Hallo
Mein Mann und ich haben verschiedene Versicherungen wo man auch eine Summe im Todesfall bekommt. Unter anderem jetzt auch ne Risikolebensversicherung da
wir ein Haus haben und ein Kind. In unseren Versicherungen stehen noch die Eltern als Bezugsberechtige drin da wir damals noch noch nicht verheiratet waren. Muss man das ändern oder bekommt automatisch der Ehegatte die Versicherungssumme ???
Wir wollen auf alle Fälle abgesichert sein falls einem von uns was passiert das der andere das Haus abbezahlen kann und sich ums Kind kümmern kann.
Lg
Angela
Wer ist bezugsberechtigt im Todesfall ???
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Beitrag von gela80 - 15.03.10 - 20:05 Uhr
Beitrag von emilymaria - 15.03.10 - 20:09 Uhr
Hei,
das müsst ihr jeweils für jede Versicherung ändern. Versicherungen mit eingesetzten Bezugspersonen fallen nicht unter die Erbmasse etc.
LG, Mari
Beitrag von kimmy1978 - 15.03.10 - 20:12 Uhr
Das muß geändert werden. War bei uns genauso.
LG
Kimmy
Beitrag von bezzi - 16.03.10 - 09:36 Uhr
Es ist sogar sehr wichtig, das zu ändern !
Die im Vertrag eingetragenen Begünstigten bleiben das, auch wenn man heiratet.
Selbst wenn ihr Euch intern mit den Eltern einigt, dass das Geld dann an den Ehepartner weiterzugeben ist, wird ein großer Teil als Schenkungssteuer fällig. Für Schwiegerkinder gibt es nämlich nur einen Bruchteil des Freibetrages, der für leibliche Kinder gilt und der Steuersatz ist erheblich höher. Woher das geschenkte Geld kam, ist dem Finanzamt egal.
Beitrag von nila76 - 16.03.10 - 10:31 Uhr
Hallo,
das kommt darauf an, was genau bei Euch im Vertrag steht. Bei denen von meinem Mann und mir stand drin..das jeweils unsere Eltern begünstigt sind, nach Heirat aber der Ehepartner. So ist der Übergang automatisch gewesen, wir mussten nichts ändern lassen!
Also einfach mal genau in die Versicherungspolice schauen. Aber mit einem Anruf bei der Versicherung ist es ja auch schnell erledigt!
LG Nicole
