Hallo,
habe mal eine Frage:
Ich bezahle Unterhalt für ein Kind aus meiner früheren Beziehung, regelmäßig und pünktlich.
Jetzt bin ich neu verheiratet und habe auch mit meiner jetzigen Partnerin Nachwuchs bekommen. Das jüngste Kind ist 4 Jahre alt, geht in den Kindergarten, das Ältere ist 8 und geht in die Schule.
Ist es richtig, das meine Ehefrau in der Unterhaltsberechnung nicht mehr berücksichtigt wird, da die Kinder älter als 3 Jahre sind???
PS.:Das ist eine ganz normale Frage, von Antworten wie "Das hättest Du Dir vorher überlegen sollen", "Deine Frau soll arbeiten gehen", "Poppen können sie alle..." usw, habe ich nix. Ich zahle wie schon geschrieben regelmäßig und pünktlich seit 16 Jahren und das Gesetz ist nachträglich geändert worden.
Auch ein Unterhaltspflichtiger hat doch das Recht nach einer gescheiterten Beziehung eine neue Familie zu gründen.
LG KJ
Bin ich meiner Frau unterhaltspflichtig???
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Beitrag von kaffeejunkie - 15.03.10 - 20:15 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 15.03.10 - 20:18 Uhr
Hallo
Ja, das ist richtig. Zuerst kommen die Kinder und wenn dann nich genug über ist, di Ex-Partner.
Bianca
Beitrag von buzzfuzz - 16.03.10 - 07:03 Uhr
aber doch nciht mehr,wenn das jüngste auch über 3 ist. oder etwa nicht?
Beitrag von frau_e_aus_b - 16.03.10 - 08:23 Uhr
Hallo...
so viel Ahnung hab ich vom Unterhalt nicht, aber der LG meiner Mutter muss -was ja auch ok ist- seinen Kindern (17+19, beide in schulischen Ausbildungen) UND unverständlicherweise seiner Frau Unterhalt zahlen, obwohl diese schon seit jahren wieder auf einer 3/4Stelle arbeitet, eine abgezahlte ETW hat etc....
Keiner kann verstehen warum das gericht so entschieden hat. Vielleicht liegts an seinem gehalt. Er verdient nicht schlecht (aber auch keine Reichtümer), muss allerdings mehr wie 2/3 seines gehalts an seine Ex und die Kids abdrücken und hat dann noch ca 1300E netto für sich über.
Es ist also auch möglich noch Unterhalt zu zahlen wenn die Kids Ü3 sind.
LG
steffi
Beitrag von danielawittwer - 15.03.10 - 20:23 Uhr
Hallo
soweit ich weiß bist du Ihr nicht 'Unterhaltspflichtig" da dass Kind über 3 Jahre ist.
Deinen Kinder schon aber dass weißt du ja schon.
Alles gute
lg 
Beitrag von manavgat - 16.03.10 - 12:17 Uhr
Du hast genauso das Recht, weitere Kinder in die Welt zu setzen, wie jemand der verheiratet ist. Ob man es bezahlen kann ist dann eine andere Frage.
So wie Alleinerziehende arbeiten gehen können/sollen sobald das jüngste Kind 3 ist, genauso wird es auch von Zweit-, Dritt- und Viertfrauen erwartet. Der Kindesunterhalt bleibt davon unberührt.
Gruß
Manavgat
