Alg 2- Umzug und Mietkosten

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Beitrag von shoki82 - 23.11.07 - 12:04 Uhr

Hallo!
Zu meiner Situation: Wir erwarten unser 2. Kind, und wollen mitte nächsten Jahres in eine größere Wohnung ziehen. Momentan ist mein Partner Alleinverdiener, deswegen bekommen wir zusätzlich ergänzendes Alg 2., 216 Euro monatlich.
Nun habe ich mich ein wenig im Netz schlau gemacht und gelesen, dass bei uns in Hannover die Höchstmiete bei 4 Personen bei 535 Euro liegt.
Nun meine Frage: Da mein Freund arbeitet, haben wir einen Freibetrag von 310 Euro im Monat. Könnten wir theoretisch auch eine teurere Wohnung anmieten, und die höheren Kosten durch diesen Freibetrag selber decken?
Oder könnte die Arge darauf bestehen, dass wir in eine Wohnung mit angemessenen Mietskosten ziehen?

Vielleicht gibt es hier ja einige Alg 2- Experten, die mir in dieser Sache weiterhelfen können?

Gruß.... Jessica

Beitrag von goldtaube - 23.11.07 - 12:21 Uhr

Es ist möglich die Differenz selber zu zahlen, wenn ihr in eine teurere Wohnung zieht.

Ihr dürft auch ohne Genehmigung umziehen, bekommt dann aber nicht die Umzugskosten erstattet. Die angemessene Miete müssen sie dann zahlen, aber nur maximal den Betrag den ihr für die alte Wohnung bekommen habt, wenn die billiger war als die neue Wohnung.

Darum ist es sinnvoll, dass ihr euch eine Genehmigung holt und wenn ihr sie bekommt, dann müssen sie die angemessene Miete für die neue Wohnung zahlen. Die Differenz könnt ihr dann selber zahlen.

Beitrag von shoki82 - 23.11.07 - 12:36 Uhr

#danke für deine Antwort!
Ich wusste gar nicht, dass man ohne Genehmigung umziehen darf?! Das mit den Umzugskosten ist in unserem Fall völlig egal, denn wir haben einen Bekannten, der uns mit einem Transporter aushelfen würde. Die Kosten die dabei entstehen sind so gering, dass wir diese aus unserer eigenen Tasche bezahlen.
Man muß ja nicht wegen jedem Pi-Pa-Po zum Amt rennen, und sich Kosten erstatten lassen! ;-)

Also, nochmals danke!

Gruß....

Beitrag von goldtaube - 23.11.07 - 12:53 Uhr

Aber wie gesagt, ohne Genehmigung gibt es nur maximal den Mietbetrag, den ihr für eure jetzige Wohnung bekommt. Wenn das geringer als die angemessene Miete für die neue Wohnung ist, habt ihr weniger ALG II, aber dafür einen höheren Eigenanteil zu tragen, als wenn ihr mit Genehmigung umzieht.