Elterngeld, Steuernachzahlung nur bei Ehepaaren ?

Hallo,

bin momentan etwas verwirrt. Die Tochter von unserem Nachbarn erwartet im Juli ihr erstes Kind. Sie lebt mit dem Vater des Kindes zusammen, die beiden sind aber nicht verheiratet. Nun erzählte sie mir, dass sie, wenn das kind da ist, aufhört zu arbeiten und ein jahr lang elterngeld bezieht, was ja 67 % des bisherigen nettogehaltes ausmacht. darauf meinte ich, dass sie sich aber was zur seite legen muss wg. der steuernachzahlung, da das elterngeld über den progressionsvorbehalt ja doch steuerpflichtig ist. darauf hat sie gemeint, das gilt nur für verheiratete gilt, und nur, wenn der andere ehepartner dann auf steuerklasse 3 arbeitet.

ich dachte, dass man durch das elterngeld generell eine steuererklärung abgeben muss und auch was nachzahlen muss, wenn die werbungskosten oder sonderausgaben das nicht ausgleichen. sehe ich das falsch ?

LG Anja

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Hallo,

also genau wie das vor sich geht kann ich dir leider nicht erklären, aber ich bin in einer änlichen Situation. Meine kleine maus ist letztes Jahr im Juli zu Welt gekommen. Mein Freund und ich wohnen zusammen sind aber nicht verheiratet. Ich habe für 2008 meine Steuererklärung gemacht wie jedes Jahr, denn ich findes das nicht gut wenn man dies nicht tut, aber das tut ja hier nichts zur Sache.
Aufjedenfall hab ich sie gemacht und musste nix zurückbezahlen im gegenteil ich hab sogar knappe 1500 € zurück bekommen.
Sorry das ich dir das nicht erklären konnte, aber vielleicht hilft dir das trotzdem etwas weiter.

LG

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Die Steuernachzahlungen gibt es wirklich nur bei Verheirateten Paaren - immerhin werden die gemeinsam veranlagt bei der Steuererklärung!

Und somit fließt das Elterngeld mit ein...

Wir sind auch nicht verheiratet und somit taucht mein Elterngeld auch nicht in der Steuererklärung auf...
sprich: keine Nachzahlung!

LG
Tanja mit Brian

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Das Elterngeld muss in deiner eigenen Steuererklärung auftauchen. Auch da könnte es zur NAchzahlung kommen, wenn du in dem Jahr auch anderes Einkommen hattest, aber es ist icht so wahrscheinlich!
Verpflichtet sie abzugeben mit deinem Elterngeld als Lohnersatzleistung, bist du aber trotzdem!

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Hi,
so pauschal ist die Aussage der Frau falsch.

Es gibt mal etwas vereinfacht zwei Möglichkeiten bei unverheirateten:

Entweder, sie (also die Frau) hat innerhalb eines Jahres steuerpflichtige Einnahmen und Lohnersatzleistungen über 410 Euro bezogen (also z.B. Lohn + Mutterschutzgeld, Elterngeld). Dann ist sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, und dann gilt das mit dem Progressionsvorbehalt auch für sie. Heißt, das Elterngeld und Mutterschutzgeld erhöht u. U. ihren persönlichen Steuersatz, mit dem dann IHR steuerpflichtiges Einkommen versteuert wird. Also wie bei Verheirateten, nur das SEIN Einkommen egal ist.

Oder sie hat in dem Jahr nur MuSchuGeld/Elterngeld bezogen, aber keine steuerpflichtigen Einnahmen (wie ich 2008), dann hat das Elterngeld keine Auswirkungen auf die Steuerlast des Haushalts - weil eben bei Unverheirateten sein Einkommen dabei nicht berücksichtigt wird. In dem Fall wäre also die Aussage richtig.

Generell was nachzahlen stimmt nicht, hängt immer von der individuellen Situation ab. Es hängt aber nicht pauschal von der Steuerklasse ab, und es hängt auch nicht pauschal davon ab, ob verheiratet oder nicht.

Auch bei Steuerklassen 4/4 müssen verheiratete evtl. nachzahlen, evtl. weniger als wenn sie 3/5 hätten - dafür haben sie aber das ganze Jahr schon mehr an Steuern gezahlt haben.

Deine Meinung war die richtige, und sie sollte sich schnellstens schlau machen sonst gibt es irgendwann eine böse Überraschung (die ja irgendwie sehr viele ereilt, obwohl das mit dem Progressionsvorbehalt ohne Einschränkung der Steuerklasse, des Status verheiratet/ledig o.ä. ja auch auf dem Bescheid steht - das sollte einem zu denken geben, wenn man meint, es besser zu wissen wie deine Nachbarin).

Viele Grüße
Miau2

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Hallo Anja,

wenn Deine Bekannte vor dem Mutterschutz ganz normal Vollzeit gearbeitet hat und ihr Einkommen nach Steuerklasse I versteuert wurde, ist es höchst unwahrscheinlich, dass sie Steuern nachzahlen muss. Eine Steuererklärung muss sie aber auf jeden Fall abgeben.

Die böse Steuerüberraschung gibt es wirklich in der Regel bei verheirateten Paaren, bei denen der arbeitende Partner nach der Geburt in Steuerklasse 3 gewechselt ist. Diese zahlen dann nämlich ganz einfach ab da zuwenig Steuern im Monat.

Ich beziehe den Höchstsatz an Elterngeld und muss mit meinem Mann keinen Cent für das letzte Jahr nachzahlen, weil wir nach der Geburt unserer Tochter in IV/IV gewechselt sind (vorher hatte ich die III).

Liebe Grüße

Sabine

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Hallo Anja,

ich gebe dir mal schnell ne Antwort zum nachzahlen, ich hoffe ich schreibe es verständlich.

Mein Mann und ich haben beide die Steuerklasse IV. Unser Sohn ist im Juli 2007 geboren. Wir haben einiges rausbekommen für 2007. Der Grund ist, dass ich ja bis Mai 2007 Gehalt bekommen habe. Der wurde so besteuert, wie wenn ich das ganze Jahr soviel verdient hätte. Da ich aber ab Juli Elterngeld erhalten habe, habe ich für das erste halbe Jahr zuviel Steuer bezahlt.

Fürs Elterngeld gilt zwar der Progressionsvorbehalt, das bedeutet aber nicht, dass man immer was nachzahlen muss.

Hat der Ehemann aber die Steuerklasse III ist ne Nachzahlung sehr wahrscheinlich.

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.

LG
Sanja

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Hi!
Deine Antwort ist zwar schon lange her, aber hab mal trotzdem eine Frage.
Es heißt, wenn man nach der Geburt des Kindes in LStkl. 3 wechselt, droht nachzahlung.
Wir hatten vorher beide die 1, dann die 4 als wir geheiratet haben. Wir haben beide bis Mai mit 4 gearbeitet. Im Juni kam dann die Kleine zur Welt.
Ich beziehe nun Elterngeld, ca 600 Euro. Meinst du, sieht es dann bei uns für dieses JAhr auch böse aus?
Ich hatte immer hohe Werbungskosten, einfacher Weg zur Arbeit 30km. Kann mich das evtl raus reissen?

Wenn du keine Antwort weißt, nicht schlimm, aber ich hab gedacht, ich frag mal... :-)

Danke Rommi

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Hallo Romi,

ich bin mir ziemlich sicher, dass ihr nichts nachzahlen müsst. Sondern eher was rausbekommt, allerdings nur, wenn ihr bei IV/IV bleibt.

Bei uns ist ja die Situation ähnlich, nur dass ich 1200 euro elterngeld bekomme und keine werbungskosten habe. Also wenn wir keine Nachzahlung hatten, kann ich mir nicht vorstellen, dass ihr eine habt.

VG
Sanja

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Hallo Anja,

also ich kann dir von uns erzählen,
wir sind verheiratet und letztes Jahr kam unser 2.Kind zur Welt(05.05.08).
Mein Mann arbeitet ,hat steuerklasse 3,ich hab auch 400€ basis gearbeitet,das heißt,ich habe das Elterngeld beantragt,und habe auch nur den Sockelbetrag vom 300€ bekommen. Dann vor einen monat der Knaller....wir haben nie Steuern nachzahlen müssen......
bis letzten Monat....müssen 2oo€ steuern nach zahlen.
Ich war sauer,hab da angerufen und gefragt,wieso das so wäre:Sie haben Elterngeld bezogen,das ist zwar Steuerfrei,aber dadurch hat sich ihr Steuersatz erhöht und deswegen müssen sie nach zahlen........
Naja hab das jetzt bezahlt....aber enttäuscht war ich schon,da wir ja auch nur den Sockelbetrag bekommen haben.


Lg Mela

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Hallo Mela,

hast du denn nach der Geburt (also während du das Elterngeld bekommen hast) auch gearbeitet oder nur davor?

Bei uns ist es nämlich auch so, dass wir nur den Mindestsatz von 300 € bekommen, weil ich davor auch zu Hause war (Elternzeit meines ersten Kindes). Wäre ja der Knaller, wenn uns da auch noch eine Nachzahlung ins Haus flattert.....

LG Vonni

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Das kann dir aber gut passieren!

Bei uns wars nicht, obwohl ich nicht gearbeitet habe, aber diesmal ist es auch ganz schön knapp für 2009!