auf das Alg II angerechnet.

4. Kindergeld beantragst bei der Familienkasse des Arbeitsamtes.
Wird auch voll auf das Alg II angerechnet.

5. Elterngeld
Den Antrag findest Du hier:
http://www.elterngeld.net/elterngeldantrag.html
Alles über 300,- wird aufs Alg II angerechnet.

Zu Deiner Geburtsurkunde hast Du die passenden Geburtsbescheinigungen für die Anträge erhalten (steht obendrauf welcher für was ist).

Grundsätzlich ist der Kindsvater für Euren Lebensunterhalt zuständig und Du musst bei den Ämtern im vollen Umfang mitwirken, dass er auch zahlt - sonst können Dir die Leistungen versagt werden.

Hoffe, ich konnte helfen.

In diesem meinem Sinne,
juliafranziska

Beitrag von entichen - 23.11.07 - 11:26 Uhr

Dein Kind ist auf der Welt. Also brauchst Du ja keine Babyerstausstattung mehr. Du müsstest ja schon alles haben.

Ansonsten bist Du doch nicht tatsächlich 38 Jahre alt, bekommst ein Kind und hast nicht vorgesorgt, ob Du es Dir auch leisten kannst?

Denn wenn Du es Dir leisten kannst, brauchst Du ja nichts mehr zu beantragen, nicht wahr?

entichen


Beitrag von maeuschen06 - 23.11.07 - 11:56 Uhr

"nun ist der Wunsch nach einem gemeinsamen Kind da hoffe es klappt;-)) Juhu es hat geklappt, habe im Februar positiv getestet" Zitat aus deiner VK.

Vor der Zeugung sollte man sich Gedanken machen, ob man sich ein Kind auch leisten kann.

Erstaustattung brauchst du doch jetzt nicht mehr #kratz Sowas schafft man sich doch vor der Geburt an, oder?

Wieso Alleinerziehendenzuschlag, wenn du seit 15 Jahren mit deinem Lebensgefährten zusammen bist? Wieso zahlt er nicht für dich und das Kind?

lg

Beitrag von multivitamin - 23.11.07 - 11:57 Uhr

Hallo lueli,

für das Beantragen von Erstausstattung bist du (zu) spät. Das Kind ist bereits 1 Monat alt - da wird das Amt zu Recht davon ausgehen können, daß Ihr Euch bereits Bett, Kiwa, Kleidung und Zubehör gekauft habt - auch ohne Hilfen.

Alleinerziehenden Zuschlag - hast Du nicht einen Freund (Kindsvater?)

Sowohl für den Kindunterhalt als auch für Deinen Unterhalt (die ersten 3 Jahre) ist der Kindsvater zuständig, auch wenn Ihr nicht zusammen leben solltet. Erst wenn beim Kindsvater das Einkommen nachweisbar nicht ausreicht um Euch zu finanzieren kommen staatliche Leistungen (Unterhaltsvorschuß, ALG2) in Frage.

Wenn Euer Geld aber für einen Urlaub auf Fuerteventura in diesem Jahr gereicht hat, sollte doch auch was fürs Wunsch-Baby übrig sein#schein#gruebel#schein

Gruß, Multivitamin

Beitrag von daydream2007 - 23.11.07 - 12:35 Uhr

Hallo,

ich schließe mich den vorangegangenen Kommentaren an.

Außerdem solltest du uns mal über euren aktuellen "Zustand" aufklären, bevor man dir Tipps geben kann.

Wenn du mit deinem Lebensgefährten zusammenlebst und das Kind von ihm ist, fällt der Alleinerziehendenzuschlag selbstverständlich weg.

Ob du den ALG2-Satz für dein fast 1 Monate altes Baby beantragen kannst, weißt nur du. Wie hoch ist denn das Gesamteinkommen des Haushaltes? Fallt ihr überhaupt ins ALG2? Oder bezieht ihr aktuell welches?

Und warum fällt dir erst einen Monat nach der Geburt ein, das du "Erstausstattung" brauchst? Dafür ist es so oder so zu spät.

Bin gerade sehr verwundert. Entweder willst du uns hier veräppeln oder (falls die 69 im Nick dein Baujahr ist) du bist für dein Alter eindeutig zu blind ans Thema Kinder kriegen ran gegangen. Über solche Dinge macht man sich spätestens zu Beginn der Schwangerschaft einen Kopf bzw. (wenn das Kind geplant ist) vor der Zeugung.

#kratz

kopfschüttelnde Grüße

Beitrag von sockeline - 23.11.07 - 13:02 Uhr

Tja, also Du brauchst weder für Dich noch für euer Kind irgendwelche Gelder beantragen.
Du lebst ja mit dem KV zusammen, "sie bedeuten alles für mich"! Er ist für Dich und das gemeinsame Kind unterhaltspflichtig. Hartz IV steht euch beiden leider nicht zu.
Und bedenke, daß auch Ämter in diesen Foren unterwegs sind.

Beitrag von cocoskatze - 23.11.07 - 13:32 Uhr

"sie bedeuten alles für mich"

WAS sagt das denn bitte über die Wohnsituation aus???

Meine Freundinnen bedeuten mir auch alles, dennoch leben wir nicht in einer Bedarfsgemeinschaft!

Beitrag von sockeline - 23.11.07 - 16:46 Uhr

Eigentlich gebe ich mich nicht mit Krakelern wie Dir ab.
Schau doch einfach mal auf ihre VK.

Und wenn die Wohnsituation und die finanzielle Situation so bescheiden ist, dann setzt man kein Kind in die Welt. Es sei denn man vertritt die Auffassung die steuerzahlende Allgemeinheit muss diesen Spass finanzieren.

Und, sofern deine Freundinnen mit Dir zusammen wohnen - ja, dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft.

Beitrag von juliafranziska1 - 23.11.07 - 17:17 Uhr

Hallo,

"Und wenn die Wohnsituation und die finanzielle Situation so bescheiden ist, dann setzt man kein Kind in die Welt."

>>> Auch wenn ich Dir da durchaus recht gebe, ist es müßig, darüber hier nun zu diskutieren - das Kind ist ja schon in den Brunnen gefallen, bzw seit einem Monat auf der Welt.

In diesem meinem Sinne,
juliafranziska

Beitrag von sockeline - 23.11.07 - 17:23 Uhr

Ja, damit hast Du wohl recht.

Ich bin auch Mutter, ich geh schon immer arbeiten (ganztags) wer kann denn schon noch von einem Gehalt leben?
Nur sind unsere Steuern und Abgaben auch deshalb so hoch, weil wir ein hohes soziales Niveau haben. Wenn weniger Leute dieses System ausnutzen würden, dann hätten wir alle mehr in der Tasche.

Der Antrieb zur "Sebstversorgung" sei sie es selbst oder ihr Lebensgefährte scheint nicht sehr ausgeprägt zu sein....

Ja, es ist müßig, leider

LG, Sockeline

Beitrag von sbecker - 23.11.07 - 17:44 Uhr

Hallo Sockeline

super formuliert... sprichst vielen aus dem Herzen

LG

Mone

Beitrag von cocoskatze - 24.11.07 - 21:46 Uhr

WO habe ich krakelt?

Es steht definitiv NICHT in der VK, ob die beiden nun zusammen wohnen oder nicht!

Beitrag von carrie23 - 23.11.07 - 22:18 Uhr

Alg2 für Ihn
Alleinerziehend bist du ja nicht, also fällt der Zuschlag weg.
Erstausstattung ist eben für die ersten Sachen die man direkt nach der Geburt braucht und die wirst du ja wohl schon haben, oder wo hat der Kleine bis jetzt geschlafen?
Da bekommt ihr nix mehr, das hättest du alles schon in der Schwangerschaft beantragen müssen.

Gruss carrie