hallo, ich wohne nicht mit meiner freundin zusammen aber wir erwarten ein kind.
sie gilt aber trotzdem praktisch als alleinerziehend oder nicht?
muss sie unterhaltsvorschuss beantagen,wenn ja kann ich ihr das auch bar geben,wenn sie dem zustimmt?
achso,ich bekomme mom. alg2 da ich vor kurzem arbeitslos geworden bin:(
bekommt sie trotzdem die 300euro mutterschaftsgeld?
wie muss das beim amt abgeklärt werden wegen dem unterhalt den ich ihr bar gebe.. zwar nicht alles aber 100 euro könnte ich ihr immer geben....
danke
unterhalt
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Beitrag von mausi2309 - 11.03.10 - 17:45 Uhr
Beitrag von karna.dalilah - 11.03.10 - 19:31 Uhr
wir haben damals einfach einfach eine schriftliche Vereinbahrung über die Höhe des Unterhaltes getroffen.
Da der nicht viel unter dem Zahlbetrag des UVGs lag, war das für Ämter wie Wohnungsamt ok .
Über die Barzahlung des Unterhaltes habe ich eine Quittung ausgeschrieben und fertig.
Vereinbarung vorlegen und Quittungen und die Welt ist zufrieden.
Ja deine Freundin gilt als Alleinerziehend solange ihr nicht zusammen lebt und sie das Kind überwiegend allein betreut.
UVG muss sie nur beantragen, wenn sie ALGII bezieht und dein Zahlbetrag weit unter dem UVG liegt.
Allerdings sollte der Unterhalt angeglichen werden, sobald du Geld verdienst.
Alles Gute für euch
Karna
Beitrag von kaffeejunkie - 11.03.10 - 19:45 Uhr
Hallo,
was denn nun?
Unterhaltsvorschuss oder selber Unterhalt bezahlen???
Ich würde vorschlagen den Unterhaltsvorschuss zu nehmen, dann brauchst Du nicht für Dein Kind aufzukommen, sondern der Steuerzahler...
Ironie aus.
Kannst ja hier nochmal nachfragen was euch vom Staat zusteht( Stichwort Erstausstattung).
Beitrag von ina_bunny - 11.03.10 - 20:07 Uhr
Na was denn nun???
Erst Frau jetzt Mann???
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=28&tid=2537566
LG Ina
Beitrag von soto - 12.03.10 - 08:01 Uhr


Beitrag von carrie23 - 12.03.10 - 16:25 Uhr
Schaut so aus als steckst du in ner Identitätskrise.
Im Finanzen Forum warst du noch weiblich.
Aber zahlt erstmal den Unterhalt für das bereits vorhandene Kind bevor ihr euch darüber Gedanken macht, sonst kanns böse ins Auge gehen.
Beitrag von muttiator - 12.03.10 - 16:41 Uhr
Du kannst ihr schon die 100€ geben, der Rest der dem Kind zusteht läuft auf und wirst du dann abbezahlen müssen.
Beitrag von cyleica - 12.03.10 - 19:45 Uhr
was heisst hier denn, nimm Unterhaltsvorschuss, zahlt eh der steuerzahler...klasse einstellung
.... normal ist wohl anders. meinst du etwa, dann hat der vater keine sorgen, das erledigen andere? denkste! die holen sich schon in irgendeiner art u weise das geld vom leiblichen vater zurück, die sind das jugendamt, welches uv auszahlt.
schon merkwürdig die identität...frau oder mann... irgendwie ein widerspruch in sich. warum kann man nicht ehrlich sein, das macht das ganze hier nur schwer zu beurteilen u zu helfen.
Beitrag von muttiator - 13.03.10 - 07:43 Uhr
Hör mal zu, wo habe ich das denn geschrieben!!?
Die Mutter und das Kind haben ein Recht auf Unterhalt, wenn der Vater es nicht zahlen kann dann kommt für einen Teil das Jugendamt auf.
Das Geld ist aber NICHT geschenkt sondern muss der Vater dem Jugendamt zurückzahlen!!
Und ja die holen sich das Geld zurück!!
Ich bin in der Situation gewesen das ich UV beziehen musste weil der Vater ständig nicht gezahlt hat, dadurch haben sich auch immer wieder Schulden aufgebaut weil das UVG nicht gleich gegriffen hat.
Am Ende musste er alles dem Jugendamt zurückzahlen und ich habe ihn verklagt.
Wenn du keine Ahnung hast dann halte dich lieber da raus, der UV wird ist keine Schenkung!
Beitrag von muttiator - 13.03.10 - 07:45 Uhr
Ach das hast du ja auch geschrieben das sie sich das wieder holen, genauso wie ich in meinem ersten Beitrag.
Beitrag von cyleica - 13.03.10 - 09:30 Uhr
ja genau, ich hab geschrieben das sie sich das geld vom vater zurück holen, nicht das es dir nicht zusteht. mich ärgerte lediglilch die aussage, das es eh die steuerzahler bezahlen. eben die art u weise wie manche hier darüber denken. ja klar, irgendwo muss es ja herkommen....
im übrigen, ich muss leider selber uv beziehen, da der erzeuger sein geld lieber anderweitig verplempert...aber das is eine andere geschichte.
Beitrag von muttiator - 13.03.10 - 09:34 Uhr
Ich bin nicht die der der TE!!!
Ich habe ja den Vater auch verklagt, weil es so nicht geht und jetzt zahlt er ja auch.
Beitrag von cyleica - 13.03.10 - 17:37 Uhr
Ich bin nicht die der der TE!!! 
ich hab das gefühl das du dich angegriffen fühlst, so sollte es nicht rüber kommen..... wir sind doch alle eher hier um dinge loszuwerden bzw fragen loszuwerden.
erstmal gratuliere ich dir das du es mit einer klage geschafft hast, das er zahlt. ich hab das meinem ex auch bereits angedroht wenn es soweit ist das ich keinen uv mehr bekommen u er immer noch der meinung ist nicht zahlen zu müssen. seine antwort darauf, fass mal nem esel in die leeren taschen.
echt klasse so eine einstellung, nicht wahr
ich weiss das er geld verdient, nur wird es familär wo er angestellt ist, schön unter den tisch bezahlt.
und das ist absoluter bockmist, schliesslich soll ich ja mein kind auch etwas bieten können....was am ende ein mann übernimmt, der sich nciht leiblicher papa nennt. nur gut das er es nicht so tragisch sieht.
Beitrag von silbermond65 - 13.03.10 - 11:23 Uhr
Für das neue Kind hast du also mal eben plötzlich 100 Euro im Monat über ,für dein 8 jähriges Kind aus der alten Beziehung ist nichts da.
Solche Typen wie dich lieb ich ja. Beim Poppen in der ersten Reihe stehen ,wenns ans zahlen geht ganz weit hinten.
Beitrag von lilly1985 - 13.03.10 - 17:10 Uhr
erst kinder in die welt setzen und dann alles tun um nicht dafür aufkommen zu müssen
Beitrag von prometheus - 13.05.10 - 17:31 Uhr
Willkommen im Club
Bei dir kommt die sogenannte Düsseldorfertabelle zur Anwendung.
Da wird je nach Einkommen die Höhe des Unterhaltes festgelegt, ich kann das Geld meiner Freundin so geben , nach Absprache mit dem Amt .
Das Erziehungsgeld bekommt sie natürlich.
