Vollstreckungsbescheid was nun??

hallo ihr lieben
und zwar habe ich ein großes problem bei uns trudeln immer irgendwelche briefe ein die an meinem verlobten gerichtet sind.
es sind briefe von einen vollstreckungsbescheid.
meine frage ist nun was ist wenn ein vollstrecker vor der tür steht.
was macht er da?
kann ich mir den so vor stellen das er mir dann die ganze bude ausräumt wenn mein verlobter nicht zahlen kann??
oder wie ist das jetzt zu verstehen???
ich bin total ratlos was ich tun soll denn mit so was ist nicht zu spaßen!
ich habe dort jetzt eine email hingesand das es nicht noch mehr ärger gibt und habe ihnen angeboten es vielleicht in raten zu zahlen.
wie ist das eigentlich wenn man selbst nur im monat ca 400@zum leben hat???
ich bekomme immoment kein geld.
können sie dann einfach so sagen sie vollstrecken???
denn normal müsste doch dann abgesehen werden davon wenn man kaum geld zum leben hat oder
wer kann mir denn dabei helfen es mir so zu erklären das ich es verstehen tue??
denn ich habe echt keine ahnung was ich machen soll
danke schon mal im vorraus!!!

1

Vor dem Vollstreckungsbescheid müssen doch schon Mahnbescheide gekommen sein oder? Da hätte dein Verlobert schon innerhalb der Frist Widerspruch gegen einlegen müssen, wenn die Forderungen nicht gerechtfertigt sind bzw. darauf reagieren müssen, wenn sie gerechtfertigt sind. Nur wenn man das nicht tut kommt natürlich irgendwann der Vollstreckungsbescheid. Gegen den kann man innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen, wenn die Forderungen nicht gerechtfertigt sind. Tut man das nicht bzw. sind die Forderungen gerechtfertigt dann wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und der Gläubiger hat einen Titel mit dem er 30 Jahre lang bei deinem Verlobten vollstrecken kann bis er sein Geld hat.

2

Um welche Summe geht es denn da? Und wie ist diese zustande gekommen?

3

oh mensch, ihr seit ja echt gut. wenns einen vollstreckungsbescheid gibt, gabs vorher einen mahnbescheid. gegen den hätte dein verl. widerspruch einlegen können und sich mit dem gläubiger über ratenzahlungen einigen können. und wenns nur 5 eur/monat gewesen wären. nach zustellung des vollstreckungsbescheides gibts die möglichkeit des einspruches, glaub auch innerhalb von 2 wochen. setzt euch schnellstmöglichst mit dem gläubiger in verbindung und bietet ratenzahlung an! Ansonsten hat der gläubiger einen vollstreckungstitel erwirkt, der um ein vielfaches höher ist als der eigentliche forderungsbetrag durch anwalts- und vollstreckungskosten nämlich. den titel gibt er mit einem vollstreckungsauftrag zum gerichtsvollzieher, und wenn dein verlobter nicht zahlen kann und keine pfändbaren gegenstände in der wohnung (Bargeld, Schmuck, technisch wertvolle Geräte etc) durch den gvz aufzufinden sind, muss er die eidesstattliche versicherung abgeben, das heißt seine zahlungsunfähigkeit offenlegen.

4

ich habe mich selber mit den gläubigern in verbindung gesetzt jetzt wart ich noch auf die antworten kann er einfach so gegenstände aus der wohnung mitnehmen die aber von mir sind darf er denn das.tja sicher werden schon mahnungen und so was gekommen sein aber wenn man davon nichts weiß was will man machen klar ist es jetzt schon zu spät dafür aber ändern kann man nichts mehr dran

5

Natürlich kann er pfänden, allerdings nur Gegenstände, die Deinem Verlobten gehören. Allerdings werdet Ihr das Gegenteil im Zweifelsfall beweisen müssen mittels Belegen.

LG

weitere Kommentare laden
8

Hallo,

keine Panik.

Lies Dir das mal durch (Punkt 5):

http://www.lahn-dill-kreis.de/ldk_internet_universal_de_43020.html

LG, Cinderella

9

Mann oh Mann.

Habe ich recht mit der Annahme, daß Dein "Verlobter" nicht viel älter sein wird, als Du?
Du bist 19. Wirklich ein toller Start in die weitere Zukunft.

Warum bekommst Du im Moment kein Geld, arbeitest denn Du nicht? Bekommt Dein "Verlobter" denn Geld, ich meine geht er arbeiten?

Wenn Du beide Fragen mit nein beantwortest, sollten Schulden eigentlich keine da sein, denn Ihr bekommt ja Eurer Leben schon vom Staat finanziert. Dann noch Schulden zu machen, finde ich - gelinde gesagt - eine Frechheit.

Sorry, aber über Dein Alter und diese Frage rege ich mich derart auf, daß ich gleich platze.

Tschö, ich wünsch Dir ne schöne Zukunft! Tztztztz.... 19.... neeneenee

10

Einem Vollstreckungsbescheid gehen normalerweise Mahnungen und ein Mahnbescheid voraus, dann kommt auch nicht der Vollstrecker sondern der Gerichtsvollzieher und der darf pfänden, was Deinem Verlobten gehört, was Dir gehört musst Du beweisen können.

Hat Dein Verlobter ein Einkommen, dann kann auch das bis zur pfändfreien Grenze gepfändet haben.

Versucht mit den Gläubigern eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen und schaut zu, dass ihr eure Schulden bezahlt

11

Was mir noch auffällt, Du schreibst immer nur, was DU getan hast, bzw. fragst, was DU tun sollst.

Was ist mit Deinem Verlobten? Es sind SEINE Schulden. Was macht er, um die Situation in den Griff zu bekommen?

LG, Cinderella

12

Warum ist man in so jungen Jahren schon so verschuldet?

Sowas kann ich nicht verstehen!

Es werden erstmal "normale" Mahnungen gekommen sein. Und bevor ein Vollstreckungsbescheid geschickt wird, bekommt man erstmal einen Mahnbescheid.

Und allerspätestens nach diesem sollte man seinen Hintern hoch bekommen, und reagieren!

Nicht hinterher rumjaulen, weil ja nichts da ist, was gepfändet werden könnte. Wenn man es nicht schafft, seine Schulden rechtzeitig zu begleichen, muß man eben die Konsequenz ziehen.

Und dann nicht großbackig schreien, dass man ja schliesslich nichts hat. Vorher überlegen, dann entscheiden. Und wenn man sich etwas nicht leisten kann, muß man eben leider darauf verzichten!

15

Die kommen ins Haus und gucken sich nach Wertgegenständen um. Allerdings müssen es schon richtige Wertgegenstände sein. Wenn ihr nicht gerade 10 Fernseher und alle noch von Nobelmarken zu hause habt oder Dein Freund ne 5000 € Uhr hat dann muss er nichts befürchten.

Ich kann Dir noch den Tipp geben, wenn der Gerichtsvollzieher kommt, immer sagen, alles was in der Wohnung ist, ist Deins. Denn Dir kann er nichts. Was im dümmsten Fall passieren kann wäre, dass Du Rechnungen vorlegen musst. Aber man kann nicht von jedermann verlangen, alle Rechnungen aufzubewahren.

Es wäre natürlich klug, wenn Dein Freund die Aussagen bestätigt. Nicht das Du nachher sagst, alles meins und er sagt alles seins....

Ich meine, wenn er nicht zahlen kann/will, muss er irgendwann eine EV ableisten. Doch das und das ganz ehrlich, würde ich mir gründlich überlegen! Denn dann bekommt man über Jahre kein Geld von Banken, wenn man z. B. mal einen Kredit aufnehmen möchte.

Versucht lieber in Mini-Beträgen zu zahlen. Aber keine EV! Nicht wenn es unbedingt nötig ist.

Was haben wir noch???? Die Lohn bzw. die Kontopfändung. Es gibt gesetzliche Grenzen, die Euch zum Leben bleiben müssen. Aber wenn es so weit kommen sollte, es ist entsetzliche Rennerei. Ich würde so was immer versuchen zu umgehen.

Im Prinzip kann DIR gar nichts passieren. Es ist natürlich schlecht, wenn Du wirtschaftlich und existenziell von Deinem Partner abhängig bist. Aber an Deine Sachen/Dein Geld dürfen die nicht heran! Denn es sind seine Schulden. Nicht Deine!

Ich würde immer versuchen einen Minibetrag und seien es 10 € als Abzahlungsvorschlag anzubieten. Denn alles was danach kommt, EV und/oder Lohn- und Kontopfändung ist weitaus gravierender, als auf einen Barbesuch zu verzichten.

Alles Gute! Janette



16

"Ich kann Dir noch den Tipp geben, wenn der Gerichtsvollzieher kommt, immer sagen, alles was in der Wohnung ist, ist Deins. Denn Dir kann er nichts. Was im dümmsten Fall passieren kann wäre, dass Du Rechnungen vorlegen musst. Aber man kann nicht von jedermann verlangen, alle Rechnungen aufzubewahren."

Auch für dich noch mal zur Information:

Bei der Pfändung einer beweglichen Sache nimmt der Gerichtsvollzieher die Sache, die sich im Gewahrsam des Schuldners befindet, in Besitz. Eine Sache ist im Gewahrsam des Schuldners, wenn dieser die äußerlich erkennbare Möglichkeit hat, unmittelbare tatsächliche Herrschaft über die Sache auszuüben. Auf die Rechtslage betreffend die Sache kommt es dabei (außer bei Offensichtlichkeit) nicht an. Der Gerichtsvollzieher prüft daher nicht, ob die zu pfändende Sache auch im Eigentum des Schuldners steht; eine solche Prüfung würde sonst jede effektive Zwangsvollstreckung vereiteln. Wird eine Sache gepfändet, welche nicht dem Schuldner gehört, kann sich der Eigentümer mit Hilfe der Drittwiderspruchsklage wehren.

"Wenn ihr nicht gerade 10 Fernseher und alle noch von Nobelmarken zu hause habt"

Auch ein einziger Fernseher von Wert ist grundsätzlich pfändbar. Der GV müsste in dem Fall lediglich ein -einfaches- Ersatzgerät zur Verfügung stellen. (das wäre dann eine sogenannte Austauschpfändung).

17

hallo danke nochmal für eure antworten manche waren zwar nicht so toll weil sie überhaupt nicht wissen was sache ist .
klar bin ich erst 19jahre alt aber habe ich gesagt ich habe schulden??
ihr müsst euch das doch mal richtig durch lesen denn als mein verlobter diese schulden gemacht hat haben wir uns noch nicht gekannt ich habe den gläubigern geschriebn das wir im monat 10euro zahlen können.
auf die frage ob ich nicht arbeite die kann ich beantworten.
nein ich bin zurzeit ausbildungssuchend und komischerweiße bezahlt so viel ich weiß kein staat oder wer auch immer meine sachen die ich brauch
ja mein verlobter arbeitet macht zurzeit ein 6monatiges praktikum wo er grad mal mit mir so um die runden kommt ihr wisst alle selber wie schwer es ist arbeit zu finden.