Kann man auf den 15. des Monats kündigen????

Huhu zusammen,

wir ziehen hier aus und ich würde gerne auf den 15.5 kündigen? Kann ich so einfach zur Monatsmitte kündigen, im Mietvertrag steht diesbezüglich überhaupt nichts drin. Was ist noch zu beachten???

Liebe Grüße,
Andrea

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Hey!

Also,wir sind auch gerade umgezogen.Haben aber zum ertsne gekündigt.Wie das zum 15. ist weiss ich also nicht.Frag doch einfach bei deinem Vermieter mal nach!

Vergesst nicht,das ihr vermutlich auch 3 Monate vorher kündigen müsst.(Mussten wir jedenfalls)

Also am besten beim Vermieter nachfragen,zu wann man kündigen kann.

Lieben Gruss
Melli

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"Haben aber zum ertsne gekündigt"

Auch falsch. Mann muss immer zum Monatsletzen kündigen.

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hallo

zu wann warst du eingezogen? zum ende oder zum mitte des monats? danach richtet es sich.

ansonsten 3monate kündigunsgfrist. schriftlich kündigen mit einschreiben rückschein.


lg nadine, die am ende des monats die alte butze abgibt

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"zu wann warst du eingezogen? zum ende oder zum mitte des monats? danach richtet es sich. "



Sorry, aber das ist Quatsch mit Sauce !

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wir haben zum letzten des monats gekündigt. unsere nachbarn waren zu einem 15. eingezogen und sind auch wieder zum 15. ausgezogen.

p.s.: danke für die sauce;-)

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Hallo,

so viel ich weiß, kann man als Arbeitnehmer immer

vier Wochen zum 15. und 30. eines Monats kündigen.

Das ist die gesetzliche Kündigungsfrist. Wenn vertraglich etwas anderes vereinbart wurde, gilt der Vertrag.

LG
Silke

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Hier geht es um die Kündigung eines Mietvertrages. Nicht um die Kündigung eines Arbeitsvertrages.

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Sorry Andrea,
ich komme gerade aus´m Büro und habe das wohl noch nicht so ganz abgeschüttelt. War jetzt gedanklich bei einer beruflichen Kündigung.

LG
Silke

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Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist:

3 Monate zum MonateENDE.

Eine Kündigung zum 15. ist nicht möglich.

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Eine Kündigung ist immer und zu jeder Zeit möglich.

Diese gilt, wenn der dem gekündigt worden ist, die nicht fristgerechte Kündigung akzeptiert.

Wer sich nicht genau sicher ist, für den gibt es noch folgende Möglichkeit.

Nähmlich der Zusatz in einem Kündigungsschreiben wie z.B.

Ersatzweise gilt diese Kündigung zum nächst möglichen zulässigen Zeitpunkt

ist ebenso möglich.

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Hallo Nobility,

eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Um rechtlich wirksam zu sein, muss der Empfänger die Kündigung nur erhalten, nicht aber akzeptieren.

Demnach kann eine WIRKSAME Kündigung nur zum Monatsletzen erfolgen. Bei allen anderen Terminen ist der Mieter auf die Kulanz des Vermieters angewiesen, was dann eigentlich keine Kündigung mehr ist, sondern ein Aufhebungsvertrag.

Natürlich kann die Fragestellerin zu jedem x-beliebigen Termin kündigen. Sie braucht auch gar keinen Termin angeben. Die Kündigung wird dann aber trotzdem erst 3 Monate später zum Monatsletzen wirksam, egal was in der Kündigung steht. Und dazu muss der Vermieter nicht mal widersprechen oder auf den Fehler hinweisen.

Man erzeugt durch einen falschen Kündigungstermin also nichts weiter als eigene Unsicherheit.

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Hallo bezzi,

immer wieder ist hier von Unsicherheit in der Frage, wie kann ich meine Wohnung bzw. meinen Mietvertrag kündigen, zu lesen.

Auch über Form und einzuhaltende Kündigungsfristen sowie über Inhalt ihres Mietvertrages sind sich viele nicht sicher.

Nach allem was ich hier oft lese erweckt dies in mir den Eindruck, dass in diesem und nicht nur in diesem Punkt von Mietern viele Fehler begangen werden. So wie im Arbeitsrecht viele Kündigungsfehler von AG begangen werden die natürlich oft zu Kündigungsschutzklagen führen. So verhält es sich im Mietrecht mit Mietern.

Deswegen mein schlichter einfacher pauschal Vorschlag.

Eine solche Kündigung ist Gesetzlich zulässig und spätestens zum Gesetzlich zulässigen Zeitpunkt wirksam. Damit kann auch der Unwissendste wenig falsch machen.

Gruß
Nobility

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Hallo,

du hast 3 Monate Kündigungsfrist und es kann immer nur zum Monatsende gekündigt werden auch wenn du zum 15. die Wohnung bezogen hast.

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Du könntest jetzt noch für den 30.04.2009 kündigen, wenn die Kündigung dem Vermieter spätestens am dritten Werktag im Februar vorliegt.

Der nächstmögliche Termin wäre der 31.05., zu dem die Kündigung dann spätestens am dritten Werktag im März beim Vermieter eingegangen sein muss.