Beschäftigungsverbot und Elterngeld

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Beitrag von lotti1978 - 15.03.10 - 18:22 Uhr

Hallo,
ich habe seit 12.2009 (3. Monat) ein BV und frage mich jetzt, auf welche 12 Monate das Elterngeld berechnet wird. Wird dieses auf die 12 Monate vor dem BV gerechnet oder 12 Monate vor der Geburt?
Die Frage habe ich aus dem Grund, da ich mit meinem Mann noch die Steuerklasse gewechselt habe und die Berechnung für mich daher günstiger wäre, wenn die 12 Monate vor der Geburt berücksichtigt werden würden, da ich davor noch eine ungünstigere Steuerklasse hatte.

Danke und Gruß,

Lotti

Beitrag von johanna1972 - 15.03.10 - 18:28 Uhr

Du bekommst im BV Dein normales Gehalt weiter - fürs Elterngeld gelten die letzten 12 Monate vorm Mutterschutz - also fällt die Zeit des BV da mit rein - da Du aber Dein normales Gehalt weiterbekomst hast Du keinerlei Verlust.

LG Johanna