Hallo
schon wieder eine Frage zur Teilzeit
Ich arbeite 25 Std. die Woche, also jeden Tag 5 Stunden von 8-13 Uhr.
Montags könnte ich jetzt 2,5 Stunden länger arbeiten bis 15.30. Da könnte ich meinem Chef anbieten, Überstunden zu arbeiten.
Wie rechnet sich das dann.
5 Überstunden = 5 Arbeitsstunden = für mich 1 Tag frei ???? Könnte ich nämlich gut gebrauchen für die Ferien.... 
Elke :)
Frage zur Berechnung von Überstunden ---> Teilzeit
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Beitrag von kampfameise - 23.11.07 - 14:58 Uhr
Beitrag von emilymaria - 23.11.07 - 15:05 Uhr
Hallo,
rein rechnerisch stimmt deine Rechnung, aber soviel ich weiß muss man nach 6 Std. zwingend eine Pause von 1/2 std. machen - das ist zwar in der Realität oft nicht der Fall, wird aber fast von allen Arbeitgebern so berechnet, so dass die bei ings. 7,5 Stunden dann 7 bleiben würden.
Frag mal deinen Arbeitgeber, wie er es am liebsten hätte bzw. ob es überhaupt möglich ist, dir dann mal nen regulären Tag freizugeben (sonst hat er ja auch die Möglichkeit es zu bezahlen) Oder er will dir gleich nen höheren Arbeitsvertrag anbieten - was dir natrülich in Hinsicht mal nen freien Tag nix bringt.
LG, Mari (die dank flexiblem Arbeitszeitkonto und 24 Std./Woche immer mal hin- und herschiebt und so etliche freie Tage hat)
Beitrag von schnugge05 - 23.11.07 - 15:07 Uhr
Hallo.
Das Angebot mit länger arbeiten, kommt von dir? oder vom Chef?
Die Arbeitszeit bestimmt doch eigentlich der Chef oder?
Wenns so ist dann sinds auch keine Überstunden sondern halt neue Arbeitszeit - also mehr Lohn.
So kenn ich das.
LG Schnugge05
Beitrag von sbecker - 23.11.07 - 15:08 Uhr
Hallo Elke,
es kommt auf die vertragliche Regelung an, was da als Wochenarbeitszeit festgehalten ist und wie die Regelung lautet bzgl Abbau angefallener Überstunden. Bzw hängt es da von der Loyalität des Chefs mit ab.
Wir handhaben es so, das bei einer Arbeitszeit von z.B. 20 Std die Woche, am Ende der Woche dann die Überstunden ermittelt werden (Wochen-IST-Std abzgl. Wochen-SOLL-Std)..
Den Überstundenabbau darf ich dann in Ferienzeiten machen, insofern die betrieblichen Belange es zulassen, das Büro muss von anderen Kollegen dann besetzt sein.
Biete es Deinem Chef an, frag ihn wegen Aufbau eines Überstundenkontos für Ferien, haltet es bei Zustimmung seinerseits schriftlich fest, dann bist Du auf der sicheren Seite.
LG
Mone
Beitrag von kampfameise - 23.11.07 - 15:15 Uhr
Hallo
es ist so, das vertraglich die 25 Std. geregelt sind, also Mo-Fr 8-13 Uhr.
Nur Montags könnte ich (bedingt durch die Kinderunterbringung) auch mal bis 15.30 Uhr arbeiten. Das weiß mein Arbeitgeber und ich hab ihm auch gesagt, das man das ja dann so rechnen könnte. Eventuell. Er war ja auch garnicht abgeneigt.
Es ist nur so, das ich 3 Kinder habe und dementsprechend Ferienzeiten im Jahr, da bräuchte ich so was fast, sonst müsste ich in den großen Ferien unbezahlten Urlaub nehmen 
ameise :)
Beitrag von sbecker - 23.11.07 - 15:52 Uhr
Hallo,
red mit Deinem Chef wegen flexiblem Arbeitszeitkonto und ob Du in den Ferien für die ÜST dann frei machen kannst.. wie ich bereits erwähnte...
Rechtlich besteht darauf KEIN Anspruch
Gruss
Mone
