Hallo,
ich habe da mal eine Frage, die mich nun dringend interessiert.
Zu meiner Vorgeschichte: Ich habe 3 Kinder aus 1. Ehe, und die Exfrau hat den Kontakt zwischen den Kindern und mir auf suptile Art und Weise boykottiert.
Nun kam vor zwei Wochen eine Mail von meiner Ex, daß sie für die jüngste Tochter ( 14 ) eine Unterschrift benötige, für die stationäre Behandlung der Kinder - und Jugendpsychatrie. Ich habe diese gegeben.
Heute bekam ich eine Mail, daß eine Behandlung auf der offenen Station nicht weiter erfolgen kann, da daß Kind mehrmals Selbstmordgedanken ausgesprochen habe. Sie müsse nun auf die geschlossene Station, würde dies aber verweigern, sodaß ein richterlicher Beschluß von Nöten sei. Dafür müsse ich mit meiner Ex auf das Gericht gehen um den Antrag zu stellen.
Versteht mich nicht falsch, ich werde alles tun, damit meiner Tochter geholfen wird. Aber ich kann nicht verstehen, daß sich bisher kein Arzt mit mir in Verbindung gesetzt hat um mal mit mir ein Gespräch zu suchen.
Kann dies denn sein?
Ist das in der Regel so? Ist es tatsächlich so, daß ich , sobald ich meine Unterschrift geleistet habe, in allem außen vor bin?
Ist es auch tatsächlich so, daß obwohl wenn beide Eltern mit einer anderen Therapie einverstanden sind ( indem Fall eben eine geschlossene Station ) ein richterlicher Beschluß her muß?
Wird darüber hinaus auch das Jugendamt mit eingeschalten?
Soviele Fragen, die mir im Moment durch den Kopf gehen, aber vielleicht kann mir ja einer von euch weiterhelfen.
Danke schon mal im voraus!
Silent-runner
Richterlicher Beschluß ?
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Hi!
"Versteht mich nicht falsch, ich werde alles tun, damit meiner Tochter geholfen wird. Aber ich kann nicht verstehen, daß sich bisher kein Arzt mit mir in Verbindung gesetzt hat um mal mit mir ein Gespräch zu suchen.
Kann dies denn sein?
Ist das in der Regel so? Ist es tatsächlich so, daß ich , sobald ich meine Unterschrift geleistet habe, in allem außen vor bin? "
In der Regel wäre es wohl so, dass der Vater sich an die entsprechenden Einrichtungen und Ärzte wendet, um die notwendigen Informationen zu bekommen!
Verena
Hallo yw76,
****''In der Regel wäre es wohl so, dass der Vater sich an die entsprechenden Einrichtungen und Ärzte wendet, um die notwendigen Informationen zu bekommen!''****
zu ergänzen: ....wenn denn die Mutter, wie es die Regel wäre, dem Vater überhaupt Informationen zu solchen Ärzten und den Vorgängen dazu gegeben hätte.
MfG krypa
Wenn er Unterschriften geben muss, wir er wohl auch wissen, in welchen Einrichtung sich sein Kind befindet!!!
Hallo yw76,
es ist nicht gesagt, daß auf dem Schreiben mit der zu unterschreibenden Einverständniserklärung auch die entsprechende Einrichtung vermerkt war.
Außerdem ist es zweifelhaft, ob er dann von den entsprechenden Ärzten auch tatsächlich Auskunft erhalten hätte. Wie hätte er sich dazu legitimieren sollen?
Außerdem halte ich es für eine Bringschuld der Hauptbetreuenden, entsprechende Informationen
zu liefern, zumal wenn sie weiß, daß kein Kontakt zwischen Kind und Vater besteht.
Jetzt, bei der 2. Unterschrift, ist natürlich, wie ich auch schon im anderen Posting schrieb, die Zeit für den Vater gekommen, wieder in seine Verantwortung einzusteigen
(zu versuchen).
MfG krypa
Hallo VW76,
nichts für ungut aber hier geht es um ein Kind das sich in höchster Not befindet. Kein Platz für Zickereien und Schuldzuweisungen.
Wenn du einen qualifizierten Beitrag zu der Problematik bringen kannst die dem Kind helfen habe ich ein offenes Ohr und akzeptiere auch Kritik.
Aber bitte keine Wortschlachten.
Es gibt viel mehr zwischen Himel und Erde als der menschliche Verstand begreifen kann.
Grüssle
s_r
Da gebe ich vw76 100 % Recht.
Man unterschreibt doch nicht blind irgendein Formular. Und wenn man nicht genau weiss, was man da Unterschreibt, fragt man nach.
Hallo liahs-mutter,
weitere Infos im weiter untenstehenden Posting von
silent-runner.
MfG krypa
"In der Regel" wäre die Mutter in der Bringschuld.
Warum muss ein Vater immer hinter allem hinterher laufen?
Und sich am Ende auch noch beschimpfen lassen?
Wünschenswert wäre es, wenn beide Elternteile gleichermaßen an der Erziehung "arbeiten" können. Dazu gehört aber, dass der/die Betreuunde dem/der zahlenden Informationen gibt, dass Kompromisse gefunden werden und beide!!!! auf dem gleichen Stand sind.
Wäre nur fair dem Kind gegenüber, denn das liebt beide gleichermaßen... (eigentlich)
lg Tanja
Bring- und Holschuld sind Begriffe aus dem Vertragsrecht und haben bei diesem Thema hier nichts verloren. Immer dieses affige "Bringschuld", wenn man sich den Anschein geben will, man hätte juristisch Ahnung. Lachhaft.
Hallo nightingale1969,
diese Begriffe werden nicht nur im Schuldrecht verwendet.
Diese Begriffe finden auch im Informationsmanagement Anwendung. Mal ein Beispiel aus einem anderen Bereich:
Bemerkt ein Mieter beim Gang zu seinem Keller, daß dort im Gang Wasser aus einem Rohr austritt, so ist er verpflichtet, das zu melden. Diese Information ist seine Bringschuld. Der Hausmeister oder Hausbesitzer muß nicht jeden Tag dort in den Keller gehen, um nachzusehen, ob vielleicht etwas nicht stimmt.
Stell Dir mal folgenden Zusammenhang vor:
Das Leben spielt sich generell im Ablauf routinemäßiger, immer wiederkehrender Ereignisse ab. Zwischendurch gibt es unverhersehbar aber auch immer wieder mal seltene einschneidende oder herausragende Ereignisse.
Soll jetzt ein getrenntlebendes Elternteil täglich beim hauptbetreuenden sich erkundigen, ob was Besonderes vorliege?
Es ist doch die ''Bringschuld'' des mit dem Kind zusammenlebenden Elternteils bei Eintrit einschneidender Ereignisse das andere Elternteil umgehend zu informieren. Derjenige, der zuerst von dem Ereignis erfährt, ist doch in der Bringschuld, das 'mitverantwortliche' Elternteil zu informieren.
Hier noch mal zum Nachlesen:
Bringschuld bezeichnet im Informationsmanagement die Verantwortung desjenigen, der über eine Information verfügt, diese den Betroffenen und Beteiligten rechtzeitig und umfassend und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. WIKIPEDIA
Also hör auf, hier solche Halbbildung zu verbreiten.
MfG krypa
Das hätte er mit Sicherheit gemacht wenn er denn über den "Seelenzustand" seiner Tochter bescheid gewußt hätte!
Wenn die Mutter des Kindes den Vater nicht einschaltet und dann auch noch den Kontakt unterbindet sollte man nicht versuchen dem Vater ans Bein zu pinkeln sondern der Mutter mal ne richtige Schelle verpassen dürfen
!
Hallo melli2707,
danke für Dein Posting.
Ich fürchte nur, daß so ein 'Rüffel' für die Mutter nichts brächte. Sie wird derart mit sich selber beschäftigt sein, daß sie keine Antenne für sowas hätte.
Wer ein Kind im Elternkonflikt am Umgang hindert und das andere Elternteil ausblendet, ist mit der Befriedigung eigener Bedürfnisse und Defizite so stark beschäftigt, daß einfühlende Impulse gegenüber dem Kind ständig unterdrück sind.
Wer selber in einem seelischen Mangelzustand agiert, findet das Fenster für Andere meist nicht.
MfG krypa
Danke krypa, dem ist nichts hinnzuzufügen!
"In der Regel wäre es wohl so, dass der Vater sich an die entsprechenden Einrichtungen und Ärzte wendet, um die notwendigen Informationen zu bekommen!"
In der Regel sollte es so sein, dass die Eltern miteinander KOMMUNIZIEREN zum WOHL ihres Kindes und dass die sogenannte Mutter dem Vater auch mal was mitteilt!
Die"Mutter" der Tochter meines Mannes hat ihn nicht mal informiert, dass seine Tochter ins Krankenhaus muss. Das hat ihm seine Tochter erzählt, da war sie gerade mal 8!!! Er wurde nicht informiert, in welches KH sie muss und konnte sie nicht einmal besuchen! Auf Nachfrage bei ihrem Kinderarzt hat er auch KEINE Information erhalten!!! Und dann lese ich hier so einen dämlichen Spruch von Dir!
Du hast überhaupt keine Ahnung! Stell Dir mal vor, dass Dir Dein eigenes Kind vorenthalten wird, dass Umgang gerichtlich durchgesetzt werden muss und dann wird sich trotzdem nicht dran gehalten, Du erhälst keinerlei wesentliche Informationen und siehst auch noch, wie Dein Kind leidet, obwohl Du Dir ein Bein ausreißt und freiwillig mehr KU zahlst und der "Mutter" einen Haufen Geld in den A*** schiebst, in der Hoffnung, dass sie Gnade zeigt und Du Dein Kind wenigstens 2x monatlich sehen kannst! Das wünsche ich niemandem!!!
Tatsächlich, es GIBT solche "Mütter", die sich einen Spaß daraus machen, den KV zu terrorisieren und die NICHT an das WOHL ihres Kindes denken!!!

Hallo silent-runner,
Du hättest schon längst einbezogen sein müssen!
Wenn ein Kind in einen solch desolaten Zustand gerät, so hat das schon eine längere Vorgeschichte. Es spricht nicht gerade für die Hauptbetreuende, Dich nicht schon längst einbezogen zu haben, egal, aus welchen Gründen auch immer Du keinen Umgang hattest.
Du könntest evtl. bevor Du Dich bereit erklärst, die Unterschrift zu leisten, darum bitten, genauere Informationen über die Hintergründe zu bekommen:
Namen der Ärzte und therapeutischen Einrichtungen etc., um mit denen Kontakt aufzunehmen.
Du kannst auch versuchen, herauszubekommen, wie Du mit deiner Tochter in Kontakt kommen könntest.
Du bist kein Unterschriftenautomat, der blindlings ein Einverständnis zu einem Black-Box - Vorgang zu geben hat, sondern Du bist ein Vater, der sich Sorgen macht.
MfG krypa
Hallo Krypa,
erst einmal vielen Dank für deine Antwort.
Sicherlich habe ich gewußt, in welche therapeutische Einrichtung meine Tochter kommt. Das habe ich mit hängen und würgen aus meiner Ex auch herausbekommen.
Sicherlich mag es ein Fehler sein, daß ich mich nicht mehr dahinter geklemmt habe. Und ich möchte es auch nicht mit meiner momentanen Arbeitssituation entschuldigen.
Aber ich bin eben auch davon ausgegangen, daß wenn Gespräche geführt werden, der Vater automatisch damit einbezogen wird.
Wir hatten das ja schon einmal, daß ich gleich nach der Trennung für einen Kinderpsychologen eine Unterschrift leisten mußte. Ich wollte dann wissen, zu wem sie geht und wieso und habe definitiv keine Auskunft darüber bekommen. Das einzigste was ich zu hören bekam, wenn du nicht unterschreibst, dann gehe ich vor Gericht. Wir waren da gerade getrennt, ich selbst noch in einem Chaos. Ich habe unterschrieben, was hätte ich denn machen sollen? Dann habe ich eben über den Anwalt nach Adresse fragen lassen..und was bekam ich zur Antwort? Das Kind befindet sich in keiner Therapie. Was soll ich denn dann machen?
Ich habe sie nun gebeten, daß sie mir bitte die Adresse und den Arzt nennt, damit ich mich mit ihm in Verbindung setzen kann.
Wir haben gerade mal wieder Schweigen im Walde.
silent-runner
Hallo silent-runner,
ich hatte mir schon was Ähnliches gedacht, wollte aber erst mal noch eine Antwort von Dir abwarten.
Also, ich würde erst auch mal zum Jugendamt gehen und mich in dieser Angelegenheit ''beraten'' lassen. Die sollen Dir erstens helfen/Ratschläge geben, einen Kontakt zu Deinem Kind herzustellen, und 2. wird damit auch dokumentiert, daß Du Dich bemüht hast.
Wie weit wohnt denn Dein Kind weg? An Deiner Stelle würde ich auch zum JA am Ort Deines Kindes Kontakt suchen und denen zunächst telefonisch schildern, wie die Lage ist.
Zur Not würde ich mir dann auch ein geistiges Expeditionspaket schnüren, ein paar Tage Urlaub nehmen und vor Ort weitere Hilfemöglichkeiten betreiben.
Du mußt, wie ich denke, Dich auch darauf einstellen, daß Dein Kind in einer PAS-Problematik steckt und Dich selber erst mal ablehnt.
Alles Gute von krypa
Hey Krypa,
Klar! PAS! Wiso bin ich da nicht draufgekommen????
Sach mal wer bist du eigendlich das du so super Ideen hast!!!
Vielen DDank Dafür ich klemmm mich da jetzt sofort dahinter!!!
Liebes Grüssle
S_R
Hallo.....
es gibt tatsächlich einen Namen für das, was wir hier mit dem Kind meines Mannes Durchmachen.
PAS
Danke, vielleicht ermöglicht uns das auch etwas Hilfe.
Hallo...
Ich nehme an, dass es hier "nur" um die Unterschrift und damit das Einverständnis der Eltern für eine Unterbringung in der geschlossenen psychiatrischen Station geht!
Das ist eine formale Sache und muss so ablaufen, wenn die Tochter nicht freiwillig da hin geht!
Eine geschlossene Station ist Freiheítsberaubung, und wenn sie da nicht freiwillig geht, wird ein richterlicher Beschluss eingeholt!
Dies ist notwendig, weil es zum Schutz des Mädchens dient, wenn sie schon mehrfach Suizidgedanken geäußert hat.
Du bist deswegen in nichts außen vor!
Mit deiner Unterschrift gibst du in diesem Fall nur dein Einverständnis für die Unterbringung deiner Tochter in dieser Institution. Das ist dann sozusagen eine Zwangseinweisung zum Schutz ihres Lebens...
Gruß Kati
....genau so ist es.
Da wirst du wohl selber in die Gänge kommen müssen!
Die Ärzte laufen dir sicher nicht nach.
Mach einen Termin aus mit den Ärzten, is ja schon lange überfällig.
Einfach was unterschreiben und dann hat sich das für dich erledigt oder wie!?
Deine Tochter hätte dich schon lange gebraucht.
.....so und jetzt auch für dich.......
Klar! Du rufst bei der Nummer des an die dir dein Expartner natürlich gegeben hat. Alles ganz easy!!!
Ne du.
So ist das nicht.
Da muß erst der Richter her damit die Mutter spricht.
So sieht das aus.
Aber glaube mir...ich beneide JEDEN bei dem es mit den Kindern klappt obwohl man nicht mehr zusammen ist.
Warum schreibst du immer von der Mutter!?
Deine Tochter ist 14 Jahre alt wenn die den Vater sehen will dann wird auch die Mutter nichts machen können!
Außerdem ist es wichtig was die Ärzte sagen und dafür brauchst du keinen Richter!
Du hast eine Unterschrift geleistet und dich nicht mal informiert was da los ist mit deiner Tochter!
Nie hätte ich das einfach unterschrieben ohne vorher mit den Ärzten zu reden!
Ja und ich beneide auch die Familien wo es funktioniert denn der Vater meiner grossen Tochter hat sich seit einem halben Jahr nicht blicken lassen und hatte auch vorher nie grosse Lust sie zu sehen!
Wenn man Vater in so einer Situation ist ist es noch viel wichtiger das man sich um seine Kinder bemüht!
Sie fühlen sich sonst ungeliebt und so als wären sie selbst Schuld daran das der Vater nicht mehr kommt!
Wach auf und hör endlich auf damit die Schuld der Mutter zu geben denn du hast genauso viel Schuld!
Setz dich mit ihr zusammen und tu alles damit du auch mit ihr kar kommst das wird deiner Tochter sehr viel bedeuten!
Jetzt noch nen Richter einschalten wird deiner Tochter auch nicht helfen!

