Wie oft Unterhalt berechnen lassen?

Hallo Ihr Lieben,

meine Situation:

Ich bin seit fast 14 Jahren alleinerziehend, der Vater zahlt Unterhalt derzeit 355.-

Da der Unterhalt ab 1.1. dieses Jahres ja erhöht wurde, bin ich mir nicht sicher, ob diese Summe noch stimmt.

Die Unterhaltszahlungen berufen sich immer noch auf das Gehalt des Vaters von 1995.

Er hat keinen Kontakt zu seinem Sohn, was von Ihm ausgeht, und NICHT von mir.

Wie seht Ihr das? Soll ich den Unterhalt neu berrechnen lassen, mit dem ganzen Ärger der mit dort dran hängt, oder lieber keine schlafenden Hunde wecken?

Danke schon mal!!!

Vanilleeis

1

Hallo,

du kannst alle 2 Jahre den Unterhalt neu berechnen lassen, dazu muss er seine Einnahmen darlegen!

Warum schlafende Hunde wecken?!
Immerhin gibt es die verschiedenen Tabellen-Sätze aufs Alter bezogen und Neuerungen!

LG

2

Die Düssldorfer Tabelle wird m.W. alle zwei Jahre angepasst...und exakt in dem Rhythmus hast du das Recht, das Einkommen des KV überprüfen zu lassen.

Meinst du nicht, dass er mittlerweile mehr verdient als vor 14 Jahren? Ist er denn noch in der gleichen Firma beschäftigt?

Ich würde das machen (über einen Anwalt oder eine Beistandschaft beim Jugendamt) und dann auch gleich zusehen, dass ich einen DYNAMISCHEN Titel bekomme...

3

Es kann natürlich auch nach hinten losgehen.

Weißt du denn , wieviel er verdient bzw. was er überhaupt beruflich macht?

Schreib ihn doch selber mal an, dass er dir seine Einnahmen offen legen soll. Dann kannst du immer noch entscheiden, ob du zum JA gehst oder nicht.

LG, katrin

4

Is lieb gemeint, aber die Chance daß er mir sein Gehalt offen legt ist so hoch wie ein Lottogewinn.

Da werde ich lieber zum Jugendamt gehen.

Danke für Eure Antworten!

5

Hallo,

also soweit ich weiß, ist der Unterhalt nicht gestiegen. Im Gegenteil. Durch das erhöhte Kindergeld müsste mein Ex jetzt 2 Euro weniger zahlen als vorher.

Zum Glück habe ich einen erwischt, der soger freiwillig mehr für seine Tochter zahlt. :-)

LG Sabrina

6

wenn sie seit 14 jahren keinen unterhalt mehr hat berechnen lassen, dann hat es sich für sie aber definitiv verändert - das kind hat auch schon die altersstufen gewechselt ;-)

lg

7

Hallo,

schau doch einfach mal in die Tabelle und dann ziehst du noch hälftig das Kindergeld ab:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php

Dann weisst Du ja in etwa, ob es sich lohnt den UH neu zu berechnen.

LG

Sweetlady0020